Newsletter von Bundeskoordinierung spezialisierter Fachberatungsstellen

Liebe Interessierte, liebe Kolleg*innen,

der Herbst kommt langsam in Fahrt und wir verschicken unsere erste Ausgabe von BKSF informiert. Knapp ein Jahr gibt es die BKSF nun schon und wir sehen auf eine Fülle von Entwicklungen, Aktivitäten und Begegnungen zurück. Aus diesem Grund ist der aktuelle Newsletter recht umfangreich geworden. Wir wollen Sie und Euch teilhaben lassen an dem, was uns das letzte Jahr beschäftigt hat, auf Interessantes hinweisen und neue Servicefunktionen vorstellen. ,Tagesfrisch' haben wir heute eine Stellungnahme zum Eckpunktepapier für die 19. Legislaturperiode des Unabhängigen Beauftragten für Fragen des sexuellen Kindesmissbrauchs veröffentlicht. Noch ist gänzlich unklar, was wir für die kommende Legislaturperiode zu erwarten haben. Klar ist jedoch, dass wir vor einer Zäsur stehen und weiterhin deutlich Position beziehen und Haltung zeigen müssen. Auch in diesem Sinne freuen wir uns auf eine diskussionsreiche erste Vollversammlung der spezialisierten Fachberatungsstellen im November. Informationen dazu und weitere Themen finden Sie in dieser Ausgabe.

Herzliche Grüße vom Team der BKSF

Neues aus der BKSF
BKSF freut sich über neue Kollegin

Zum 01.08.2017 hat Dr. Franziska Drohsel die Stelle der juristischen Referentin in der BKSF-Geschäftsstelle übernommen und ersetzt damit Anna von Gall, die eine neue berufliche Herausforderung angenommen hat. Franziska Drohsel ist promovierte Volljuristin mit Anwaltszulassung und war seit 2012 als Rechtsanwältin im Bereich Sozialrecht (u.a. im Opferentschädigungsrecht) und im Öffentlichen Recht tätig. Sie war Vorsitzende einer politischen Jugendorganisation und bringt Erfahrungen aus der politischen Arbeit auf bundes- und landespolitischer Ebene mit.  Wir freuen uns über diese tolle Ergänzung für unser Team.

Neuer Service für Fachberatungsstellen auf Homepage

Wir gestalten unsere Webseite noch bedienungsfreundlicher. Dazu gehört auch die neue Rubrik Für Fachberatungsstellen, in der wir Fachinformationen und Servicefunktionen zur Verfügung stellen. Hier können Sie offene Stellen in ihre Einrichtungen ausschreiben und diese so noch weiter verbreiten. In unserem neuen Veranstaltungsbereich kann auf interessante Fachveranstaltungen, Fort- und Weiterbildungen sowie soziale und kulturelle Events hingewiesen werden. Wir laden alle Interessierten herzlich dazu ein, dieses Angebot zu nutzen und diesen Bereich zu bestücken! In den nächsten Monaten werden wir unsere Webseite kontinuierlich ausbauen.

Fachtag und Fachstellenvollversammlung: jetzt anmelden!

Am 16.11.2017 veranstaltet die BKSF den Fachtag „Auf dem Weg zu einer bedarfsgerechten Unterstützung von Betroffenen sexualisierter Gewalt“, zu dem wir alle Interessierten herzlich einladen. Als Referent*innen werden Prof. Dr. Reinhard Wiesner und Esther Mujawayo unsere Auseinandersetzung mit dem Thema begleiten, im Mittelpunkt stehen dabei rechtliche, finanzielle und transkulturelle Aspekte. Alle Informationen zum Fachtag sind hier zu finden.

Voller Spannung sehen wir der Ersten Vollversammlung der Spezialisierten Fachberatungsstellen am 17.11.2017 entgegen. Wir hoffen auf eine möglichst breite Beteiligung an diesem Tag um zu wissen, ob wir im Sinne unserer Praktiker*innen auf dem richtigen Weg sind. Es geht also um die weitere Richtung der BKSF! Auf unserer Webseite gibt es eine Einladung, unser aktuelles Verständnis von spezialisierter Fachberatung und Infos zur Reisekostenerstattung.

