Jedes Jahr kommen Fachberatungs- und Präventionsstellen gegen sexualisierte Gewalt in Kindheit und Jugend aus dem gesamten Bundesgebiet zur Vollversammlung (VV) der BKSF zusammen. Die VV dient dem fachlichen Austausch, der Vernetzung und der gemeinsamen politischen Strategieentwicklung. Sie ist der Kompass für die Arbeit der BKSF. Alle zwei Jahre wählt sie den Fachstellenrat. Hier gibt es die digitale Dokumentation der Fünften BKSF-Vollversammlung zum Lesen, Hören und Betrachten!
Ein Höhepunkt in diesem Jahr war die Abstimmung gemeinsamer Qualitätsstandards für spezialisierte Fachberatungsstellen gegen Gewalt in Kindheit und Jugend. Die Abstimmungsvorlage – Ergebnis intensiver Diskussionsprozesse mit vielen unterschiedlichen Beteiligten – wurde mit sehr breiter Mehrheit angenommen. Ein weiterer inhaltlicher Schwerpunkt war das Beschwerdemanagement der BKSF: Das Ombudsteam stellte sich und die möglichen Beschwerdemöglichkeiten vor und lud dazu ein, Beschwerden als Chance zu begreifen.
Darüber hinaus tauschten sich die Teilnehmenden der VV in neun unterschiedlichen Breakout-Räumen zu selbstgewählten Themen aus. Dabei zeigte sich auch in diesem Jahr wieder: Der Bedarf an gemeinsamer Auseinandersetzung mit Fragestellungen, die Berater*innen in der Praxis bewegen, ist groß – und der fachliche Austausch dementsprechend gewinnbringend für alle Beteiligten.
In der vorliegenden Dokumentation geben wir einen Einblick in alle Programmpunkte der diesjährigen VV. Dafür haben wir unterschiedliche Formate ausgewählt: mal Videoclips, mal Texte, mal Grafiken, und natürlich sind auch in diesem Jahr ein paar Fotos von euch und Ihnen dabei.
Auch wenn die VV coronabedingt nun schon zum zweiten Mal nur digital stattfinden konnte, haben wir uns sehr darüber gefreut, so viele von euch und Ihnen wiederzusehen. Wir bedanken uns ganz herzlich bei allen, die sich die Zeit für die Teilnahme genommen und ihre Praxiserfahrungen und Expertise eingebracht haben. Ganz besonders bedanken wir uns für die vielen wichtigen Anregungen für unsere weitere Arbeit. Auf ein neues Jahr der guten und konstruktiven Zusammenarbeit – um die bedarfsgerechte Versorgung Betroffener von sexualisierter Gewalt in Kindheit und Jugend immer weiter voranzubringen!
Den Auftakt der VV bildeten die Berichte der BKSF-Geschäftsstelle, des Fachstellenrats und der Verbände DGfPI e.V., BAG FORSA e.V. und bff: Frauen gegen Gewalt e.V.
Dabei konnte die BKSF trotz der Pandemiebedingungen auf einige Erfolge im vergangenen Jahr zurückblicken. Einen Höhepunkt stellte etwa das Fachgespräch mit dem Bundespräsidenten Frank-Walter Steinmeier im Juni 2021 dar. Im Mai 2021 nahm die BKSF an einer Anhörung im Sportausschuss des Deutschen Bundestags zum Thema Interpersonale Gewalt teil und begleitete dies intensiv mit Informations- und Lobbyarbeit.
Die zur letzten VV veröffentlichte Broschüre „Onlineberatung bei sexualisierter Gewalt in Kindheit und Jugend – wie geht das?“ erzeugte viel Resonanz. Eine große Reichweite erlangte auch die Stellungnahme zur Causa Winterhoff im Oktober 2021. Auf der fachpolitischen Ebene spielte die Begleitung der Bundestagswahl in 2021 eine große Rolle: Die BKSF stellte Forderungen auf, trug diese in die Öffentlichkeit und an Politiker*innen heran. Für das Fachpublikum nahm sie zudem nach der Wahl eine inhaltliche Bewertung des Koalitionsvertrages vor.
Ein Schwerpunkt im Bereich Öffentlichkeitsarbeit war der gründliche Ausbau des Instagram-Kanals. Im Sommer 2021 ging zudem der interne Bereich der BKSF-Website an den Start, der für den inhaltlichen Austausch von Fachberatungsstellen untereinander bestimmt ist. Im Hinblick auf Vernetzung begleitete und unterstützte die BKSF u.a. die Bildung von Landeskoordinierungsstellen gegen sexualisierte Gewalt in Kindheit und Jugend. Auch im vergangenen Jahr stellte sie außerdem wieder ein umfangreiches juristisches Informationsangebot zur Verfügung – in Form von Fachinformationen und Stellungnahmen, aber auch in der neu etablierten Jura-Sprechrunde.
Detailliertere Einblicke bietet die folgende Videoaufzeichnung der auf der VV vorgetragenen Berichte:
Zum Nachlesen gibt es außerdem den ausführlichen Bericht der BKSF-Geschäftsstelle als PDF.
