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BKSF informiert - Ausgabe 28
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Liebe Leser*innen,
die aktuelle Förderperiode der Bundeskoordinierung neigt sich dem Ende zu. Gleichzeitig blicken wir mit Zuversicht auf die kommenden drei Jahre und die neue Förderphase ab 2026.
Gerade jetzt zeigt sich, wie wichtig unsere Arbeit im Themenfeld sexualisierte Gewalt gegen Kinder und Jugendliche ist. Die öffentliche Aufmerksamkeit ist groß. Entwicklungen wie das UBSKM-Gesetz und Gewalthilfegesetz eröffnen vielfältige Möglichkeiten, wirksame Strukturen weiter auszubauen. Zahlen wie z.B. das aktuelle Bundeslagebild „Sexualdelikte zum Nachteil von Kindern und Jugendlichen“ verdeutlichen wiederholt die Dringlichkeit, Prävention, Intervention und Aufarbeitung konsequent zu stärken. Außerdem zeigen aktuelle Entwicklungen beim Ergänzenden Hilfesystem (EHS)/Fonds Sexueller Missbrauch (FSM) wie wichtig unser beständiges Engagement ist.
Auch in der Geschäftsstelle richten wir unseren Blick nach vorn. Mit einer neuen Projektleitung wollen wir im kommenden Jahr weiterhin frische Impulse setzen und unsere Arbeit zukunftsfest weiterentwickeln. Mit unserem Newsletter möchten wir Sie einladen, an diesen Entwicklungen teilzuhaben.
Viel Freude beim Lesen!
Ihre BKSF-Geschäftsstelle
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FACHINFORMATION: Gesetz zur Sicherung des Zugangs zu Schutz und Beratung bei geschlechtsspezifischer und häuslicher Gewalt (Gewalthilfegesetz)
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Das Gewalthilfegesetz (GewHG) ist zum 28.02.2025 in Kraft getreten. Einige der Normen treten allerdings erst zum 01.01.2027 bzw. zum 01.01.2032 in Kraft. Ziel des Gesetzes ist die Bereitstellung eines bedarfsgerechten Hilfesystems bei geschlechtsspezifischer und häuslicher Gewalt (§1 Abs. 1 S. 1 GewHG). Wir haben eine Fachinformation erarbeitet und veröffentlicht. Die für die spezialisierte Fachberatungspraxis relevanten Regelungen stehen im Mittelpunkt und werden erörtert. Die Fachinformation finden Sie zum Nachlesen auf unserer Website.
Noch ein wichtiger Hinweis: Unsere Handreichungen und Fachinformationen dienen ausschließlich der allgemeinen Information und stellen keine rechtsverbindliche Auskunft dar.
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FACHINFORMATION: Rechtliche Hilfe bei sexualisierter Gewalt in Kindheit und Jugend – Kosten und finanzielle Unterstützung
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Wir haben unsere Handreichung „Rechtliche Hilfe bei sexualisierter Gewalt in Kindheit und Jugend – Kosten und finanzielle Unterstützung“ aktualisiert und erweitert. In der Übersicht finden sich ab sofort auch Informationen zu Verfahrensbeiständen und zur psychosozialen Prozessbegleitung. Es handelt sich um eine Handreichung, die einen Überblick zu rechtlichen Schritten nach sexualisierter Gewalt in Kindheit und Jugend im Bereich Strafrecht, Familienrecht und Sozialen Entschädigungsrecht und den jeweils damit verbundenen Kosten bietet. Zudem werden Möglichkeiten der finanziellen Unterstützung für die Übernahme dieser Kosten aufgezeigt.
Die aktualisierte und erweiterte Handreichung finden Sie hier zum Download.
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Neues aus Gesellschaft und Politik |
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UPDATE: Ergänzendes Hilfesystem (EHS)/Fonds Sexueller Missbrauch (FSM)
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Die Situation rund um den Fonds beschäftigt uns weiterhin – insbesondere hinsichtlich einer nachhaltigen Ausgestaltung des FSM. Die Entscheidung, den Fonds abzuwickeln und im Nachgang ab dem 19.03.2025 gestellte Anträge nicht mehr zu bewilligen, hat uns erschüttert. Gemeinsam mit unseren Kooperationsverbänden und WEISSER RING haben wie im Frühjahr bereits öffentlich Stellung zur Abwicklung bezogen und eine Presseerklärung veröffentlicht.
