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Sexualisierte Gewalt an Kindern und Jugendlichen

Unser Gewaltverständnis

Unter sexualisierter Gewalt an Kindern und Jugendlichen verstehen wir jegliche sexuelle Handlung, die an oder vor Kindern und Jugendlichen gegen deren Willen vorgenommen wird oder der sie aufgrund ihrer körperlichen, seelischen, geistigen oder sprachlichen Unterlegenheit nicht frei und wissentlich zustimmen können. Auch wenn Kinder sexuellen Handlungen zustimmen oder sie initiieren, ist das Gewalt. Täter*innen nutzen ihre Macht- und Autoritätsposition aus, um eigene Bedürfnisse auf Kosten des Kindes bzw. des Jugendlichen zu befriedigen. Sexualisierte Gewalt an Kindern und Jugendlichen ist immer auch ein Machtmissbrauch. Oft geht sexualisierte Gewalt mit anderen Gewaltformen einher, etwa mit psychischer oder körperlicher Gewalt.

Andere Begriffe

Andere verwenden für diese Form von Gewalt den Begriff ‚sexueller Missbrauch‘, der sich auch im Strafgesetzbuch wiederfindet (siehe Strafrechtliches Verständnis). Allerdings kann er auch so verstanden werden, als ob es einen richtigen und angemessenen sexuellen Gebrauch von Kindern geben könnte. Am Begriff ‚sexuelle Gewalt‘ wird kritisiert, dass er zu stark auf Sexualität fokussiert. Deswegen verwenden wir den Ausdruck ‚sexualisierte Gewalt‘. Er drückt aus, dass sexuelle Handlungen zur Ausübung von Macht und Gewalt benutzt werden.

Strafrechtliches Verständnis

Rechtliche Grundlage für die Strafverfolgung sexualisierter Gewalt ist der 13. Abschnitt des Strafgesetzbuches. Dort bezeichnet ,Sexueller Missbrauch‘ lediglich die strafbaren Formen sexueller Handlungen gegenüber Kindern bzw. Jugendlichen, die von einiger Erheblichkeit sind. Darüber hinaus gibt es Formen von sexualisierter Gewalt, die nicht strafrechtlich erfasst sind.

Das Strafrecht unterscheidet hierbei zwischen Kindern (Personen bis 14 Jahre) und Jugendlichen. Im Strafgesetzbuch wird hierfür der Begriff ‚Sexueller Missbrauch‘ verwendet.

Sexueller Missbrauch an Kindern ist definiert als jede sexuelle Handlung, die Kindern aufgedrängt, abverlangt oder vor ihnen vorgenommen wird. Behauptete Einwilligungen sind ausnahmslos unwirksam. Strafbar ist auch der Besitz, Erwerb und die Verbreitung von Missbrauchsdarstellungen (sogenannte Kinderpornographie).

Sexuelle Handlungen mit Jugendlichen sind strafbar, wenn bestimmte Umstände hinzukommen: etwa die Ausnutzung einer Zwangslage, von Schutz- und Obhutsverhältnissen oder Widerstandsunfähigkeit.

In konkreten Fällen können auch andere Straftatbestände zur Geltung kommen, die hier nicht aufgeführt sind (z.B. Vergewaltigung, Körperverletzung). Inwieweit bei einzelnen Fällen Straftatbestände zur Geltung kommen, sollte im Rahmen einer qualifizierten Rechtsberatung abgeklärt werden.

Häufigkeit

Die vorhandene Datenlage macht sehr genaue Aussagen über die Häufigkeit von sexualisierter Gewalt gegen Kinder und Jugendliche schwierig. Es gibt keine zuverlässige umfassende Erfassung aller tatsächlich stattgefundenen Fälle sexualisierter Gewalt. Die Polizeiliche Kriminalstatistik weist für das Jahr 2016 12.019 Anzeigen wegen Kindesmissbrauchs (§§ 176, 176a, 176b) aus. Dies sind Hellfeldzahlen. Die allermeisten Fälle werden jedoch nie zur Anzeige gebracht. Dementsprechend ist das Dunkelfeld erheblich größer.