Nach den Berichten der verschiedenen Stützpfeiler der BKSF gab Claudia Igney (Projektleitung) Auskunft über das Bundesmodellprojekt Wir vor Ort gegen sexuelle Gewalt (WvO), das im Dezember 2021 für die Projektpartner zu Ende gegangen ist. Noch bis Mitte 2022 arbeitet die Koordinierungsstelle an der Verstetigung des Onlineberatungsportals, das im Rahmen von WvO entstanden ist. Das Portal ist mittlerweile für alle Fachberatungsstellen bundesweit geöffnet. Insgesamt hat WvO zu einer Stärkung und größeren Sichtbarkeit der beteiligten Fachberatungsstellen geführt, ebenso zu besserer Vernetzung und einem Zuwachs an Wissen und Kompetenz. Mehr als die Hälfte der beteiligten Fachberatungsstellen konnte auch eine längerfristige Verbesserung ihrer Finanzierung erreichen.
Zur Vertiefung empfehlen wir wärmstens die umfangreiche Abschlusspublikation des Bundesmodellprojekts WvO, die hier zum Download verfügbar ist oder als Druckexemplar bei der WvO-Koordinierungsstelle bezogen werden kann.
Nach mehreren Jahren der intensiven Diskussion war es nun so weit: Mit großer Mehrheit verabschiedeten die Delegierten auf der VV gemeinsame Qualitätsstandards für Spezialisierte Beratungsstellen gegen sexualisierte Gewalt in Kindheit und Jugend.
Schon bei der allerersten VV im November 2017 wurden erste Gedanken zu gemeinsamen Qualitätsstandards gesammelt. Ein noch tiefer gehender Prozess begann mit einem Workshop auf der dritten VV im Januar 2020, bei dem die Teilnehmenden einen ersten Entwurf diskutierten. In der Folge entwickelte eine AG, in der die BKSF-Geschäftsstelle, der Fachstellenrat und Mitarbeiter*innen unterschiedlicher Fachberatungsstellen vertreten waren, die Qualitätsstandards weiter. Die zahlreichen Überarbeitungen mündeten schließlich in einer Fassung, die im Herbst 2021 für acht Wochen im internen Bereich der BKSF-Homepage zur Kommentierung durch Fachberater*innen aus dem gesamten Bundesgebiet bereitstand.
Wir freuen uns sehr, dass auch in dieser letzten Phase noch viele wichtige Anregungen und Ergänzungen eingebracht wurden. Auf deren Basis erarbeiteten Vertreter*innen des Fachstellenrats und der Geschäftsstelle die Abstimmungsvorlage für die VV im Januar 2022.
Die Qualitätsstandards dienen der Orientierung und der Selbstverpflichtung. Sie sollen die Qualität von Fachberatung absichern und perspektivisch zu noch mehr guter Beratung führen. Da es jedoch keine formale Mitgliedschaft in der BKSF gibt, hat die BKSF keine Überprüfungsmöglichkeiten, ob sie in der Praxis komplett umgesetzt werden. Doch geben die BKSF-Qualitätsstandards Nutzer*innen und Geldgeber*innen ein Werkzeug an die Hand, um nachzufragen, ob eine bestimmte Beratungsstelle den Standards entsprechend arbeitet. Zugleich machen sie die hohe Qualität der Arbeit sichtbar, die spezialisierte Fachberatungsstellen schon seit langer Zeit leisten. Dadurch können sie Fachberatungsstellen als Argumentationsgrundlage dienen, etwa gegenüber Geldgeber*innen oder in Gremien.
In den vergangenen Jahren und auch auf den letzten Metern wurden umfangreiche Debatten rund um die Qualitätsstandards geführt. Eine grundsätzliche Herausforderung war dabei, dass die Bedingungen von Fachberatungsstellen regional sehr unterschiedlich sind. So müssen einige Stellen mit sehr wenigen Ressourcen auskommen. Um den unterschiedlichen Voraussetzungen gerecht zu werden, konnte in den Qualitätsstandards an einigen Punkten nur mit Beispielen gearbeitet werden und manche Aspekte wurden auf einer Metaebene belassen.
Ein Beispiel für diese herausfordernde Sachlage: Bei der Beschreibung spezialisierter Fachberatungsstellen wünschten sich viele Fachkräfte die Ergänzung weiterer wichtiger Bausteine der Arbeit wie Prävention, Fortbildung, Begleitung bei Schutzkonzepten, therapeutische Angebote usw. Da sich die Angebots- und Versorgungsstruktur jedoch regional so stark unterscheidet, können diese Punkte trotz ihrer Relevanz derzeit keine Mindeststandards für alle sein. Wie insbesondere Prävention trotz der unterschiedlichen Voraussetzungen der Fachberatungsstellen perspektivisch doch Teil der Qualitätsstandards werden könnte, bleibt eine wichtige, künftig zu vertiefende Diskussion. Auch die Rolle und die Bedingungen von Täter*innenarbeit werden von verschiedenen Fachberatungsstellen unterschiedlich eingeschätzt.