Für beide Veranstaltungen können Sie und könnt ihr Euch bis zum 24. Oktober 2017 anmelden.

Fachinformationen zu Verjährungsfristen online verfügbar

Uns haben viele Anfragen zu Verjährungsfristen aus der Beratungspraxis erreicht. Unsere Rechercheergebnisse stellen wir allen interessierten Praktiker*innen auf unserer Webseite zur Verfügung. In dieser Fachinformation finden Sie eine Übersicht der verschiedenen Straftatbestände gegen die sexuelle Selbstbestimmung und die entsprechenden Verjährungsfristen. Da es in diesem Bereich seit 1997 viele gesetzliche Änderungen gegeben hat, haben wir eine Auflistung nach Zeiträumen vorgenommen. Wenn der Tatzeitraum und das Alter des/der Betroffenen bekannt sind, kann hier nachgesehen werden, ob die Straftat bereits verjährt ist.

Was passiert in Politik und Gesellschaft?
Wie weiter nach der Bundestagswahl und BKSF-Wahlkampfaktion

Die Bundestagswahl liegt erst kurz hinter uns und derzeit ist noch nicht absehbar, welche Konsequenzen das Wahlergebnis für die Arbeit gegen sexualisierte Gewalt in Kindheit und Jugend haben wird. Einige Herausforderungen zeichnen sich aber gegenwärtig schon ab. Es wird weiterhin unserer konsequenten Haltung, Hartnäckigkeit und Unermüdlichkeit bedürfen, um den Einsatz gegen sexualisierte Gewalt in Kindheit und Jugend und für spezialisierte Fachberatungsstellen auf der bundespolitischen Tagesordnung zu verankern. Derzeit zeichnet sich ein ,Jamaika-Bündnis' ab. ,Unser' Thema findet sich mit unterschiedlicher Schwerpunktsetzung und Ausführlichkeit in den jeweiligen Wahlprogrammen der drei Parteien wieder. Für uns kommt es darauf an, dass es auch mit möglichst verbindlichen Vorgaben im Koalitionsvertrag auftaucht. Daran arbeiten wir. Ebenso müssen wir uns alle darauf einstellen, dass es von rechtspopulistischer Seite verstärkt Versuche der Instrumentalisierung von Gewalt gegen Kinder für Zwecke einer Law&Order-Politik und einer Ausgrenzung von insbesondere jungen „migrantisch aussehenden“ Männern geben wird. Auf diese diskursive Auseinandersetzung müssen wir uns vorbereiten.

Positiv erwähnen wollen wir noch die BKSF-Wahlkampfaktion"Frag die Bundestagskandidat*in".  Sie wurde von zahlreichen Kolleg*innen in den Fachberatungsstellen für sich genutzt, um die Vernetzungsarbeit mit Politiker*innen vor Ort voranzutreiben und ihre Themen zu setzen. Die Briefvorlagen können mit leichter Veränderung auch nach der Wahl noch zur Kontaktaufnahme angefordert und verwendet werden.

Kinder- und Jugendstärkungsgesetz vom Bundesrat nicht beschlossen

Ende Juni hatte der Bundestag ein verändertes Kinder- und Jugendstärkungsgesetz (KJSG) beschlossen, das vom Bundesrat erst auf seiner Sitzung im Juli und nun erneut auch am 15. September von der Tagesordnung genommen wurde. Der erste Entwurf aus dem März 2017 wurde nach massiver Kritik umgeändert und dann vom Bundestag beschlossen. Mehr zum aktuellen Stand und dem bisherigen Prozess finden Sie auf unserer Homepage

OEG-Reform auf dem Wartegleis

In der letzten Legislaturperiode gab es den Versuch, das „alte“ Opferentschädigungsgesetz zu reformieren. Das begrüßen wir ausdrücklich, denn die aktuelle Gesetzeslage und –auslegung stellt viele Betroffene vor kaum zu überwindende Hürden.

