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Stellungnahme des Betroffenenrates beim UBSKM zu Prävention von Gefährdungen des Kindeswohls

Aufgrund der bundesweiten Tätigkeit des Betroffenenrates beim UBSKM bezieht sich diese Stellungnahme nicht ausschließlich auf Nordrhein-Westfalen. Die Inhalte sind auf die Präventionsangebote, -strukturen und -vorhaben für Nordrhein-Westfalen anwendbar.

 

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