Frequently Asked Questions (FAQ): Spezialisierte Fachberatung bei sexualisierter Gewalt gegen Menschen mit Behinderungen und/oder Beeinträchtigungen

Der Themenkomplex sexualisierte Gewalt in Kindheit und Jugend bei Menschen mit Behinderungen und/oder Beeinträchtigungen erfordert eine besonders diskriminierungssensible Haltung und fundiertes Fachwissen. Wir haben häufige Fragen von Fachberater*innen zu inklusiver spezialisierter Fachberatung – Prävention, Intervention, Schutzkonzepte u.a. - gesammelt und aufbereitet. Das FAQ bietet einen ersten, orientierenden Überblick über unser Verständnis von Inklusion im Gewaltschutz und den spezifischen Herausforderungen in der Fachberatung. Dieses FAQ wird fortlaufend ergänzt und erhebt keinen Anspruch auf Vollständigkeit. Sollten Sie spezifische Fragen und Anmerkungen haben, laden wir Sie herzlich ein, diese direkt an uns unter info@bundeskoordinierung.de[1] zu richten.

Was bedeutet der Begriff „Behinderung“ im Kontext dieses FAQs?

Der Begriff orientiert sich insbesondere an der UN-Behindertenrechtskonvention (UN-BRK) und meint „langfristige, körperliche, seelische, geistige oder Sinnesbeeinträchtigungen, die in Wechselwirkung mit Barrieren die gleichberechtigte Teilhabe an der Gesellschaft erschweren können.“ (Beauftragter der Bundesregierung für die Belange von Menschen mit Behinderungen[2], 2018). Neben diagnostizierten Behinderungen, werden Beeinträchtigungen wie unsichtbare Behinderungen, psychische Erkrankungen, Neurodiversität u.a. berücksichtigt.

Welche unterschiedlichen Modelle von Behinderung prägen den gesellschaftlichen und politischen Diskurs?

Häufig dominiert das medizinische Modell, welches Behinderung als individuelles Problem von Personen sieht und ein defizitorientiertes Bild vermittelt. Während das soziale Modell bekräftigt, dass Behinderung erst durch Barrieren, Diskriminierung und Strukturen entsteht, versucht das kulturelle Modell zu zeigen, dass Behinderung ein soziales Konstrukt ist, welches durch Werte, Normen und Machtverhältnisse geprägt ist (vgl. Bundeszentrale für politische Bildung[3], 2023).

Was ist Ableismus?

Ableismus ist die Diskriminierung von Menschen mit zugeschriebener Behinderung und/oder Beeinträchtigung und folgt ähnlichen Mechanismen wie andere Formen struktureller Diskriminierung. Diese zeigt sich in zahlreichen Beispielen wie z.B. mangelnde Zugänge zu Gebäuden und Verkehrsmitteln, in der Verwendung von Lautsprache aber auch anhand der Existenz von Sondereinrichtungen, die Menschen mit Behinderungen und/oder Beeinträchtigungen den Zugang zu gesellschaftlicher Teilhabe enorm erschweren (vgl. Aktion Mensch[4], 2025).

Welche Formen von Behinderungen und Beeinträchtigungen gibt es?

Mehrere Formen von Behinderungen und Beeinträchtigungen treten häufig gleichzeitig auf wie z.B. Seh- und Hörbehinderungen, körperliche und psychische Behinderungen, kognitive Beeinträchtigungen und kommunikative Behinderungen. Einen guten Überblick zu verschiedenen Formen bietet das Handbuch „Zugang zum Strafverfahren für Frauen mit Behinderungen bei geschlechtsspezifischer Gewalt“ vom Bundesverband Frauenberatungsstellen und Frauennotrufe, Frauen gegen Gewalt e.V. (vgl. bff[5], 2020).

Wie und warum verwenden wir den Begriff „Menschen mit Behinderungen und Beeinträchtigungen“ in diesem FAQ?