Deswegen haben wir im April 2017 gemeinsam mit anderen zivilgesellschaftlichen Akteur*innen an einer Besprechung des ersten Arbeitsentwurfs zur Neu-Regelung des sozialen Entschädigungsrechtes, das das OEG ersetzen soll, im Bundesministerium für Arbeit und Soziales teilgenommen. Wir haben sowohl mündlich als auch schriftlich Stellung genommen. Dabei wiesen wir darauf hin, dass die besondere Lebenslage der von sexualisierter Gewalt in Kindheit und Jugend Betroffenen nicht umfassend genug im Entwurf berücksichtigt wurde und regten zahlreiche Verbesserungen an.

Mit dem Reformvorhaben ging es dann nicht mehr voran. Bald wurde klar, dass es in dieser Legislaturperiode keine Novellierung mehr gibt. Von verschiedenen Seiten ist zu hören, dass das Thema in der nächsten Legislaturperiode schnell wieder auf die Tagesordnung kommen soll. Wir bleiben dran und werden Sie und Euch informieren.

Flucht/Migration: Gewaltschutz in Unterkünften stagniert

Im Bereich des Gewaltschutzes in Sammelunterkünften für Geflüchtete gibt es positive Entwicklungen, eine gesetzliche Regelung ist allerdings erst einmal gescheitert. So wurden im Rahmen der durch das BMFSFJ und UNICEF initiierten ‚Bundesinitiative zum Schutz von geflüchteten Menschen in Flüchtlingsunterkünften‘ im Juni 2017 aktualisierte Mindeststandards zum Gewaltschutz in Unterkünften herausgegeben. Darin sind in zwei Annexen erstmals auch Leitlinien zum Schutz von Menschen mit Behinderungen und LSBTI*Geflüchteten verankert. Weitere Annexe werden erarbeitet, etwa für traumatisierte Geflüchtete und Folteropfer. Die DGfPI e.V. hat in zwei Projekten die Schulung von 100  Gewaltschutzkoordinator*innen organisiert. Zusammen mit den Heimleitungen sollen diese Gewaltschutzkonzepte erarbeiten. Auch der bff: Frauen gegen Gewalt e.V. ist Teil der Bundesinitiative.

Die erarbeiteten Leitlinien sind allerdings nicht bindend, sondern reine Empfehlungen. Nach Auskunft von BIG – Berliner Initiative gegen Gewalt an Frauen und LARA Berlin, die mobile Beratung für geflüchtete Frauen anbieten, führen die Leitlinien noch nicht zu einer verbesserten Sicherheit von geflüchteten Frauen und Kindern. Die Fallzahlen blieben gleich und eine Auswirkung der Leitlinien sei in der Praxis kaum spürbar. Eine Verbesserung hätte hier das Kinder- und Jugendstärkungsgesetz bringen können, das auch den Schutz von geflüchteten Frauen und Kindern vor u.a. sexualisierter Gewalt bundesweit verbindlich regeln sollte. Wie es weitergeht, ist erst einmal unklar. Besonders fatal erscheint dies vor dem Hintergrund einer neuen Studie von UNICEF und IOM. Diese legt offen, dass 77 Prozent der Minderjährigen auf der Mittelmeer-Fluchtroute sexualisierte Gewalt, Ausbeutung und Praktiken, die mit Menschenhandel zu vergleichen sind erleben. Umso wichtiger erachten wir es, dass geflüchtete Menschen effektiv vor erneuter Viktimisierung unter staatlicher Obhut geschützt werden.

