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28.08.2018

Keine Anzeigepflicht für Schulen bei sexualisierter Gewalt!

BKSF-Stellungnahme vom 21.08.18, aktualisiert am 19.10.18

Update vom 22.10.2018: In der Stellungnahme wurde die aktuelle Situation im Bundesland Hessen ergänzt. Im Downloadbereich finden Sie die aktualisierte Stellungnahme.

 

In einigen Bundesländern gibt es Erlasse für Schulen, bei sexualisierter Gewalt an Schüler*innen stets eine Strafanzeige zu stellen - also auch dann, wenn dies nicht dem Willen der*des Betroffenen entspricht. Das halten wir nicht für sinnvoll. Deshalb haben wir uns in einer Stellungnahme exemplarisch mit der Situation in verschiedenen Bundesländern auseinandergesetzt und Empfehlungen für die Bundesebene und die entsprechenden Länder formuliert. Wir setzen uns gegen eine Anzeigepflicht für Schulen ein und empfehlen vielmehr, die betroffene Person in den Mittelpunkt der Verfahrensabläufe zu stellen.

Die Stellungnahme wurde überarbeitet und wird hier in einer aktualisierten Fassung veröffentlicht.

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