Uns ist wichtig, respektvoll und bewusst mit Eigenbezeichnungen von Menschen mit Behinderungen und/oder Beeinträchtigungen umzugehen. Sprache prägt gesellschaftliche Wahrnehmung – deshalb wählen wir Formulierungen, die die Würde, Vielfalt und Individualität jeder Person achten und die Perspektive betonen, dass Menschen durch Barrieren in ihrer Umwelt und durch einstellungsbedingte Hindernisse behindert werden. Mit der Bezeichnung Menschen mit Behinderungen und/oder Beeinträchtigungen beziehen wir uns auf Personen mit psychiatrischen Erkrankungen, mit Neurodiversität, mit unsichtbaren oder nicht diagnostizierten Behinderungen sowie auf Menschen mit Körper- und Sinnesbehinderungen. Außerdem auf all jene, denen gesellschaftliche Strukturen den gleichberechtigten Zugang und die Teilhabe erschweren. Sollte uns eine Formulierung einmal nicht gelingen, bitten wir um konstruktives Feedback, um gemeinsam eine respektvolle Sprache weiterzuentwickeln.

Gibt es ein erhöhtes Risiko für Menschen mit Behinderungen und/oder Beeinträchtigungen, sexualisierte Gewalt zu erleben? 

Menschen mit Behinderungen und/oder Beeinträchtigungen sind statistisch gesehen zwei- bis dreimal häufiger von sexualisierter Gewalt in Kindheit und Jugend betroffen (vgl. BMBFSFJ[6], 2024). Auch in Einrichtungen der Behindertenhilfe wie z.B. Werkstätten gibt es Berichte über körperliche, psychische und sexualisierte Gewalt (vgl. Weibernetz[7], 2025). Abgesehen davon wurde in Studien ein wechselseitiger Zusammenhang von Gewalt und gesundheitlicher Behinderung und/oder Beeinträchtigung festgestellt (vgl. BMFSFJ/bff[8], 2004). Erlebte Gewalt kann also sowohl Ursache als auch Folge einer Behinderung und/oder Beeinträchtigung sein. Barrieren bei der Kommunikation, fehlende sexuelle Bildung und ein erschwertes Erkennen von sexualisierter Gewalt erhöhen das Risiko zusätzlich. Gleichzeitig sind Menschen mit Behinderungen und/oder Beeinträchtigungen von unterschiedlichen Formen der Diskriminierung betroffen und werden im Zugang zu Präventions-, Schutz- und Unterstützungsangeboten bei sexualisierter Gewalt behindert.

Welche strukturellen, institutionellen und gesellschaftlichen Risiken bestehen?

Zunächst spielt Ableismus eine zentrale Rolle. Menschen mit Behinderungen und/oder Beeinträchtigungen werden häufig als weniger glaubwürdig wahrgenommen und Gewalterfahrungen werden nicht ernst genommen. Auch soziale Isolierung spielt eine große Rolle. Die Isolation kann Gewalt begünstigen und dazu führen, dass Gewalt weniger entdeckt bzw. gemeldet wird (vgl. Deutsches Institut für Menschenrechte[9], 2021). Die Abhängigkeit von anderen Personen ist ebenfalls ein zentraler Risikofaktor. Bei hohem Unterstützungsbedarf entstehen Machtgefälle, da Menschen mit Behinderungen und/oder Beeinträchtigungen auf z.B. Pfleger*innen und Assistent*innen angewiesen sein können. Kommunikationsbarrieren, mangelnde sexuelle Bildung und inadäquate institutionelle Strukturen erhöhen das Risiko zusätzlich. Hier besteht die Gefahr, dass Gewalt nicht erkannt oder kommuniziert werden kann. Außerdem fehlen für die Prävention wichtige Schutzkonzepte und der Zugang zu Beschwerdemechanismen, sofern diese in Einrichtungen vorhanden sind (vgl. Deutsches Institut für Menschenrechte[10], 2022).

Welche menschenrechtlichen Vorgaben gibt es für den Gewaltschutz von Menschen mit Behinderungen und/oder Beeinträchtigungen?

