(21.02.2019) Berater*innen erheben bei ihrer Arbeit eine Vielzahl an Daten. Oftmals herrscht Unsicherheit, was die Aufbewahrung bzw. Löschung dieser Daten angeht. Müssen sie aufbewahrt werden und wenn ja, wie lange? Oder gibt es - gerade in Bezug auf die Europäische Datenschutzgrundverordnung- eine Pflicht zur Löschung? In dieser Fachinformation stellen wir einige der häufigsten Konstellationen in der Fachberatung vor und geben Hinweise, die für mehr Handlungssicherheit in der Beratungspraxis sorgen sollen.
BKSF – Bundeskoordinierung Spezialisierter Fachberatung gegen sexualisierte Gewalt in Kindheit und Jugend
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