Neues vom Unabhängigen Beauftragten, von Betroffenenrat und Aufarbeitungskommission

‚Sexueller Kindesmissbrauch in der DDR‘: Aufarbeitungskommission bereitet nächstes öffentliches Hearing vor

Dynamiken und Muster von sexualisierter Gewalt in gesellschaftlichen Institutionen verstehen, das Leid von Betroffenen anerkennen und ihm Raum schaffen: die Aufarbeitungskommission leistet wichtige Arbeit für das öffentliche Verständnis von sexualisierter Gewalt in Kindheit und Jugend. Nach dem ersten öffentlichen Hearing zum Themenfeld ‚Familie‘ folgt am 11.10.2017 ein zweites Hearing in Leipzig, in dem ‚DDR‘ als Thema im Mittelpunkt steht. Im Rahmen des Hearings wird eine Expertise veröffentlicht, die historische, rechtliche und psychologische Kontextinformationen aufbereitet. Bei den nächsten öffentlichen Hearings werden die Evangelische und Katholische Kirche im Mittelpunkt stehen.

 

UBSKM stellt umfassendes Programm zur konsequenten Bekämpfung von sexualisierter Gewalt für die kommende Legislaturperiode vor

Heute Vormittag, am 05. Oktober 2017,  hat der Unabhängige Beauftragte für Fragen des sexuellen Kindesmissbrauchs (UBSKM), Johannes-Wilhelm Rörig, in der Bundespressekonferenz ein Eckpunktepapier mit weitgehenden Forderungen für die 19. Legislaturperiode vorgestellt. Wir haben dazu eine Stellungnahme veröffentlicht.

 

Betroffenenrat: Zweiter Betroffenenkongress kommt; Kritische Auseinandersetzung mit DBT

Nach dem großen Erfolg des Betroffenenkongresses 'MitSprache' im November 2016 plant der beim UBSKM angedockte Betroffenenrat einen nächsten Kongress für voraussichtlich Juni 2018, mit dem auch die internationale Betroffenenvernetzung weiter vorangetrieben werden soll. Weiteres Schwerpunkt des Rates wird die Auseinandersetzung mit stigmatisierenden 'Opferbildern' in den Medien sein. Insbesondere die Bilddarstellung steht dabei im Mittelpunkt. 

Als Reaktion auf diverse kritischen Rückmeldungen von Betroffenen und Behandler*innen zu Erfahrungen mit Dialektisch-Behavioraler Therapie (DBT), haben Vertreter*innen des Betroffenenrates eine Umfrage erstellt und wissenschaftlich ausgewertet. Darin kommen diverse Kritikpunkte zur Sprache, die in der bestehenden Literatur zu Anwendbarkeit und Wirksamkeit von DBT unterbelichtet waren. Der Forschungsartikel will eine kritische Auseinandersetzung mit Möglichkeiten und Grenzen der DBT anstoßen.

Kommission stellt umfassende Vorschläge zur Reform des Sexualstrafrechts vor

Das Sexualstrafrecht ist endlich reformiert worden. Der Grundsatz „Nein heißt Nein“ wurde im Gesetz verankert, sexuelle Belästigung ist fortan strafbar. Was das in der Praxis heißt, wird im Einzelfall zu beobachten sein. Die Reform hat leider auch negative Aspekte, so sind z.B. die Möglichkeiten der Ausweisung und ggfs. auch Abschiebung erleichtert worden. Wichtig ist auch, dass der Begriff des „sexuellen Übergriffs“ Eingang in den Gesetzestext gefunden hat und damit ein strafrechtlich relevanter Begriff geworden ist.

Unabhängig von der Novellierung hatten sich seit Februar 2015 zwölf Expertinnen und Experten aus Wissenschaft, Gesetzgebung und Praxis in einer Reformkommission intensiv mit dem Sexualstrafrecht befasst und einen Abschlussbericht im Juli an den Bundesjustizminister übergeben. Wie es mit diesem Bericht in der neuen Legislaturperiode weitergeht, ist derzeit noch nicht absehbar aber wir werden den Prozess verfolgen und zu den Vorschlägen Stellung beziehen.

Umgang mit der AfD: Handlungsempfehlungen für zivilgesellschaftliche Akteur*innen erschienen

Die Alternative für Deutschland (AfD) ist mittlerweile in 13 Landtagen und im Bundestag vertreten. Einige spezialisierte Fachberatungsstellen sehen sich mit den Folgen vor Ort konfrontiert - durch kleine Anfragen in den Landesparlamenten, durch die Informationen über "Gegner*innen" gesammelt werden, Ausschüsse unter AfD-Vorsitz oder Agitation in den sozialen Netzwerken - und suchen nach einem sinnvollen Umgang. Dieses Thema werden wir zukünftig auch in der BKSF stärker angehen.