Insbesondere die Behindertenrechtskonvention der Vereinten Nationen (UN-BRK), die bereits 2006 verabschiedet und 2009 von Deutschland ratifiziert wurde, verpflichtet Staaten zum Schutz von Menschen mit Behinderungen vor körperlicher, psychischer und sexualisierter Gewalt sowie Ausbeutung (Art. 16, UN-BRK). Zudem hat sich Deutschland mit der Ratifizierung der Istanbul-Konvention[11] zum Gewaltschutz von insbesondere Frauen und Mädchen mit Behinderungen und/oder Beeinträchtigungen verpflichtet (Art. 4, Istanbul-Konvention). Weitere Informationen und Handlungsempfehlungen für die Stärkung des Gewaltschutzes in Einrichtungen für Menschen mit Behinderungen hat u.a. das Deutsche Institut für Menschenrechte veröffentlicht (2022[12]).

Warum ist spezialisierte Fachberatung bei sexualisierter Gewalt von Menschen mit Behinderungen und/oder Beeinträchtigungen wichtig?

Alle Menschen, die sexualisierte Gewalt erleben mussten, sollten Zugang zu spezialisierter Fachberatung haben. Für Menschen mit Behinderungen und/oder Beeinträchtigungen muss das Angebot an spezifischen Bedarfen ansetzen. Eine barrierearme Fachberatungspraxis schafft Sicherheit, reduziert das Gewaltrisiko, ermöglicht den notwendigen Zugang zu Beratungsangeboten und stärkt die Selbstbestimmung von Menschen mit Behinderungen und/oder Beeinträchtigungen.

Wie wirkt sich Ableismus in der spezialisierten Fachberatung aus?

Diskriminierende Haltungen und Verhaltensweisen gegenüber Menschen mit Behinderungen und/oder Beeinträchtigungen zeigen sich in allen Strukturen und Institutionen. Menschen mit Behinderungen und/oder Beeinträchtigungen sind häufig von Benachteiligung, Belästigung, Bevormundung, Grenzverletzungen, fehlender Akzeptanz und mangelndem Respekt betroffen (vgl. BMBFSFJ[13], 2024). Auch in der spezialisierten Fachberatung können sich ableistische Haltungen und Verhaltensweisen zeigen wie z.B. infantilisiertes Sprechen oder Absprechen von Sexualität. Eine reflektierte, diskriminierungssensible Arbeitsweise ist daher essenziell für Fachberater*innen.

Welche Bedarfe haben Menschen mit Behinderungen und/oder Beeinträchtigungen in der spezialisierten Fachberatung?

Eine Verallgemeinerung der Bedarfe ist kaum möglich, denn die Bedarfe variieren stark je nach Art der Behinderung/Beeinträchtigung, Kommunikationsform und -möglichkeiten, sozialen Umfeld und Lebenssituation. Häufige Bedarfe inkludieren u.a. verständliche Sprache, diskriminierungssensible Haltung, rechtliches Fachwissen, barrierefreie Gebäude, aufsuchende Beratung, partizipative Entwicklung von Angeboten mit Selbstvertreter*innen sowie Peer-Beratung. Der Auf- bzw. Ausbau von spezifischen Beratungsangeboten für die unterschiedlichen Zielgruppen ist wichtig und sollte in Einzelfällen auf die jeweiligen Bedürfnisse der zu beratenden Person angepasst werden.

Welche konkreten Bedarfe haben gehörlose/taube Menschen in der spezialisierten Fachberatung? 

Viele gehörlose/taube Menschen wachsen in hörenden Familien auf und Gebärdensprache ist häufig nicht selbstverständlich. Das kann zu Kommunikationslücken, Isolation oder Abhängigkeiten führen. Gehörlose/taube Menschen leben in einer sprachlich-kulturellen Minderheit der sog. Deaf Community, die ein zentrales soziales Netzwerk für gehörlose/taube Menschen repräsentiert. Für die Beratung von gehörlosen/tauben Menschen braucht es Gebärdensprachkompetenzen von Fachberater*innen. Außerdem sind visuelle und zugängliche Informationen und Kommunikationskanäle hilfreich. Die Erreichbarkeit von gehörlosen Menschen gelingt insbesondere darüber sowie u.a. DGS-Videos, Social Media Aktivitäten in der „Deaf Community“, Kooperationen mit Gehörlosenvereinen sowie Präsenz bei Community-Veranstaltungen.

Welche konkreten Bedarfe haben Menschen im Rollstuhl in der spezialisierten Fachberatung?