Selbstbestimmung von Betroffenen als "Markenkern"
Viele Anmerkungen von Fachkräften im internen Bereich der BKSF-Website bezogen sich auch auf die Orientierung an den Wünschen der Betroffenen. Diese grundlegende Positionierung noch mehr zu präzisieren, bleibt ein großes Thema in der Weiterentwicklung der Qualitätsstandards.
Anmerkung zu Kindeswohlgefährdungen
Wir möchten außerdem darauf hinweisen, dass wir in den Qualitätsstandards lediglich den § 4 KKG als Grundlage für ein Handeln von Berater*innen im Falle einer Kindeswohlgefährdung genannt haben. In der Diskussion wurde gefragt, warum nicht auch der § 8a Abs. 4 SGB VIII in den Qualitätsstandards genannt wird. Der Grund dafür ist, dass §4 KKG z.B. staatlich anerkannte Sozialpädagog*innen und Sozialarbeiter*innen unmittelbar verpflichtet, während § 8a SGB VIII das Jugendamt adressiert. Wir werden vor der nächsten Vollversammlung prüfen, ob eine Neuformulierung sinnvoll ist und ggfls. einen Überarbeitungsvorschlag einbringen.
Von 114 wahlberechtigten Personen, die jeweils eine Fachberatungsstelle vertraten, nahmen 86 Personen an der Abstimmung teil. Davon stimmten 80 Personen mit Ja und 1 Person mit Nein. Ferner gab es 5 Enthaltungen.
Die mit diesem klaren Abstimmungsergebnis angenommenen Qualitätsstandards sind hier als PDF-Datei zu finden. Die Wahldokumentation macht transparent, wie die Wahl genau abgelaufen ist.
Die Qualitätsstandards sollen nicht nur online zur Verfügung stehen, sie werden auch als kleine Broschüre gelayoutet und gedruckt. Geplant ist, das Papier insbesondere Fachberatungsstellen, Fachpublikum und allen relevanten Bündnispartner*innen zugänglich zu machen. Einige Berater*innen regten auf der VV auch die Erstellung einer Version in Einfacher Sprache an.
Änderungsanträge sind möglich und erwünscht
Weitere Verfeinerungen und Erweiterungen der Qualitätsstandards sind ausdrücklich erwünscht. Für Anregungen und Diskussionen bietet der interne Bereich der BKSF-Website Raum. Änderungen können dann auf zukünftigen Vollversammlungen verabschiedet werden, sofern die entsprechenden Änderungsanträge spätestens zwei Monate vorher eingegangen sind.
Im letzten Jahr wurde das Beschwerdemanagement der BKSF weiterentwickelt und konkretisiert. Besonders erfreulich: Ulrike Tümmler-Wanger und Meike Camby haben die Tätigkeit als Ombudsteam aufgenommen. Beide bringen Expertise im Themenbereich der sexualisierten Gewalt in Kindheit und Jugend und vielfältige Berufserfahrungen mit. Auf der VV stellten sie sich selbst, die möglichen Beschwerdewege und das festgelegte Verfahren im Umgang mit Beschwerden vor.
Im Hinblick auf die zu Grunde liegende Haltung machten sie deutlich: Beschwerden sind kein Störfaktor, sondern bieten viel Potenzial für die Verbesserung der Zusammenarbeit und somit für die Qualitätssicherung. In diesem Sinne sind alle dazu eingeladen, die Beschwerdemöglichkeiten bei Bedarf sehr gern zu nutzen – und die Informationen dazu zum Beispiel an Kolleg*innen weiterzutragen.
Hier die Videoaufzeichnung vom Input des Ombudsteams:
Video: „Wie arbeitet die BKSF-Ombudsstelle?“
Video: „Melden Sie sich! – Aufruf des BKSF-Ombudsteams“
Alle wichtigen Informationen zum Beschwerdemanagement und das Online-Beschwerdeformular finden sich auf der Website der BKSF im Reiter „Beschwerde“.
Erfrischt und somit erneut für die Zoom-Kacheln auf dem Bildschirm gewappnet, ordneten sich die Teilnehmenden der VV nach der Mittagspause neun verschiedenen Breakout-Räumen zu: Dort diskutierten sie für anderthalb Stunden praxisrelevante Themen je nach Interesse und Bedarf. Die inhaltlichen Schwerpunkte waren im Vorfeld der VV und auf der VV selbst gesammelt und anschließend gemeinsam priorisiert worden.
Für die Dokumentation haben die Moderator*innen der Breakout-Räume die Diskussionen zusammengefasst. Neben zentralen Fragestellungen, Kontroversen und Erkenntnissen stehen dabei die Wünsche und Aufträge an die BKSF im Fokus, die sich in der Gruppenarbeit herauskristallisierten.
Manche Moderator*innen haben sich für einen kurzen Videobeitrag, andere für einen Text entschieden. Unabhängig von der Form spiegeln die Zusammenfassungen nur subjektive Eindrücke wider und können keinen Anspruch auf Vollständigkeit erheben. Sie bieten jedoch interessante Einblicke in die regen Diskussionen.