Aktuell hat die Amadeu-Antonio-Stiftung die Handreichung ,,Positionieren Konfrontieren Streiten. Handlungsempfehlungen im Umgang mit der AfD" entwickelt, die sich an Akteur*innen aus dem zivilgesellschaftlichen Sektor wendet. Interessant sind die zahlreichen Praxisbeispiele, die aufzeigen, welche Strategien bereits erfolgreich eingesetzt werden. Wir empfehlen die Broschüre allen, die Anregungen für ihren Umgang mit dem Thema suchen. Sie ist zum Download verfügbar und kann als Printversion kostenlos angefordert werden.

Vier Jahre EHS und Fonds Sexueller Missbrauch

Eine positive Folge der „zweiten Aufdeckungswelle“ von 2010 ist die Einrichtung des Ergänzenden Hilfesystems (EHS) mit dem Fonds Sexueller Missbrauch, der Betroffenen zumindest teilweise die Folgekosten der erlittenen Gewalt erstatten soll. Der Fond kann von (fast) allen Betroffenen relativ niedrigschwellig genutzt werden. Im Vergleich zu anderen Hilfesystemen ist hier positiv, dass Antragsteller*innen selbst wählen können, welche Unterstützung für sie individuell sinnvoll ist. In den ersten vier Jahren wurden fast 10.000 Anträge gestellt. Das verdeutlicht den enormen Bedarf, obwohl es sicher nur die Spitze des Eisberges ist, wenn wir bedenken, wie viele Betroffene es gibt, die die Folgen der Gewalt bis heute spüren. Die ursprünglich vorgesehene Laufzeit von nur drei Jahren und die personelle Ausstattung in der Antragsbearbeitung war dementsprechend unrealistisch. Die Bearbeitungsdauer der Anträge lag zwischenzeitlich bei 18 Monaten - das ist keine schnelle und unbürokatische Unterstützung. Inzwischen wurde die Laufzeit verlängert und das Personal in der Antragsbearbeitung erheblich erhöht. Fehlt nur immer noch das Geld: trotz der Lippenbekenntnisse vieler Politiker*innen seit 2010, fehlen vielerorts die Taten. 13 (!) Bundesländer haben immer noch nicht in den Fond eingezahlt. Die Politik muss – auch finanziell – in allen Bundesländern die Verantwortung dafür übernehmen, dass Kinder nicht vor sexualisierter Gewalt geschützt wurden.

Der Fonds wird von Beginn an durch einen Betroffenenbeirat fachlich begleitet. Anlässlich des vierten Jahrestages veröffentlichte dieser eine Stellungnahme. Wir schließen uns insbesondere der Forderung an, dass der zeitlich immer noch befristete Fonds in eine dauerhafte und bedarfsgerechte Form überführt wird. Denn auch in Zukunft wird es einen ungebrochenen Bedarf an Unterstützung von erwachsenen Betroffenen geben.

BKSF bundesweit
BKSF hält Abschlussvortrag beim Fachkongress der Kinderschutzzentren

Kinderschutzzentren und spezialisierte Fachberatungsstellen kommen aus unterschiedlichen gesellschaftlichen Bewegungen, die gemeinsame Geschichte war konfliktreich. Deswegen schätzen wir sehr, dass die Kinderschutzzentren auf unsere Mitarbeiterin Tamara Luding zugekommen sind und sie eingeladen haben, die Abschlussworte bei ihrem Fachkongress „Sexualisierte Gewalt gegen Kinder in familiären Lebenswelten“ am 21./22.9.17 in Bremen zu sprechen. Gerade auch, weil wir die gemeinsame Vernetzung für bedeutsam halten, um eine verbesserte Versorgung für betroffene Kinder und Jugendliche zu erreichen. Der Fachkongress war ein wichtiger Schritt, um Kinderschutzzentren und spezialisierte Fachberatungsstellen Begegnung und inhaltlichen Austausch zu ermöglichen und –trotz aller Unterschiede – zu erkunden, wo die Ansätze und Ziele zusammenkommen und voneinander lernen können.

