Weitere BKSF-Stellungnahme zum Gesetzesentwurf zum Sozialen Entschädigungsrecht (SER)

Die Reformierung des Opferentschädigungsgesetzes (OEG) und dessen Überführung in ein neues soziales Entschädigungsrecht stehen schon länger auf der politischen Agenda der großen Koalition. Im November 2018 wurde dazu ein Referentenentwurf vom Bundesministerium für Arbeit und Soziales vorgelegt, zu dem wir im Januar 2019 eine umfassende Stellungnahme[1] verfasst und veröffentlicht haben. Nun gibt es einen Kabinettsentwurf, der bereits im Bundesrat zur Diskussion stand. Dort wurden bereits zahlreiche Änderungsanträge der Landesvertretungen eingereicht.

Aktuell befindet sich der Entwurf in der parlamentarischen Debatte im Bundestag. Wir haben eine weitere Stellungnahme zum vorliegenden Gesetzesentwurf verfasst und setzen uns ein für eine umfassende Regelung zur bestärkten Wahrscheinlichkeit, für einen Opferbegriff, der Betroffene sexualisierter Gewalt umfasst, sowie dafür ein, dass auch Beratung in Fachberatungsstellen im Rahmen des Sozialen Entschädigungsrechts als eine Unterstützungsleistung ermöglicht wird.

Links:

  1. https://www.bundeskoordinierung.de/de/article/164.oeg-reform-bksf-ver%C3%B6ffentlicht-stellungnahme-zum-entwurf-f%C3%BCr-ein-neues-soziales-entsch%C3%A4digungsrecht.html