Menu Menu
16.05.2023

Stellungnahme zu Anpassungsänderungen im Rahmen des neuen SER

Berlin, den 16. Mai 2023 - Zum „Entwurf eines Gesetzes zur Anpassung des Zwölften und des Vierzehnten Buches des Sozialgesetzbuches und weiterer Gesetze“ (Bearbeitungsstand: 28.04.2023) hat die BKSF Stellung genommen.

Die Stellungnahme beschränkt sich auf kritische Aspekte des Gesetzentwurfs und rahmt diese in grundsätzliche Bemerkungen zum SER aus der Perspektive der Fachberatungsstellen, die Betroffenen in vielfältiger Weise beistehen. Zu diesen rahmenden Bemerkungen zählt der Umstand, dass das Verfahren nach dem OEG für Betroffene sexualisierter Gewalt "Hinsichtlich seiner Voraussetzungen, aber auch seiner Art und Weise vielen Betroffenen Unmögliches abverlangt hat." Und dies sei auch nach den Verbesserungen durch das SGB XIV nicht anders. "Der vorgelegte Gesetzesentwurf ändert an diesem Umstand leider nichts".
Ein Schwepunkt der Stellungnahme betrift die Forderung, "die Beratung in einer unabhängigen Beratungsstelle als adäquate Hilfeform zu etablieren", wenn es um Verfahrensverbesserungen  zum Abbau von Hürden für Betroffene sexualisierter Gewalt geht (§§ 39, 40 SGB XIV).

Die gesamte Stellungnahme:

Datenschutz | Impressum
close