Die Reihenfolge der Workshops wurde für die Dokumentation angepasst.
Katharina Göpner berichtet von den Diskussionen im Austauschraum 1:
Ira Kögler erzählt, was im zweiten Austauschraum wichtig war:
Janna Helms berichtet aus dem Austauschraum 3:
In diesem Austauschraum ging es um die Begleitung von Institutionen in der Entwicklung von Schutzkonzepten und auch um die Finanzierung dieser Arbeit. Die Teilnehmenden berichteten von vielen Anfragen nach Schutzkonzeptentwicklung. Sie tauschten sich hinsichtlich der rechtlichen Grundlagen aus, die je nach Institution und Bundesland variieren. Die Gruppe konnte dabei auf einen breiten Erfahrungsschatz zurückgreifen: In der Runde waren Fachberatungsstellen vertreten, die bereits mit Schulen, Sportvereinen und Kindertagesstätten am Thema Schutzkonzeptentwicklung zusammengearbeitet hatten.
Diskussionsbedarf gab es in der Kleingruppe insbesondere zu zwei Aspekten:
Gerade im Hinblick auf Schulen gab es eine kontroverse Diskussion zur Frage, wie hoch die Ansprüche an die Schutzkonzepte sein dürfen. Sollten diese eher gering gehalten werden, damit die Schulen sich zumindest auf den Weg machen?
Großes Thema waren auch die gegenwärtigen Arbeitsbedingungen. Schwierig für Fachberatungsstellen ist besonders, dass es viele personelle und zeitliche Ressourcen bindet, Institutionen bei der Entwicklung von Schutzkonzepten zu begleiten. Das erschwert die Planbarkeit von Personalstunden enorm, gerade in kleinen Fachberatungsstellen. Es fehlt eine Finanzierungssicherheit. Hier gibt es dringenden Bedarf, politisch nachzusteuern: Schützende Prozesse in Institutionen sind dafür da, Leid zu verhindern, d.h. die Implementierung von Schutzkonzepten ist als wichtige Präventionsmaßnahme zu verstehen. Das bedeutet langfristig auch eine Kostenreduzierung von Interventionsmaßnahmen.
Für die weitere Arbeit wünschten sich Teilnehmende von der BKSF, diesen Punkt gegenüber der Politik deutlich zu vertreten und darauf hinzuwirken, dass Schutzkonzepte – insbesondere in Schulen – in allen Bundesländern verpflichtend werden. Die anwesenden Fachkräfte äußerten außerdem den Wunsch, den internen Bereich der BKSF-Homepage für das Bündeln und Austauschen von Erfahrungen und Konzepten nutzen zu können.
Franziska Drohsel erklärt, was die wichtigsten Punkte in diesem Austauschraum waren:
In diesem Breakout-Raum waren wir knapp über dreißig Personen. Zunächst erläuterten alle Teilnehmenden kurz, warum sie das Thema gewählt haben, was sie besonders interessiert und welche Fragen sie mitbringen. Schon bei dieser Vorstellungsrunde stellte sich heraus, dass ein Teil der Berater*innen noch nicht lange in dem Feld arbeitet und dementsprechend viele Fragen zur Arbeit mit kleinen Kindern hat. Doch nicht nur das: Auch die Berater*innen, die schon lange in dem Bereich tätig sind, stellen sich gerade bei der Arbeit mit kleinen Kindern schwierige Fragen.
Im Austausch nach der Vorstellungsrunde wurde oft die Frage thematisiert, ob Beratungsstellen eine Verdachtsklärung vornehmen. Die Fachberatungsstellen, die im Raum vertreten waren, tun dies mehrheitlich nicht, sondern nehmen z.B. nur Einschätzungen vor. Einige Berater*innen schilderten, dass sie teilweise zur Arbeit mit einem Kind aufgefordert und dann gefragt werden, ob sie einen Verdacht ausschließen können. Dies sahen die anwesenden Fachkräfte mehrheitlich kritisch, da die Belastungssymptome sehr unterschiedlich sein können.
Im Hinblick auf Strafverfahren waren die meisten sehr pessimistisch, da kleine Kinder darin kaum als Zeug*innen auftreten können. Manche berichteten, dass frühe Ermittlungen mit Hausdurchsuchungen hilfreich sein können, weil dann ggf. Bild- und/oder Videomaterial gefunden wird. In der Diskussion kam auch die Frage auf, ob es wissenschaftliche Studien dazu gibt, wie mit kleinen Kindern im Prozess umgegangen werden kann. Einige Fachberater*innen problematisierten, dass die Gutachten aus dem Strafverfahren auch im Familienrecht verwendet werden, obwohl den Verfahren unterschiedliche Prämissen zugrunde liegen. Angeregt wurde auch Forschung zu der Frage, wie mit den Aussagen all jener, die derzeit aus den Kriterien für Glaubhaftigkeitsgutachten herausfallen, umgegangen werden könnte.
