"Schutzschirme" für Fachberatungsstellen auf Bundes- und Länderebene

Ihr findet hier die verschiedenen Hinweise zum „Schutzschirm“ auf der Bundesebene und in den Bundesländern. Die Infos über die Bundesländer sind keine vollständige Liste, sondern das, wovon wir Kenntnis haben. Informiert uns gern über Fördertöpfe, die hier nicht enthalten sind.

Sozialer Schutzschirm auf Bundesebene

Auf Bundesebene wurde schon im März ein sozialer Schutzschirm (SodEG) beschlossen. Dieser soll den Bestand sozialer Dienste, Maßnahmenträger etc. sichern, die als soziale Dienstleister im Aufgabenbereich des SGB tätig sind. Wir denken, dass viele Beratungsstellen durch die Krise finanzielle Nöte haben und grundsätzlich vom SodEG erfasst sind. Wir haben im Folgenden die Voraussetzungen für Anträge nach dem SodEG  formuliert, die nach unserer Lesart des Gesetzes für Eure Beratungsstellen relevant sein könnten. 

Wenn Ihr finanzielle Unterstützung benötigt und ihr denkt, das könnte in Betracht kommen, empfehlen wir Euch, sich mit einer Antragstellung auseinanderzusetzen. Wie die Anträge dann entschieden werden und wie das Gesetz von den ausführenden Stellen dann interpretiert wird, können wir nicht sagen. Es gibt noch keine Rechtsprechung zu der Anwendung dieses Gesetzes. Deshalb wird sich viel erst in der Praxis entscheiden. Aber wir denken, dass ein Versuch sinnvoll sein könnte.

Seid ihr unsicher, könnt Ihr gern Franziska Drohsel (drohsel@bundeskoordinierung.de[1]) kontaktieren. Sie hilft Euch gern bei der Einschätzung des SodEG und den Anforderungen der Antragstellung.

Die Voraussetzungen für Leistungen sind grundsätzlich:

  • Ein Rechtsverhältnis (z.B. Zuwendungsverhältnis, Leistungsvereinbarungen) zu einem öffentlichen Leistungsträger nach § 12 des SGB I. Dies liegt z.B. vor, wenn eine Beratungsstelle im Bereich der Kinder- und Jugendhilfe (SGB VIII) im Rahmen einer Zuwendung tätig ist.
  • Ausschöpfung aller nach den Umständen zumutbaren und rechtlichen zulässigen Möglichkeiten, um Arbeitskräfte, Räumlichkeiten und Sachmitteln in Bereichen zur Verfügung zu stellen, die für die Bewältigung von Auswirkungen der Coronavirus-Krise geeignet sind bzw. Anzeige dessen und Glaubhaftmachung. (Dies steht im Gesetz, die Umsetzungspraxis ist noch nicht absehbar – bei Fragen gerne melden)
  • Der Antrag ist beim Leistungsträger zu stellen. Das heißt: Wenn eine Beratungsstelle Zuwendungen von einer Kommune erhält, muss sie einen Antrag auf Leistungen nach dem SodEG auch bei dieser Kommune stellen. Die Leistungen ergehen mittels Verwaltungsakt, gegen den Widerspruch und Klage erhoben werden kann.
  • Wird der Antrag positiv beschieden, beträgt der Zuschuss höchstens 75% des Monatsdurchschnitts. Leistungen werden auch rückwirkend ab 16.3.2020 erteilt und bis spätestens 30.09.2020.

Das Gesetz ist sehr schnell verabschiedet worden, so dass in der Umsetzung vieles noch nicht geklärt ist. Der soziale Schutzschirm ist explizit dazu geschaffen werden, dass Projekte der sozialen Infrastruktur im Rahmen der Krise nicht vor dem finanziellen Aus stehen. Dazu zählt gerade auch Beratungsarbeit!

Gesetz: https://www.gesetze-im-internet.de/sodeg/BJNR057800020.html[2]

Verfahrensabsprachen: https://www.bmas.de/SharedDocs/Downloads/DE/PDF-Schwerpunkte/verfahrensabsprachen-zum-sodeg.pdf?__blob=publicationFile&v=3[3]

Infos vom BMAS: https://www.bmas.de/DE/Schwerpunkte/Informationen-Corona/Sozialdienstleister-Einsatzgesetz/einsatz-und-absicherung-sozialer-dienstleister.html[4]

Infos vom Paritätischen: https://www.der-paritaetische.de/fachinfos/erlaeuterungen-zum-schutzschirm-durch-das-sozialdienstleister-einsatzgesetz-sodeg/[5]

Infos der Bundesagentur: https://www.arbeitsagentur.de/institutionen/sodeg-sozialdienstleister-einsatzgesetz[6]

Programme in den Bundesländern

a. Maßnahmen in Baden-Württemberg

Soforthilfefonds in Baden-Württemberg

Es gibt in Baden-Württemberg die Möglichkeit, einen Antrag für Fachberatungsstellen auf einen Zuschuss für die Bewältigung der Corona-Krise zu stellen - im Rahmen des Soforthilfefonds Fachberatungsstellen Gewaltschutz und Prostitution.

