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Vertrauliche Beratung ist ein Qualitätsmerkmal von Fachberatungsstellen!

Zur Debatte um sexualisierte Gewalt beim Weißen Ring in Lübeck

Vor kurzem wurde öffentlich, dass ein Mitarbeiter eines bundesweit tätigen Opferhilfevereins in Lübeck beschuldigt wird, über lange Zeit hinweg ratsuchende Frauen sexuell genötigt und belästigt zu haben. Wir begrüßen es ausdrücklich, dass diese Fälle öffentlich diskutiert werden und darüber gesprochen wird, warum so lange darüber geschwiegen wurde. Mit Sorge beobachten wir allerdings, dass der Frauennotruf Lübeck mitverantwortlich dafür gemacht wird, die Fälle vertuscht zu haben. Fachberatungsstellen wie der Frauennotruf haben eine bindende Schweigepflicht, die ein zentraler Qualitätsstandard der Beratungsarbeit ist. Sie wird nicht willkürlich herangezogen, sondern ist eine unumstößliche Grundlage der vertraulichen Beratung. Deswegen unterstützen wir die Kolleginnen in Lübeck und verweisen ausdrücklich auf die informative Pressemitteilung des bff: Bundesverband Frauennotrufe und Frauenberatungsstellen.

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