Um das Thema weiter zu vertiefen, schlugen die Teilnehmenden die Einrichtung einer AG bei der BKSF zur Arbeit mit kleinen Kindern vor.
Katrin Schwedes erklärt, welche Schwerpunkte die Teilnehmer*innen in diesem Austauschraum gesetzt haben:
Silke Schnabel erzählt aus dem von ihr moderierten Austauschraum:
Die kurze Vorstellungsrunde nutzten alle Teilnehmenden auch dazu, ihre Intention für die Wahl des Austauschraumes zu benennen. Viele konnten von positiven Erfahrungen in der Zusammenarbeit mit einzelnen Stellen berichten. Doch auch der Wunsch nach Abgrenzung von anderen Konzepten war präsent – und vor allem das Anliegen, sich gegen die Übernahme von eigenen Konzepten durch weniger fachkundige Stellen zu verwahren.
Fehlende Anerkennung hat Tradition
In der Diskussion eröffneten einige die historische Perspektive und verglichen ihre aktuellen Erfahrungen mit den Erfahrungen von vor 30 Jahren, als die Arbeit zu sexualisierter Gewalt ausschließlich von wenigen spezialisierten Fachberatungsstellen übernommen wurde. Ein Zitat: „Damals hat sich niemand mit dem Thema beschäftigen wollen, heute können es angeblich alle – und angeblich sogar besser?“ Es war Wut im (digitalen) Raum wegen fehlender Anerkennung und auch wegen der Tendenz, gerade im Bereich Kinderschutz Themen zu durchmischen und damit den spezifischen Dynamiken sexualisierter Gewalt nicht gerecht zu werden.
Neuer "Markt" Schutzkonzepte und Qualitätssicherung
Diese Problematik zeigt sich zum Beispiel beim sehr aktuellen Thema Schutzkonzepte: So gibt es in vielen Bundesländern die Beobachtung, dass die Entwicklung von Schutzkonzepten ein neuer „Markt“ ist und immer mehr (vorrangig große) Träger diese Aufgabe an sich nehmen, ohne spezifische Kenntnisse zum Thema Sexualisierte Gewalt zu haben. Einige Fachberatungsstellen überlegen, wie sie sich dagegen wehren können und welches Konzept in Anbetracht mangelnder Ressourcen sinnvoll ist. Dabei steht die Grundfrage im Raum, wie die Qualität unabhängig von einzelnen Fachpersonen gesichert werden kann. Mehrere Fachberatungsstellen berichteten von guten Erfahrungen damit, in Multiplikator*innenschulungen Personen fortzubilden, die dann in Schulen und andere Institutionen gehen. Eine Fachberatungsstelle hat über einen längeren Zeitraum Tandem-Fortbildungen zusammen mit Mitarbeiter*innen aus der Erziehungsberatung und aus dem Jugendamt durchgeführt und dabei viele gelingende Synergieeffekte erlebt.
Institutionen haben eigene Regeln
Eine Erkenntnis von Fachberater*innen beim Thema Vernetzung ist, dass der Blick auf ‚fremde‘ Institutionen und der Umgang mit ihnen geübt werden muss. Jede Institution hat ihre eigenen Regeln, Abläufe und Zwänge – nur, wenn diese verstanden werden, ist eine konstruktive interdisziplinäre Zusammenarbeit unterschiedlicher Akteure möglich.
Mehrere Fachberatungsstellen berichteten auch davon, dass sie aktiv überlegen, welche Themen in ihren lokalen Netzwerken noch nicht besetzt sind, wo es also fachliche Lücken gibt. Diese Themen besetzen sie dann gezielt, um so auch insgesamt das Interesse an der Zusammenarbeit mit ihnen zu erhöhen.
Zur Zusammenarbeit mit Childhood-Houses gab es in der Runde einige Fragen, jedoch keine Erfahrungen. Teilnehmende des Austauschraums beschrieben lediglich die Beobachtung, dass die vorhandenen Childhood-Houses nicht erreichbar und vor allem nicht auf das Thema sexualisierte Gewalt spezialisiert sind.
Kompetenz ins Netzwerk bringen
Grundsätzlich hielten die Anwesenden fest: Für spezialisierte Fachberatungsstellen gegen sexualisierte Gewalt ist es wichtig, sich mit anderen sozialen Akteuren zu vernetzen – allerdings nicht um jeden Preis und immer im Sinne der Betroffenen. Fachberatungsstellen haben durch ihre Falldichte eine unschlagbare Fachkompetenz. Diese sollte zur Profilschärfung unbedingt benannt und herausgestellt werden, im Zweifel auch als Argument, um sich von anderen Akteuren abzugrenzen.
Worum sich die Debatten in diesem Austauschraum drehten, erzählt Dorothea Zimmermann:
Tamara Luding berichtet:
Die 18 Teilnehmenden hatten einen hohen Bedarf, sich zu dem Thema auszutauschen. Zuerst stellten die Kolleg*innen, die zu ritualisierter und organisierter Gewalt beraten, fest, dass das Thema immer mehr in den Beratungsstellen ankommt und sich durch Corona weiter verschärft hat. Auch Anfragen von anderen Beratungsstellen, die mit der Thematik konfrontiert sind, nehmen zu.