Eine aktuelle Studie kommt zu dem Ergebnis, dass ungefähr jede*r achte Erwachsene in Deutschland sexualisierte Gewalt in ihrer/seiner Kindheit und Jugend erlebt hat. Die WHO schätzt, dass in Deutschland eine Million Kinder von sexueller Gewalt betroffen waren oder sind.

Bei sexualisierter Gewalt an Kindern und Jugendlichen geht es nicht um Einzel- oder Ausnahmefälle, sondern um ein gesamtgesellschaftliches Problem.

Wer sind die Betroffenen?

Von den Betroffenen sind die Mehrheit Mädchen. Aber auch viele Jungen erleben sexualisierte Gewalt. In der Polizeilichen Kriminalstatistik waren in einem Drittel der erfassten Fälle Jungen die Betroffenen.

Betroffene Kinder und Jugendliche gibt es in allen sozialen Schichten. Erwiesen ist, dass Täter*innen oft gezielt Verletzbarkeiten von Kindern und Jugendlichen erkennen und diese gezielt ausnutzen. Sind Kinder und Jugendliche emotional oder praktisch besonders abhängig von Tätern und Täterinnen, kann dies ihre Verletzbarkeit gegenüber sexualisierter Gewalt verstärken. So laufen Kinder und Jugendliche, die etwa durch Vernachlässigung, Misshandlung oder auch vorherige sexualisierte Gewalterfahrungen vorbelastet sind, höhere Gefahr, erneut viktimisiert zu werden. Auch Kinder, die in sozialen Zusammenhängen ausgegrenzt werden und sich als Außenseiter*innen wahrnehmen, sind besonders gefährdet. Prekäre oder besondere Lebenslagen wie die institutionelle Unterbringung erhöhen das Risiko. Das betrifft zum Beispiel die Unterbringung in Einrichtungen der Jugendhilfe aber auch geflüchtete Kinder und Jugendliche, die in Sammelunterkünften leben müssen.

Kinder und Jugendliche mit körperlichen, seelischen und geistigen Beeinträchtigungen und Behinderungen sind erwiesenermaßen von sexualisierter Gewalt um ein Vielfaches häufiger betroffen. So hat eine bundesweite Prävalenzstudie ermittelt, dass Mädchen und Frauen mit Behinderungen und Beeinträchtigungen zwei- bis dreimal häufiger sexueller Gewalt in Kindheit und Jugend erfahren.

Starre Vorstellungen von familiären Hierarchien und Geschlechterstereotypen können es betroffenen Jungen und Mädchen besonders schwer machen, sich zu wehren, sich zu offenbaren oder sich Hilfe zu holen.

Wer sind die Täter*innen?

Zwischen 80 und 90 % aller Fälle passieren im sozialen Nahbereich. Viele Kinder und Jugendliche erfahren sexualisierte Gewalt also durch Familienangehörige oder Freund*innen der Familie. Andere durch erwachsene Bezugspersonen z. B. in Sportvereinen, in der Kita oder in der Schule. In etwa einem Drittel der Fälle geht sexualisierte Gewalt von Jugendlichen und Heranwachsenden aus.

In 80 bis 90 % der Fälle sind Männer und männliche Jugendliche die Täter*, in 10 bis 20 % der Fälle geht die Gewalt von Frauen und weiblichen Jugendlichen aus. Über Frauen als Täter*innen ist wenig geforscht worden, u. a. auch weil die Täter*innenschaft von Frauen gesellschaftlichen Genderstereotypen widerspricht.

Quellen

Bange, Dirk und Deegener, Günther (1996): Sexueller Missbrauch an Kindern: Ausmaß, Hintergründe, Folgen. Weinheim: Beltz.

Bundeskriminalamt (2017): Polizeiliche Kriminalstatistik 2016.

Jud, Andreas et al. (2016): Häufigkeitsangaben zum sexuellen Missbrauch. Internationale Einordnung, Bewertung der Kenntnislage in Deutschland, Beschreibung des Entwicklungsbedarfs. Herausgegeben vom Arbeitsstab des Unabhängigen Beauftragten für Fragen des sexuellen Kindesmissbrauchs, Berlin.

Schröttle, Monika und Müller, Ursula (2004): Lebenssituation, Sicherheit und Gesundheit von Frauen in Deutschland. Herausgegeben vom Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend, Berlin.

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