Neuwahl des Fachstellenrats: Aufruf zur Kandidatur und Infos zum Wahlverfahren

Frist: 25.11.2018

Auf der kommenden Vollversammlung am 25.01.2019 verabschiedet sich der aktuelle Fachstellenrat[1] und ein neuer Rat wird gewählt. Wir laden alle interessierten Kolleg*innen herzlich zur Kandidatur ein und informieren hier zu den Bedingungen und zum Ablauf. Wer kandidieren will und dazu Fragen hat, kann sich gerne schriftlich oder telefonisch an uns wenden.

Warum für den Fachstellenrat kandidieren?

Als Mitglied des Fachstellenrats können Sie bundespolitisch Dinge bewegen und bekommen politische Debatten und Entwicklungen direkt mit. Gleichzeitig sorgen Sie mit dafür, dass die Arbeit der BKSF praxistauglich ist und den Interessen der Fachberatungsstellen entspricht. Dabei arbeiten Sie stets gemeinsam mit Kolleg*innen aus dem FSR, den Fachverbänden und der Geschäftsstelle, es gilt das Konsensprinzip. Für die Sitzungstage gibt es eine Aufwandsentschädigung und die Reisekosten werden übernommen.

Wer kann für den FSR kandidieren?

Für den FSR können Sie antreten, wenn Sie in Vollzeit oder Teilzeit in einer spezialisierten Fachberatungsstelle gegen sexualisierte Gewalt in Kindheit und Jugend tätig sind. Sollten Sie Ihre Tätigkeit in einer spezialisierten Fachberatungsstelle später beenden, endet auch Ihre Mitgliedschaft im Fachstellenrat und die Stelle wird nachbesetzt. Dabei ist nur eine Kandidatur pro spezialisierter Fachberatungsstelle möglich.

 

Sie können für eine von zwei Listen antreten:

  • Auf Liste 1 kandidieren Mädchen*/Frauen*-Berater*innen
  • Auf Liste 2 kandidieren Jungen*/Männer*-Berater*innen

Die fünf höchstplatzierten von Liste 1 und die zwei höchstplatzierten von Liste 2 ziehen in den Fachstellenrat ein. Bei gleichen Stimmanzahlen entscheidet das Los. Die Stimmzahlen werden nicht öffentlich gemacht, es gibt aber eine Reihenfolge, sowohl der Gewählten als auch der potentiellen Nachrücker*innen.

Die Kandidat*innen entscheiden vorher, für welche Liste sie antreten. Dabei geht es darum, welchen Schwerpunkt der Arbeit die Fachberatungsstelle, in der gearbeitet wird, hat – nicht um das Geschlecht der kandidierenden Person. Ziel der Listenaufteilung ist, dass die Arbeitsgebiete von den gewählten Kandidat*innen im Fachstellenrat inhaltlich gefüllt werden. Mitarbeiter*innen aus Fachberatungsstellen, die zu gleichen Teilen mit Mädchen* und Jungen* arbeiten, können sich entscheiden, für welche Liste sie antreten.

Wer wählt den FSR?

Zur Stimmabgabe berechtigt sind

  • alle spezialisierten Fachberatungsstellen gegen sexualisierte Gewalt in Kindheit und Jugend
  • Beratungsstellen mit spezialisiertem Angebot zu sexualisierte Gewalt in Kindheit und Jugend
  • alle Präventionsfachstellen mit Spezialisierung auf sexualisierte Gewalt in Kindheit und Jugend, die feste Kooperationen mit Interventionsstellen haben

die an der Vollversammlung am 25.01.2019 teilnehmen.

Wie läuft das Verfahren ab?

Sie geben Ihre Absicht zur Kandidatur spätestens bis zum 25.11.2018 an die Wahlkommission unter schwedes@bundeskoordinierung.de bekannt. Daraufhin erhalten Sie Informationen und Fragen zu Ihrer Kandidatur. Ihre Antworten auf diese Fragen werden gesammelt auf der BKSF-Webseite auf einer Unterseite, die nur mit Link geöffnet werden kann, präsentiert so dass sich Ihre potentiellen Wähler*innen über Ihre Schwerpunkte und Anliegen informieren können. Im Dezember 2018 erhalten die Fachberatungsstellen alle Informationen zu den Kandidat*innen und können im Team eine Entscheidung fällen. Auf der Vollversammlung am 25.01.2019 wird dann gewählt.

Eine Wahlkommission, die aus Katrin Schwedes (BKSF-Geschäftsstelle), Ines Hattermann (scheidende Fachstellenrätin) und Sonja Blattmann (externe Expertin) besteht, prüft die Bewerbungen auf formale Richtigkeit und ist für Nachfragen ansprechbar.

Zusammensetzung des FSR

Anders als bei der ersten Wahl wird der FSR direkt über die Vollversammlung, und nicht über die fachlichen Zusammenschlüsse der Fachverbände BAG FORSA e.V., bff: Frauen gegen Gewalt e.V. und DGfPI e.V. gewählt. Entsprechend ist nicht maßgeblich, welchem Fachverband Ihre spezialisierte Fachberatungsstelle angehört. Die gewählten Vertreter*innen des Fachstellenrats vertreten keine Verbandsinteressen.

 

 

Links:

  1. https://www.bundeskoordinierung.de/de/article/3.der-fachstellenrat-fsr.html