Wunsch nach fachpolitischem Austausch und Intervisionsgruppen
Im Vordergrund des Austauschs stand der große Wunsch nach Vernetzung auf zwei Ebenen:
Zum einen wünschten sich Teilnehmende einen fachpolitischen Austausch mit dem Ziel, Interventionsleitfäden für spezialisierte Fachberatungsstellen und für andere Institutionen zu entwickeln. Besprochen werden sollten zudem Beratungskonzepte, notwendige Schutzmaßnahmen für die Berater*innen selbst und Vernetzungsmöglichkeiten mit anderen Playern wie etwa stationären Einrichtungen.
Zum anderen äußerten Teilnehmende den Wunsch nach einem ganz konkreten Fachaustausch: So sollen Intervisionsgruppen mindestens angestoßen werden. Ebenso sollte es Austauschmöglichkeiten dazu geben, wie man lokale Netzwerke aufbauen und etablieren kann und was das Team einer spezialisierten Fachberatungsstelle braucht, um zum Thema ritualisierte und organisierte Gewalt arbeiten zu können.
Diverse Wünsche und Arbeitsaufträge
Über die Bereitstellung von Austauschmöglichkeiten hinaus formulierte die Gruppe weitere Arbeitsaufträge an die BKSF:
So ist es aus ihrer Sicht dringend erforderlich, dass die BKSF gemeinsam mit Praktiker*innen einen staatlichen Auftrag formuliert und diesen mit konkreten Forderungen untermauert. Bisherige Papiere, z.B. aus dem Nationalen Rat, decken dies nicht ab, da sie nicht auf die Frage abheben, was Helfende brauchen. Einige Forderungen wurden in der Gruppe direkt benannt, etwa die weitere Stärkung des Hilfetelefons berta und der Ausbau von Schutzwohnungen für Aussteiger*innen. Für wichtig erachteten die Teilnehmenden auch, den Mehrbedarf spezialisierter Fachberatungsstellen für die Beratung Betroffener von ritualisierter und organisierter Gewalt zu benennen und bestenfalls zu beziffern. Sie hielten fest: Finanzielle Ressourcen dürfen sich dabei nicht nur auf die eigentliche Beratung beziehen, sondern müssen auch die begleitenden Maßnahmen wie Super- und Intervision, Weiterbildungen und Netzwerkarbeit einbeziehen.
Die BKSF soll außerdem erheben, welche Fachberatungsstellen im Bundesgebiet zu dem Thema arbeiten und damit auch den Bedarf nach Ausbau darstellen und in die Politik bringen.
Bei der Entwicklung von Forderungen und Strategien soll die BKSF an jeder Stelle Praktiker*innen aus dem Feld einbeziehen und sich mit anderen relevanten Akteur*innen zu dem Thema vernetzen. Dazu zählen u.a. die Polizei, z.B. die SOKOs rund um die großen Skandalfälle, das BKA und die LKAs, die Ärzteschaft und Sektenbeauftragte.
Wissenstransfer organisieren
Angesprochen wurde auch die große Sorge, dass viele Kolleg*innen nicht zu dem Thema arbeiten wollen oder können. Die BKSF soll hier für einen (intergenerationalen) Wissenstransfer sorgen und dazu beitragen, dass es mehr gute Fortbildungsangebote gibt. Außerdem wurde vorgeschlagen, dass die BKSF eine Materialsammlung für Fachberatungsstellen erstellt. Auf politischer Ebene soll sich die BKSF dafür einsetzen, dass Berater*innen durch angemessene Rahmenbedingungen – zum Beispiel Austauschmöglichkeiten, Wissenstransfer und Sicherheiten wie das Zeugnisverweigerungsrecht – dazu ermächtigt werden, gut zu dem Thema arbeiten zu können.
Schließlich baten die Teilnehmenden die BKSF darum, mit gezielten Stellungnahmen auf unqualifizierte Medienberichte zu reagieren. Damit soll die BKSF die Haltung der Fachberatungsstellen verdeutlichen – und so auch auf gesellschaftlicher Ebene eine angemessene Auseinandersetzung mit ritualisierter und organisierter Gewalt vorantreiben.
Lena Ehlers stellt dar, worum es im neunten Austauschraum ging:
Da das Thema sehr groß ist und die Diskussionsgruppe eher klein war, klärten wir zunächst, was jede*r unter den einzelnen Begrifflichkeiten versteht. Bei Obdach- und Wohnungslosigkeit war dies schnell erledigt, bei Klassismus hingegen trafen unterschiedliche Definitionen aus verschiedenen Arbeitsbereichen und auch Generationen aufeinander, was die Teilnehmenden bereits als sehr bereichernd empfanden. Als Beispiel: Ein Mensch, der nicht arm ist, aber so aussieht, als sei er es, kann in bestimmten Situationen ebenso von Klassismus betroffen sein wie ein Mensch, der tatsächlich von Armut betroffen ist.