Gemeinsame Terminologie auf dem Weg

Sexualisierte Gewalt in Kindheit und Jugend oder doch einfach Sexueller Missbrauch? Sprache ist ein schwieriges Feld in unserem Themenfeld. So vieles lässt sich falsch verstehen oder bedient alte und diskriminierende Klischees. Deswegen wird seit der Enttabuisierung des Themas in den 1980er Jahren immer wieder um die richtigen Worte gerungen. 2015 fanden sich auf europäischer Ebene 18 Akteur*innen zusammen, um eine gemeinsame, angemessene und nichtdiskriminierende Sprache zu finden. 2016 wurden die sogenannten Luxembourg Guidelines veröffentlicht.

Dieses Jahr hat ECPAT  im Auftrag des BMFSFJ begonnen, eine deutsche Adaption dieser Guidelines zu erarbeiten. Angesichts der unterschiedlichen (auch rechtlichen) Hintergründe in den verschiedenen Ländern ist dies keine reine Übersetzungsleistung. Es geht darum, in den Leitlinien den aktuellen deutschsprachigen Wissens- und Diskussionsstand abzubilden. Zu diesem Zweck wurden eine Expert*innengruppe mit der Bearbeitung und fachlichen Bewertung der übersetzten Version beauftragt, an der auch wir als BKSF beteiligt sind. In intensiver Schreibtischarbeit und im gemeinsamen Gespräch mit den Expert*innen aus verschiedenen Berufsgruppen konnten gute sprachliche Lösungen angedacht werden. Die Veröffentlichung der terminologischen Leitlinien für den deutschsprachigen Raum ist für Frühjahr 2018 geplant.

Weiterer Baustein im interdisziplinärem Kinderschutz: Medizinische Kinderschutzhotline ist da

Damit sexualisierte Gewalt bei Kindern und Jugendlichen frühzeitig gestoppt werden kann, müssen Erwachsene zuhören, Zeichen von Gewalt erkennen und handlungsfähig sein. Um Mediziner*innen und alle im Gesundheitswesen Tätigen darin zu unterstützen, wurde die Medizinische Kinderschutzhotline  ins Leben gerufen. Seit Juli 2017 steht unter der Nummer 0800 19 210 00 rund um die Uhr ein Team von Mediziner*innen für fachliche und kollegiale Beratung zu allen Kinderschutzfragen für Ärzt*innen und andere Mitarbeiter*innen im Gesundheitswesen zur Verfügung. Um die ersten Erfahrungen der Hotline auszuwerten, wurde am 30.08.2017 im Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend zu einer Fachdiskussion eingeladen. Katrin Schwedes von der BKSF nahm in einer Talkrunde aus der Perspektive der spezialisierten Beratungsstellen zu den Möglichkeiten und Grenzen der Hotline Stellung. Dabei machte sie deutlich, dass neben der Hotline eine grundsätzliche Sensibilisierung für Gewaltschutz im Gesundheitssystem, in der Ausbildung und eine enge Zusammenarbeit mit anderen Akteuren im Kinderschutz, wie z.B. den spezialisierten Fachberatungsstellen, nötig ist, damit Kinderschutz zuverlässig funktionieren kann.

Was zeichnet gute Fortbildungen aus? Neuer Flyer gibt Orientierung

Woran kann ich erkennen, welche Angebote aus der bisweilen unübersichtlichen Fortbildungslandschaft zu sexualisierter Gewalt in Kindheit und Jugend passend und qualitativ gut sind? Um eine schnelle Orientierung und Sicherheit bei der Auswahl zu ermöglichen, hat die DGfPI einen übersichtlichen Flyer zu Qualitätskriterien für Fortbildungen zu sexualisierter Gewalt erarbeitet, an dem auch die BKSF mitgewirkt hat. Der Flyer richtet sich an Nutzer*innen und Träger*innen, die auf der Suche nach Fortbildungsangeboten sind und kann bei der DGfPI heruntergeladen oder kostenlos angefordert werden. Im selben Format gibt es auch Übersichtsflyer mit Qualitätskriterien für Präventions- und Interventionsangebote.

