Vorerst keine SGB VIII-Reform: Kinder- und Jugendstärkungsgesetz vom Bundesrat nicht beschlossen

Ende Juni hatte der Bundestag ein verändertes Kinder- und Jugendstärkungsgesetz (KJSG) beschlossen, das vom Bundesrat erst auf seiner Sitzung im Juli und nun erneut auch im September von der Tagesordnung genommen wurde. Den ersten Entwurf gab es im März. Dieser wurde nach massiver Kritik geändert. Der vom Bundestag dann beschlossene Entwurf beinhaltet einige Gesetzesänderungen, die für spezialisierte Fachberatungsstellen von großer Bedeutung sind. Unter anderem ist für Kinder und Jugendliche ein uneingeschränkter Beratungsanspruch unabhängig von einer Krisensituation (§ 8 SGB VIII) vorgesehen. Die BKSF hat diesen Prozess begleitet und Stellung bezogen.[1] Als Hintergrund für die erneute „Verschiebung“ ist zu hören, dass es von einigen Landesregierungen Kritik an den Regelungen zu den unbegleiteten minderjährigen geflüchteten Menschen gegeben hat. Auch von unserer Seite wurde bei dem aktuellen Entwurf befürchtet, dass die Leistungsstandards für junge geflüchtete Menschen in der Jugendhilfe abgesenkt werden und sich eine Zwei-Klassen-Jugendhilfe herausbildet. Wie es mit dem bisherigen Entwurf weitergeht, ist nicht abzusehen. Angesichts des notwendigen Änderungsbedarfs im Bereich des Kinder- und Jugendhilferechts werden wir uns in jedem Fall dafür einsetzen, dass in der nächsten Wahlperiode unter breiter Beteiligung der Fachwelt ein neuer Anlauf zur Reform des SGB VIII erfolgt. (29.09.17)

Links:

  1. http://www.bundeskoordinierung.de/de/topic/34.sgb-viii.html