Menschen im Rollstuhl benötigen in der spezialisierten Fachberatung Unterstützung, die ihre individuelle Mobilität berücksichtigt. Besonders wichtig dabei sind spezifische Bedarfe mit Blick auf die Barrieren im Alltag wie z.B. Zugänge zu Räumlichkeiten. Fachberater*innen sollten auch hier passgenaue und mitunter aufsuchende Beratungs- und Informationsangebote bieten, die Sicherheit und Selbstbestimmung fördern.

Welche konkreten Bedarfe haben Menschen mit kognitiven Beeinträchtigungen in der spezialisierten Fachberatung?

Menschen mit kognitiven Beeinträchtigungen benötigen Unterstützung, die Verständnisschwierigkeiten, Erinnerungslücken oder Unsicherheiten berücksichtigt sowie eine bedarfsgerechte zeitliche Planung inklusive wichtiger Pausen für die Verarbeitung von Informationen. Wichtige Bedarfe liegen insbesondere in der Prävention und dem Umgang mit sexualisierter Gewalt. Maßnahmen können z.B. einfache und klare Informationsvermittlung (verständliche Sprache, Piktogramme u.a.), strukturierte Handlungs- und Notfallpläne für Situationen sexualisierter Gewalt, Schulung von Schutzstrategien für Menschen mit kognitiven Beeinträchtigungen, Begleitung bei rechtlichen und organisatorischen Schritten sowie die Einbindung von Vertrauenspersonen umfassen. Auch hier ist das Ziel, Sicherheit, Selbstbestimmung und Handlungskompetenz zu stärken.

Wie erreichen Fachberatungsstellen Menschen mit Behinderungen und/oder Beeinträchtigungen?

Die Notwendigkeit barrierearmer und niedrigschwelliger Beratungsangebote zeigt sich deutlich darin, dass z.B. Frauen mit Behinderungen in Fachberatungsstellen stark unterrepräsentiert sind. Eine Umfrage des bff zeigte, dass nur 6,5 % der befragten Beratungsstellen ungefähr so viele Menschen mit Behinderungen beraten, wie es ihrem Anteil in der Bevölkerung entspricht – also etwa 10 % (vgl. bff, 2015). Barrierefreie Öffentlichkeitsarbeit – etwa Informationsmaterial in Deutscher Gebärdensprache (DGS) – sowie Kooperationen mit Einrichtungen, Selbstvertreter*innen und Assistenzpersonen sind zentrale Ansätze, um mehr Menschen mit Behinderungen und/oder Beeinträchtigungen zu erreichen. Ebenso wichtig ist es, Multiplikator*innen aus Einrichtungen, Familien und dem Umfeld von Betroffenen einzubeziehen, damit Informationen effektiv weitergegeben werden können. Ergänzend dazu tragen mobile und aufsuchende Beratungsangebote zur barrierearmen spezialisierten Fachberatung bei.

Wie barrierearm kann eine Fachberatungsstelle sein?

Wesentliche Voraussetzungen für eine inklusive Beratung sind barrierefreie Räumlichkeiten oder mobile Angebote, Sprachkompetenzen für unterschiedliche Zielgruppen, einfaches und verständliches Informationsmaterial, klare Abläufe sowie flexible Terminformate und Kontaktwege. Eine diskriminierungssensible Haltung von Fachberater*innen bildet dafür die Grundlage. Unterstützend dazu stehen z.B. in Datenbanken wie „WebSiB[14]“ – zum aktuellen Zeitpunkt noch nicht online (Stand 28.11.2025) – vielfältige Material zur Prävention sexualisierter Gewalt und zur sexuellen Bildung zur Verfügung. Auch Fachstellen wie bff [15](Suse – sicher und selbstbestimmt), Weibernetz e.V.[16] und Mädchenhaus Bielefeld[17] stellen hilfreiches Material zur Verfügung.

Wie arbeite ich als Fachberater*innen mit Assistenz- oder Betreuungspersonen zusammen? 

Assistenz- und Betreuungspersonen können Menschen mit Behinderungen und/oder Beeinträchtigungen unterstützen, dürfen aber weder die Gesprächsführung, Aussagen und Entscheidungen beeinflussen. Wichtig sind klare Regeln, Vertraulichkeit, eine Rollenklärung und ggf. die Planung von Einzelgesprächen ohne Assistenz. Zentral für die Zusammenarbeit ist immer die Wahrung der Selbstbestimmung der betroffenen Person.

