Stellungnahme der BKSF zum Gesetzesentwurf SGB XIII/Soziale Entschädigung

Die Bundeskoordinierung spezialisierter Fachberatungsstellen gegen sexualisierte Gewalt in Kindheit und Jugend (BKSF) begrüßt das Reformvorhaben zur Änderung des sozialen Entschädigungsrechtes. Die BKSF erkennt die Bemühungen, die Empfehlungen des Runden Tisches Sexueller Kindesmissbrauch in Abhängigkeits- und Machtverhältnissen in privaten und öffentlichen Einrichtungen und im familiären Bereich aus dem Jahr 2011 umzusetzen. Leider wird aber die besondere Lebenslage der von sexualisierter Gewalt in Kindheit und Jugend Betroffenen nicht umfassend genug berücksichtigt. Insbesondere wird nicht ausreichend Rechnung getragen, dass neben einem Fallmanagement und dem Anspruch auf Traumaambulanzen, eine schnelle und unbürokratische Hilfe durch spezialisierte Fachberatungsstellen gegen sexualisierte Gewalt für die Betroffenen unerlässlich sind.