Alle Informationen zum Fonds und das Antragsformular finden Sie hier[7].

Antragsfrist ist der 19.06.2020. (Stand 02.06.20)

In Baden-Württemberg gibt es für gemeinnützige Organisationen ein Programm der Volksbank:

https://www.volksbank-allgaeu-oberschwaben.de/wir-fuer-sie/engagement/verein/corona-hilfe-vereine.html[8]

Das Land hat einen Soforthilfe-Fond für Frauen und Kinderschutzhäuser

aufgelegt: https://sozialministerium.baden-wuerttemberg.de/de/service/presse/pressemitteilung/pid/land-legt-soforthilfe-fonds-fuer-frauen-und-kinderschutzhaeuser-auf/[9]

b. Maßnahmen in Bremen

Laut eines Beschlusses des Senats sollen Zuwendungen im sozialen Bereich weiter ausgezahlt werden. Infos: https://www.senatspressestelle.bremen.de/sixcms/detail.php?id=332417&asl=bremen02.c.732.de[10]

Außerdem gibt es einen Bremen-Fond, in dem u.a. Rettungsschirme für Träger der freien Wohlfahrtspflege und für ehrenamtliches Engagement und Maßnahmen für Zuwendungsempfänger vorgesehen sind. Infos: https://www.senatspressestelle.bremen.de/sixcms/detail.php?id=334163&asl=bremen02.c.732.de[11]

c. Schutzschirm in Hamburg

In Hamburg sind auch gemeinnützige Orgaisationen im Rahmen der Hamburger Corona Soforthilfe antragsberechtigt. Es werden Zuschüsse zur Überwindung eines existenzbedrohlichen Liquiditätsengpasses gewährt. Die Höhe ist von der Anzahl der Mitarbeiter*innen abhängig (z.B. bis zu 5.000 bei 1-10 Mitarbeiter*innen und bis 25.000 bei 10-50 Mitarbeiter*innen). Antragsfrist ist der 31. Mai.

Infos: https://www.ifbhh.de/foerderprogramm/hcs[12]

d. Schutzschirm in Hessen

In Hessen gibt es ein Förderprogramm zur „Weiterführung der Vereins- und Kulturarbeit“. Es können bis zu 10.000 Euro finanzielle Unterstützung beantragt werden. Die Mittel können z.B. für Mieten/Betriebskosten oder Ausfallhonorare beantragt werden. Ein Antrag ist ab dem 1. Mai beim fachlich zuständigen Ministerium zuständig. Gefördert werden sollen auch Vereine, Initiative und Organisationen, die im Bereich der Opferhilfe tätig sind.

Infos: https://soziales.hessen.de/presse/pressemitteilung/foerderprogramm-zur-weiterfuehrung-der-vereins-und-kulturarbeit-[13]

e. Sozialfond in Mecklenburg-Vorpommern

Mecklenburg-Vorpommern hat 20 Millionen Euro zur Sicherstellung sozialer Angebote zur Verfügung gestellt. Davon sollen eine halbe Million Euro Frauenschutzhäusern und Beratungseinrichtungen zum Schutz von Frauen und ihren Kindern vor häuslicher Gewalt zu Gute kommen. Die Antragstellung erfolgt über das Landesamt für Gesundheit und Soziales (LAGuS). Darüber hinaus gibt es auch eingestellte Gelder für u.a. gemeinnützige Vereine sowie soziale Dienstleister und niedrigschwellige Unterstützungsangebote.

Infos: https://www.regierung-mv.de/Landesregierung/sm/Aktuell/?id=159520&processor=processor.sa.pressemitteilung[14]

f. Schutzschirm in Nordrhein-Westfalen

In NRW ist geplant, 1,5 Millionen Euro zum Schutz gewaltbetroffener Mädchen und Frauen zur Verfügung zu stellen. Der Beschluss des Landtags steht noch aus. Das Geld soll Frauenhäusern und Frauenberatungsstellen zur Verfügung gestellt werden.