Wie kann ich Fachkräfte in Einrichtungen für das Thema sexualisierte Gewalt in Kindheit und Jugend sensibilisieren?

Fort- und Weiterbildungen sowie Schulungen zu sexualisierter Gewalt in Kindheit und Jugend, Machtstrukturen, Schutzkonzeptentwicklung u.a. von Fachkräften in Einrichtungen sind eine Möglichkeit. Wichtig sind Praxisbeispiele und Wissen, dass Fachkräfte in der Berufspraxis anwenden können. Außerdem können fortlaufende Kooperationen und etablierte Ansprechpersonen in Einrichtungen hilfreich sein.

Wie barrierearm kann eine Fachberatungsstelle sein?

Wesentliche Voraussetzungen für eine inklusive Beratung sind barrierefreie Räumlichkeiten oder mobile Angebote, Sprachkompetenzen für unterschiedliche Zielgruppen, einfaches und verständliches Informationsmaterial, klare Abläufe sowie flexible Terminformate und Kontaktwege. Eine diskriminierungssensible Haltung von Fachberater*innen bildet dafür die Grundlage. Unterstützend dazu stehen z.B. in Datenbanken wie „WebSiB[18]“ – zum aktuellen Zeitpunkt noch nicht online (Stand 28.11.2025) – vielfältige Material zur Prävention sexualisierter Gewalt und zur sexuellen Bildung zur Verfügung. Auch Fachstellen wie bff [19](Suse – sicher und selbstbestimmt), Weibernetz e.V.[20] und Mädchenhaus Bielefeld[21] stellen hilfreiches Material zur Verfügung.

Welche Qualifikationen und wie viel Personal werden benötigt, um ein barrierearme Beratungsangebote anbieten zu können? 

Eine konkrete Zahl von Personalstellen und Stellenanteilen lässt sich pauschal nicht beziffern. Es benötigt Fachkräfte mit psychosozialen Fachkenntnissen, Traumaexpertise, diskriminierungssensibler Haltung, Sprachkompetenzen und Fachwissen im Bereich sexualisierte Gewalt in Kindheit und Jugend sowie in der Arbeit mit Menschen mit Behinderungen und/oder Beeinträchtigungen. Abhängig von dem Angebot einer Fachberatungsstelle, braucht es dann auch entsprechend personelle Ressourcen.

Wo finde ich weiterführende Informationen und Materialien? 

  • Gemeinsam einfach machen[22]

  • Handlungsempfehlungen [23]des Deutschen Instituts für Menschenrechte „Schutz vor Gewalt in Einrichtungen für Menschen mit Behinderungen“

  • Modellprojekt [24]„BeSt – Beraten & Stärken“ der DGfPI

  • Mutstelle Berlin[25]: NEIN! zu sexueller Gewalt

  • Projekt [26]„Suse – sicher und selbstbestimmt“ beim bff

  • Ratgeber [27]„Wegweiser Gewaltschutz“ vom BMAS

  • „Sexueller Kindesmissbrauch an Menschen mit Behinderung: Die sechsten Werkstattgespräche[28]“ der Aufarbeitungskommission

  • Studie [29]„Gewaltschutzstrukturen für Menschen mit Behinderungen“ vom BMAS

  • Studie [30]„Lebenssituation und Belastungen von Frauen mit Beeinträchtigungen und Behinderungen in Deutschland“ vom BMBFSFJ

  • #AbleismusTötet[31]

Links:

  1. http://info@bundeskoordinierung.de
  2. https://www.institut-fuer-menschenrechte.de/fileadmin/Redaktion/PDF/DB_Menschenrechtsschutz/CRPD/CRPD_Konvention_und_Fakultativprotokoll.pdf
  3. https://www.bpb.de/themen/inklusion-teilhabe/behinderungen/522341/forschung-zum-thema-behinderung/
  4. https://www.aktion-mensch.de/dafuer-stehen-wir/was-ist-inklusion/ableismus
  5. https://www.frauen-gegen-gewalt.de/de/broschueren-und-buecher/zugang-zum-strafverfahren-f%C3%BCr-frauen-mit-behinderungen-bei-geschlechtsspezifischer-gewalt.html
  6. https://www.bmbfsfj.bund.de/bmbfsfj/themen/gleichstellung/frauen-vor-gewalt-schuetzen/frauen-mit-behinderungen-schuetzen/studie-zu-gewalterfahrungen-von-menschen-mit-behinderungen-241950
  7. https://www.weibernetz.de/wig/gewalt-in-einrichtungen-der-behindertenhilfe.html?utm_source=chatgpt.com
  8. https://www.frauen-gegen-gewalt.de/de/infothek/gewalt-gegen-frauen/studienergebnisse/bmfsj-2004.html
  9. https://www.institut-fuer-menschenrechte.de/fileadmin/Redaktion/Publikationen/Position/Position_Covid_10_Auswirkungen_auf_die_Rechte_von_Menschen_mit_Behinderungen.pdf?utm_source=chatgpt.com
  10. https://www.institut-fuer-menschenrechte.de/publikationen/detail/schutz-vor-gewalt-in-einrichtungen-fuer-menschen-mit-behinderungen-handlungsempfehlungen-fuer-politik-und-praxis
  11. https://www.institut-fuer-menschenrechte.de/menschenrechtsschutz/europarat/menschenrechtsabkommen-des-europarats/istanbul-konvention
  12. https://www.publikationen-bundesregierung.de/resource/blob/2277952/2050362/512b14881e1ab3f09ce161cc883a7467/schutz-vor-gewalt-in-einrichtungen-fuer-menschen-mit-behinderungen-alltagssprache-2022-download-bbmb-data.pdf?download=1&utm_source=chatgpt.com
  13. https://www.bmbfsfj.bund.de/bmbfsfj/themen/gleichstellung/frauen-vor-gewalt-schuetzen/frauen-mit-behinderungen-schuetzen/studie-zu-gewalterfahrungen-von-menschen-mit-behinderungen-241950?utm_source=chatgpt.com
  14. https://www.edu.lmu.de/hk/forschung1/websib/index.html
  15. https://www.frauen-gegen-gewalt.de/de/aktionen-themen/suse-gewalt-gegen-frauen-und-maedchen-mit-behinderungen/projekt-suse.html
  16. https://www.weibernetz.de/startseite.html#
  17. https://www.maedchenhaus-bielefeld.de/
  18. https://www.edu.lmu.de/hk/forschung1/websib/index.html
  19. https://www.frauen-gegen-gewalt.de/de/aktionen-themen/suse-gewalt-gegen-frauen-und-maedchen-mit-behinderungen/projekt-suse.html
  20. https://www.weibernetz.de/startseite.html#
  21. https://www.maedchenhaus-bielefeld.de/
  22. https://www.gemeinsam-einfach-machen.de/GEM/DE/AS/Home/as_node.html
  23. https://www.institut-fuer-menschenrechte.de/publikationen/detail/schutz-vor-gewalt-in-einrichtungen-fuer-menschen-mit-behinderungen-handlungsempfehlungen-fuer-politik-und-praxis?utm_source=chatgpt.com
  24. https://dgfpi.de/best/?utm_source=chatgpt.com
  25. https://www.lebenshilfe-berlin.de/de/beratung/ombudsstelle-sexualisierte-gewalt/
  26. https://www.suse-hilft.de/de/
  27. https://www.publikationen-bundesregierung.de/pp-en/search-for-publications/ratgeber-gewaltschutz-2394102?utm_source=chatgpt.com
  28. https://www.aufarbeitungskommission.de/service-presse/service/meldungen/sechste-werkstattgespraeche-missbrauch-an-menschen-mit-behinderung/
  29. https://www.bmas.de/DE/Service/Publikationen/Forschungsberichte/fb-584-gewaltschutzstrukturen-fuer-menschen-mit-behinderungen.html?utm_source=chatgpt.com
  30. https://www.bmbfsfj.bund.de/bmbfsfj/service/publikationen/lebenssituation-und-belastungen-von-frauen-mit-beeintraechtigungen-und-behinderungen-in-deutschland-80576?utm_source=chatgpt.com
  31. https://ableismus.de/toetet/de