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BKSF Fachinformation zu Traumaambulanzen (12.2017)

(20.12.2017) In jüngster Zeit werden angesichts von Anschlägen in Deutschland verstärkt die Bedürfnisse der Betroffenen von Straftaten besprochen. Dabei wird immer wieder deutlich, wie schlecht die bisherigen Regelungen und Gesetze für manche Betroffenengruppen funktionieren. Die Politik gelobt hier Besserung. Eine Reform des Opferentschädigungsgesetzes OEG wird seit vielen Jahren gefordert aber bisher nicht umgesetzt. In der letzten Legislaturperiode gab es nun endlich einen ersten Entwurf für eine gesetzliche Neuregelung der sozialen Entschädigung. Leider wird auch dieser Entwurf den Bedarfen in der Realität von Betroffenen sexualisierter Gewalt in der Kindheit bei weitem nicht gerecht. (vgl. BKSF Stellungnahme zum Sozialen Entschädigungsrecht/SER)

Ein Aspekt des neuen SER sind die sog. Schnellen Hilfen. Traumaambulanzen sollen bundesweit vorgehalten werden, um solche schnellen Hilfen zu gewährleisten. Wir begrüßen dies, finden es aber bei weitem nicht ausreichend. Deswegen haben vier Expertinnen gemeinsam eine Stellungnahme verfasst zur Rolle von Traumaambulanzen und spezialisierten Fachberatungsstellen.

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