Infos: https://www.mhkbg.nrw/ministerin-scharrenbach-15-millionen-euro-zusaetzlich-zum-schutz-gewaltbetroffener-maedchen-und[15]

g. Maßnahmen in Sachsen-Anhalt

In Sachsen-Anhalt wurden zusätzliche Mittel für Frauenhäuser bereitgestellt. http://www.presse.sachsen-anhalt.de/index.php?cmd=get&id=909828&identifier=c862022f1a0527a39a0c3eddaa2e52ec[16]

Sachsen-Anhalt gewährt darüber hinaus Soforthilfen: https://coronavirus.sachsen-anhalt.de/news-detail/news/soforthilfeprogramm-online-antragsverfahren-moeglich/?tx_news_pi1%5Bcontroller%5D=News&tx_news_pi1%5Baction%5D=detail&cHash=dba3a1d92ad1f4feeb166b97e573c44b[17]

h. Sozialer Schutzschirm in Schleswig-Holstein

Das Kabinett hat beschlossen, 500.000 Euro zur Verfügung zu stellen, um Schutzplätze zu schaffen und Beratungsstellen zu stärken. Kreise und kreisfreie Städte können Mittel für folgende Maßnahmen beantragen:

  • Zusätzliche Schutzstellen
  • Mehr Beratungsangebot (bis zu 10h pro Woche mehr pro Beratungsstelle
  • Einmaliger Zuschuss für Frauenberatungsstellen zur Verbesserung der technischen Ausstattung (bis zu 3.000 Euro pro Beratungsstelle)

Infos gibt es hier: https://www.schleswig-holstein.de/DE/Landesregierung/II/Presse/PI/2020/Corona/200411_Frauenfacheinrichtung.html[18]

i. Sozialer Schutzschirm in Thüringen

In Thüringen gibt es ein Corona-Soforthilfeprogramm für gemeinnützige Einrichtungen und Organisationen. Es richtet sich an die, die u.a. in den Bereichen Jugend und Soziales von der Soforthilfe des Bundes und des Freistaates Thüringens nicht erfasst sind. Die Förderung wird als nicht rückzahlbarer Zuschuss einmalig gewährt. Reichen die fortlaufenden Einnahmen nicht aus, um Verbindlichkeiten in den drei folgenden Monaten zu erfüllen, ist eine Unterstützung möglich. Die Höhe ist an die Anzahl der Beschäftigten geknüpft (z.B. bis zu 9.000 Euro bei bis zu fünf Beschäftigten, bis zu 15.000 Euro bei sechs bis zehn Beschäftigten). Die Anträge sind bis zum 31.05.2020 an die Gesellschaft für Arbeits- und Wirtschaftsförderung des Freistaates Thüringen (GFAW) zu stellen.

Infos: https://www.tmasgff.de/medienservice/artikel/corona-soforthilfeprogramm-fuer-gemeinnuetzige-einrichtungen-und-organisationen[19]

https://www.gfaw-thueringen.de/cms/?s=gfaw_standardseite&pid=63[20]

j. Maßnahmen in Bayern

Das Bayerische Staatsministerium für Familie, Arbeit und Soziales gewährt einen pauschalen Beitrag zur Finanzierung von Mehraufwendungen wie z.B. Personal- und Beratungskosten infolge der Corona-Krise.

Infos:

https://www.stmas.bayern.de/coronavirus-info/unterstuetzung-hilfesystem.php[21]

k. Maßnahmen in Rheinland-Pfalz

Rheinland-Pfalz hat entschieden, die Plätze für Frauen und ihre Kinder in Frauenhäusern zu erhöhen. Außerdem stellt das Frauenministerium den bestehenden Frauenunterstützungseinrichtungen kurzfristig zusätzliche Mittel für technische Infrastruktur zur Verfügung, die notwendig ist, um der Beratungsarbeit auch weiterhin nachzukommen.

Infos:

https://mffjiv.rlp.de/de/service/presse/detail/news/News/detail/frauenministerin-anne-spiegel-stellt-konzept-gegen-haeusliche-gewalt-vor/[22]

 

l. Maßnahmen in Sachsen

Das Kabinett hat 540000 Euro zusätzlich für Mehrbedarfe aufgrund der Corona-Krise im Bereich des Schutzes von Frauen, Kindern und Männern vor häuslicher Gewalt bereitgestellt. Davon können z.B. die Personalstellen aufgestellt werden oder eine bessere technische Ausstattung ermöglicht werden.