Bestandsaufnahme
Einige der zentralen Fragen in der anschließenden Diskussion waren: Wo sind wir als spezialisierte Fachberatungsstellen gegen sexualisierte Gewalt in Kindheit und Jugend mit den Auswirkungen von Klassismus konfrontiert? Finden Menschen, die von Wohnungs- und Obdachlosigkeit betroffen sind, den Weg in die Fachberatungsstellen und wenn nicht, warum nicht? Was können Fachberatungsstellen tun, um Betroffenen den Weg in die Beratung zu erleichtern oder überhaupt erst zu ermöglichen?
Es stellte sich heraus, dass Wohnungslosigkeit von Betroffenen, die bereits in Beratung sind, am ehesten auffällt. Obdachlose finden sich selten in den Fachberatungsstellen wieder, so die Erfahrung der Anwesenden. Entweder sie geben sich nicht als solche zu erkennen oder sie suchen tatsächlich sehr selten Beratungsstellen auf.
Klassenzugehörigkeit prägt Gewalterleben
In der Diskussion wurde schnell deutlich, dass sexualisierte Gewalt zwar durchweg alle Klassen betrifft, die Auswirkungen sich aber je nach Klassenzugehörigkeit mitunter stark unterscheiden: Jemanden, die*der ohnehin weniger privilegiert ist, kann das Erfahren von sexualisierter Gewalt viel härter treffen, als jemanden, die*der durch Privilegien abgesichert und gut versorgt ist. Nach Erfahrung der Fachkräfte erhöht sexualisierte Gewalt insgesamt das Risiko für prekäre Lebenslagen.
Außerdem sprachen Teilnehmende des Austauschraums an, dass obdachlose Menschen in der Regel sehr klar und selbstkompetent priorisieren. Priorität hat in den meisten Fällen das grundsätzliche Überleben: Unterkunft/Schlafplatz sichern, Lebensmittelbeschaffung, finanzielle Mittel, medizinische Versorgung, evtl. Beschaffung von Suchtmitteln etc. Sind die Basics der Versorgung nicht gewährleistet, haben viele Obdachlose vermutlich keine Kapazitäten für ‚optionale‘ Dinge wie die Bearbeitung traumatischer Gewalterfahrungen. Die Sicherung der Existenz steht schlicht im Vordergrund. Dass Obdachlose also selten den Weg in eine Fachberatungsstelle gehen, hat weniger mit mangelnder Bereitschaft zu tun als vielmehr mit dem kompetenten Gestalten der eigenen Lebenswelt nach Priorität, in der existenzielle Probleme Vorrang haben.
Hilfen vernetzen
Die Anwesenden waren sich einig: Um Obdachlose dennoch zu erreichen, wäre es wichtig, die einzelnen Hilfen – von medizinischer Versorgung über Versorgung mit Essen und Unterkunft hin zu Fachberatung zu sexualisierter Gewalt, Sucht und Co – eng miteinander zu verzahnen. Dafür wünschten sich die Teilnehmenden des Austauschraums kurze Wege und Niedrigschwelligkeit, z.B. gut erreichbare Zentren oder mobile Teams, die alles, was gebraucht wird, zusammenbringen, um Betroffenen Zeit, Überwindung und Energie zu sparen. Dies wäre nicht nur für obdachlose Personen sinnvoll, sondern für alle, die durch Klassismus benachteiligt werden.
Insgesamt wurde der Austausch als sehr belebend und „einend“ empfunden – die Teilnehmenden profitierten davon, dass so viele verschiedene Fachstellen ähnliche Erfahrungen und Lösungsvorschläge bereithielten. Alle waren sich einig, dass die Problematik zu oft übersehen und nicht ausreichend berücksichtigt wird, obwohl jede Fachberatungsstelle damit zu tun hat.
Die VV schloss mit einem Ausblick auf die Arbeit der BKSF im kommenden Jahr. Hier gibt es die zentralen Punkte noch einmal zusammengefasst zum Nachlesen.
Fachtag „Mehr Beratung“
Wie jedes zweite Jahr plant die BKSF auch 2022 wieder einen Fachtag. Er wird am 20. Juni 2022 unter dem Motto „Mehr Beratung“ in Präsenz stattfinden. Die zentrale Fragestellung: Wie können wir Fachberatungsstellen zugänglicher für jene Gruppen gestalten, die bislang nur selten den Weg dorthin finden? Was braucht es, um auch sie adäquat zu unterstützen? In den Blick genommen werden sollen dabei u.a. Personen mit Fluchterfahrung, hochaltrige Menschen, Menschen mit Beeinträchtigungen, trans* und nicht-binäre Personen sowie kleine Kinder.
Mehr Infos gibt es unter www.bundeskoordinierung.de/mehr-beratung
Öffentlichkeitsarbeit
Im Bereich Öffentlichkeitsarbeit steht neben dem üblichen Tagesgeschäft im kommenden Jahr u.a. der weitere Ausbau des Instagram-Kanals auf dem Plan. Die bereits erzielte Reichweite und die bisherigen Erfahrungswerte bilden dafür eine sehr gute Grundlage. Des Weiteren soll der interne Bereich der BKSF-Website weiter als Diskussions- und Austauschplattform für Mitarbeiter*innen von Fachberatungsstellen etabliert werden.