Außerdem
Forschung zu interkultureller Öffnung und Beratungserfolg braucht Mitwirkung von Praktiker*innen

Wir möchten auf ein spannendes Forschungsprojekt hinweisen und Ihnen und Euch, liebe Kolleg*innen aus den spezialisierten Fachberatungsstellen, trotz vieler anderer Aufgaben eine kurze Mitwirkung ans Herz legen. Das Forschungsprojekt von Sophie Weingraber (Uni Vechta), die uns gemeinsam mit Prof. Margit Stein in Berlin besucht hat, schließt eine Forschungslücke im Themenfeld interkulturelle Arbeit mit betroffenen Kindern und Jugendlichen mit Migrationsgeschichte. Das Projekt untersucht durch Befragungen von Mitarbeiter*innen der spezialisierten Fachberatung, inwieweit interkulturelle Kompetenzen von Fachkräften sowie ihr Zugang zu Maßnahmen interkultureller Öffnung den Erfolg von Disclosureprozessen positiv beeinflusst. Wir sind gespannt auf die Ergebnisse, auch unter dem Aspekt der Qualitätssicherung von spezialisierter Fachberatung.

Für möglichst aussagekräftige Ergebnisse braucht es jedoch eine rege Beteiligung der Praxis. Das Ausfüllen des Fragebogens dauert etwa 20 Minuten, die Zahlenangaben müssen nach Aussage der Forscherinnen nicht akribisch genau sein, sondern können einfach geschätzt werden. Den Fragebogen finden Sie hier.

Preisverleihung beim Video-Wettbewerb "Step Up Against Violence Against Women"

Am Abend des 08.11.17 wird die Preisverleihung des Video-Wettbewerbs "Step Up against Violence against women", den der bff zusammen mit BIG Kordinierung und Frauenhauskoordinierung durchgeführt hat, gefeiert. Jugendliche und junge Erwachsene haben hierzu Kurzfilme zum Thema Gewalt gegen Frauen und Mädchen und Empowerment gedreht. Die von einer Jury ausgewählten Gewinnerfilme werden nun der Öffentlichkeit vorgestellt und ausgezeichnet. Die Preisverleihung steht allen Interessierten offen und findet von 18:00 - 21:00 Uhr in der Berliner Stadtmission, Lehrter Straße 68, 10557 Berlin statt. Eine Einladung wird bald bei www.frauen-gegen-gewalt.de zu finden sein. Genauere Informationen zum Wettbewerb gibt es hier.

Jubiläumsvideo von Aguas Bravas in Nicaragua: Beratung hilft!

Ein von Betroffenen in Deutschland entwickeltes Konzept zur Bewältigung sexualisierter Gewalt kommt seit 10 Jahren in Nicaragua bei AGUAS BRAVAS zu neuer Entfaltung. Mitarbeiterinnen und Nutzerinnen berichten in diesem Video, wie es Ihnen geht und was Ihnen gut tut - und zeigen, dass spezialisierte Fachberatung wirkt und dabei unterstützt, den eigenen Weg zu finden.

BKSF - Bundeskoordinierung Spezialisierter Fachberatung gegen sexualisierte Gewalt in Kindheit und Jugend Zossener Str. 41
10961 Berlin
Telefon: 030/88 91 68 66

info@bundeskoordinierung.de
www.bundeskoordinierung.de

Gefördert vom:

Haben Sie eine Beschwerde über unsere Arbeit? Unser Ombudsteam ist für Sie da.

Wenn Sie diesen Newsletter nicht weiter beziehen wollen,
können Sie hier Ihre E-Mail-Adresse aus dem Verteiler austragen