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27.11.2019

Gemeinsame BKSF/ECPAT-Stellungnahme zur Reformierung des Schriftenbegriffs

Das Bundesministerium für Justiz und Verbraucherschutz hat einen Referentenentwurf zur Änderung des Strafgesetzbuches vorgelegt. Der Begriff der „Schriften“ soll durch den Begriff der „Inhalte“ ersetzt werden. Was zunächst formal klingt, hat für die Praxis erhebliche Auswirkungen. Fortan wird es leichter sein, rechtswidrige Handlungen über die modernen Kommunikationsformen (z.B. Telefonsexangebote und Werbung für Echtzeitübertragungen gegenüber Minderjährigen, Abrufen von strafbaren Inhalten im Internet ohne Speicherung im Arbeitsspeicher etc.) vom Strafrecht begrifflich zu erfassen. Dies begrüßen wir. Wir haben die Stellungnahme aber auch genutzt, uns dafür auszusprechen, dass der Begriff der „Kinderpornographie“ durch die Begriffe „Darstellungen sexueller Ausbeutung von Kindern bzw. von Jugendlichen“ sowie „Darstellung sexuellen Missbrauchs von Kindern bzw. von Jugendlichen“ ersetzt werden. Dabei beziehen wir uns auf den „Terminologischen Leitfaden für den Schutz von Kindern vor sexueller Ausbeutung und sexualisierter Gewalt“ (https://www.terminologie.ecpat.de). 

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