Vernetzung
Ein wichtiges Vorhaben im Bereich Vernetzung ist die weitere Unterstützung der Landeskoordinierungsstellen. Dazu gehört u.a. die Organisation eines zweiten Treffens. Darüber hinaus wird am „FlexPaket“, einem Einstiegsinfopaket für Fachberatungsstellen in Neugründung, weitergearbeitet. Geplant sind zudem der Aufbau einer AG „Schutzkonzepte in Fachberatungsstellen“ sowie ein noch tieferer Einstieg in das Thema Best-Practice-Transfer. Ein inhaltlicher Schwerpunkt wird auf ritueller und organisierter Gewalt liegen. Hierzu ist die Gründung einer AG in Planung. Des Weiteren wird die BKSF im Forschungsbeirat des Hilfetelefons berta für Betroffene organisierter sexualisierter und ritueller Gewalt mitarbeiten.
Jura-Sprechrunde
Um ihr Wissen zu rechtlichen Themen zu erweitern und ihre Fragen einzubringen, sind alle Mitarbeiter*innen von Fachberatungsstellen weiterhin herzlich zu den monatlichen Jura-Sprechrunden eingeladen. Dort gibt es die Möglichkeit, sich über juristische Fragen auszutauschen und fachlichen Input dazu zu erhalten. Weitere Infos finden sich hier. In den nächsten Monaten stehen folgende Themen auf dem Programm:
Weitere rechtliche Themen
Auch in diesem Jahr geht die Auseinandersetzung mit einem möglichen Rechtsanspruch auf Beratung für Betroffene sexualisierter Gewalt weiter. Geplant ist zudem die fundierte Beschäftigung mit dem neuen SGB XIV, also dem Sozialen Entschädigungsrecht (der Nachfolge des Opferentschädigungsgesetzes).
Im Hinblick auf den kritikwürdigen Einsatz von Glaubhaftigkeitsgutachten – aussagepsychologische Gutachten in familiengerichtlichen Verfahren, mit deren Hilfe der „Zuverlässigkeit“ der Aussagen festgestellt werden soll – setzt sich die BKSF auf bundespolitischer Ebene weiter für eine Verbesserung der Lage ein. Dabei geht es nicht zuletzt darum, die rechtliche Situation endlich an den aktuellen Stand der Wissenschaft anzupassen. Zudem unterstützt die BKSF weiterhin Fachberatungsstellen bei ihren juristischen Einzelfragen und Anliegen, sei es durch Kontextualisierung, Bündeln oder die Bereitstellung von Fachinformationen.
Digitales Erzählcafé der AG Gegenbewegung
Die AG Gegenbewegung wurde mit dem Ziel gegründet, gegen immer wiederkehrende täterschützende Argumente vorzugehen, die oft von Kräften aus dem rechten Spektrum vorangetrieben werden und aktuell wieder zunehmend Raum bekommen. Im Rahmen der AG entstand die Idee eines digitalen Erzählcafés: einer Veranstaltungsreihe, in der Mitarbeiter*innen von Fachberatungsstellen in einem geschützten Rahmen miteinander ins Gespräch kommen und sich gegenseitig ermutigen und bestärken können. Kern der Veranstaltungen ist die generationsübergreifende Wissensweitergabe. Die Einladung mit Hinweisen zum Anmeldungsprozedere erfolgt jeweils mit der Freitagspost.
Neuerungen bei der BKSF
Im laufenden Jahr wird die Antragsstellung für eine weitere dreijährige Förderung (Zeitraum: 2023-2025) erfolgen. Auch eine infrastrukturelle Veränderung steht an: Zum 1. Juli 2022 wird die BKSF-Geschäftsstelle innerhalb Berlins umziehen. Die neuen Räumlichkeiten stehen bislang noch nicht endgültig fest.
Für die Arbeit der Geschäftsstelle und des Fachstellenrats ist der Input aus der Beratungspraxis unerlässlich. Während der VV gab es daher auch die Gelegenheit, Ideen, Hinweise und Wünsche fortlaufend auf einer digitalen Pinnwand einzutragen.
Ein Blitzlicht auf die Eindrücke der Teilnehmenden warf am Ende der VV das digitale Umfragetool „Mentimeter“. Die Ergebnisse der beiden Kurzumfragen, an denen sich alle Anwesenden beteiligen konnten, werden hier in zwei Wortwolken dargestellt. Dabei gilt: Je größer die Schrift, desto häufiger wurde der Begriff genannt.
Auch über die jährliche VV hinaus sind Anregungen jederzeit willkommen – sei es per E-Mail, telefonisch oder im internen Bereich der BKSF-Website. Meldet euch gerne bei uns!
BKSF – Bundeskoordinierung Spezialisierter Fachberatung gegen sexualisierte Gewalt in Kindheit und Jugend
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