Infos:

https://www.medienservice.sachsen.de/medien/news/235439[23]

Musteranschreiben zum Thema Eigenanteil bei der BKSF anfordern

Viele von Euch erwirtschaften einen nicht unerheblichen Teil des finanziellen Eigenanteils über Fort- und Weiterbildungen, Öffentlichkeitsarbeit und Präventionsprojekte in KiTas und Schulen. Häufig ist dieser Eigenanteil zwingende Voraussetzung um die Finanzierung durch Kommune, Land oder andere Kostenträger zu erhalten. An vielen Stellen ist aber noch komplett unklar wie mit dem fehlenden Eigenanteil verfahren wird. Wir haben uns überlegt, ein Musteranschreiben für Euch zu erstellen, mit dem Ihr Euch an Geldgeber*innen (öffentliche und private) wenden könnt, um genau dieses Problem aufzumachen und ins Gespräch zu kommen.

Wir wissen, dass das noch nicht alle Probleme lösen wird, aber es kann für viele sicher ein Ansatz sein. Wer das Musterschreiben haben möchte oder Fragen und Anregungen dazu hat, wendet sich bitte an Tamara Luding (luding@bundeskoordinierung.de[24]) unter dem Betreff „Musteranschreiben“.

An dem Problem, dass Zielgruppen von Fort- und Weiterbildungen und Präventionsprojekten nicht erreicht werden, arbeiten wir parallel und hoffen Euch auch hierzu bald neue Informationen zukommen lassen zu können.

Links:

  1. drohsel@bundeskoordinierung.de
  2. https://www.gesetze-im-internet.de/sodeg/BJNR057800020.html
  3. https://www.bmas.de/SharedDocs/Downloads/DE/PDF-Schwerpunkte/verfahrensabsprachen-zum-sodeg.pdf?__blob=publicationFile&v=3
  4. https://www.bmas.de/DE/Schwerpunkte/Informationen-Corona/Sozialdienstleister-Einsatzgesetz/einsatz-und-absicherung-sozialer-dienstleister.html
  5. https://www.der-paritaetische.de/fachinfos/erlaeuterungen-zum-schutzschirm-durch-das-sozialdienstleister-einsatzgesetz-sodeg/
  6. https://www.arbeitsagentur.de/institutionen/sodeg-sozialdienstleister-einsatzgesetz
  7. https://paritaet-bw.de/soforthilfe
  8. https://www.volksbank-allgaeu-oberschwaben.de/wir-fuer-sie/engagement/verein/corona-hilfe-vereine.html
  9. https://sozialministerium.baden-wuerttemberg.de/de/service/presse/pressemitteilung/pid/land-legt-soforthilfe-fonds-fuer-frauen-und-kinderschutzhaeuser-auf/
  10. https://www.senatspressestelle.bremen.de/sixcms/detail.php?id=332417&asl=bremen02.c.732.de
  11. https://www.senatspressestelle.bremen.de/sixcms/detail.php?id=334163&asl=bremen02.c.732.de
  12. https://www.ifbhh.de/foerderprogramm/hcs
  13. https://soziales.hessen.de/presse/pressemitteilung/foerderprogramm-zur-weiterfuehrung-der-vereins-und-kulturarbeit-1
  14. https://www.regierung-mv.de/Landesregierung/sm/Aktuell/?id=159520&processor=processor.sa.pressemitteilung
  15. https://www.mhkbg.nrw/ministerin-scharrenbach-15-millionen-euro-zusaetzlich-zum-schutz-gewaltbetroffener-maedchen-und
  16. http://www.presse.sachsen-anhalt.de/index.php?cmd=get&id=909828&identifier=c862022f1a0527a39a0c3eddaa2e52ec
  17. https://coronavirus.sachsen-anhalt.de/news-detail/news/soforthilfeprogramm-online-antragsverfahren-moeglich/?tx_news_pi1%5Bcontroller%5D=News&tx_news_pi1%5Baction%5D=detail&cHash=dba3a1d92ad1f4feeb166b97e573c44b
  18. https://www.schleswig-holstein.de/DE/Landesregierung/II/Presse/PI/2020/Corona/200411_Frauenfacheinrichtung.html
  19. https://www.tmasgff.de/medienservice/artikel/corona-soforthilfeprogramm-fuer-gemeinnuetzige-einrichtungen-und-organisationen
  20. https://www.gfaw-thueringen.de/cms/?s=gfaw_standardseite&pid=63
  21. https://www.stmas.bayern.de/coronavirus-info/unterstuetzung-hilfesystem.php
  22. https://mffjiv.rlp.de/de/service/presse/detail/news/News/detail/frauenministerin-anne-spiegel-stellt-konzept-gegen-haeusliche-gewalt-vor/
  23. https://www.medienservice.sachsen.de/medien/news/235439
  24. luding@bundeskoordinierung.de