Gemeinsam mit change.org haben wir zuletzt eine Petition einer Betroffenen von sexualisierter Gewalt zur Rettung des Fonds unterstützt. Für unsere Fachberatungsstellen haben wir verschiedene Austauschräume eingerichtet, um über die äußerst belastende Situation zu sprechen. Ausbleibende und nachträglich geänderte Informationen aus dem Fonds führten zu einem erheblichen Mehraufwand in den Fachberatungsstellen und in der Kommunikation mit Betroffenen, deren Anträge nicht mehr bewilligt werden.
Wir beobachten die Entwicklungen aufmerksam und informieren weiterhin über die uns verfügbaren Kommunikationskanäle.
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Petition „Gewalt an Kindern und Jugendlichen entschlossen entgegentreten!“
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Die Petition „Gewalt an Kindern und Jugendlichen entschlossen entgegentreten!“ fordert die Einrichtung unabhängiger Strukturen in Bayern zur Aufarbeitung von Gewalt in Institutionen. Sie wurde von Betroffenen, Wissenschaftler*innen und Fachleuten erarbeitet und zielt darauf ab, die Landesregierung in die Verantwortung zu nehmen und ein umfassendes, rechtlich fundiertes Hilfesystem für Betroffene von Gewalt zu schaffen. Die Petition wurde am 09.04.2025 im Bayerischen Landtag eingereicht.
Die Staatsregierung wurde aufgefordert, die Forderungen zu prüfen und umzusetzen. Zentrale Forderungen sind u.a. die Einrichtung einer Unabhängigen Aufarbeitungskommission, eines landesweiten Betroffenenrats, einer unabhängigen Beratungs- und Ombudsstelle sowie eine*n Landesbeauftragte*n gegen Gewalt in Institutionen als unabhängige*r Ansprechpartner*in. Die Petition wurde fraktionsübergreifend unterstützt und nun liegt es an der Staatsregierung, die vorgeschlagenen Maßnahmen umzusetzen.
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AUSSCHREIBUNG: Europäische Kommission sucht Mitglieder für das Netzwerk zur Prävention von Kindesmissbrauch
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Die EU-Kommission hat einen Aufruf zur Bewerbung für das Netzwerk zur Prävention von Kindesmissbrauch gestartet. Das Netzwerk soll perspektivisch als offizielles Expert*innen-Gremium eingesetzt werden und die Kommission in allen Bereichen der Prävention von sexualisierter Gewalt und Ausbeutung von Kindern und Jugendlichen sowohl offline wie auch online beraten. Ziel ist es, Maßnahmen zur Prävention zu entwickeln, Programme zu evaluieren, den Austausch von Wissenschaft und Fachpraxis zu fördern und die Kooperation zwischen Mitgliedstaaten, Fachkräften, Forschung und internationalen Partner*innen zu fördern.
Detaillierte Informationen zum Netzwerk finden Sie auf der Website der EU-Kommission.
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Bundeslagebild des Bundeskriminalamts „Sexualdelikte zum Nachteil von Kindern und Jugendlichen 2024“
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Die Zahlen sind alarmierend. Insgesamt erfasst das Bundeslagebild 17.545 Fälle betroffener Kinder und Jugendliche, 52.455 Fälle von kinder- und jugendpornografischen Inhalten sowie 377 Fälle sexueller Ausbeutung. An dieser Stelle wollen wir betonen, dass das Lagebild nur abgeschlossene Ermittlungsverfahren – das „Hellfeld“ – abbildet. Zudem möchten wir dazu aufrufen, das Bundeslagebild insbesondere im Hinblick auf selektive Hervorhebungen von z.B. Tatverdächtigen kritisch zu lesen.
Der dringende Handlungsbedarf beim Gewaltschutz von Kindern und Jugendlichen wird erneut deutlich. In der öffentlichen Diskussion rückte die Forderung nach der Speicherung von IP-Adressen in den Vordergrund. Überwachung ersetzt jedoch weder den effektiven Gewaltschutz, noch die Unterstützung von Betroffenen. Es braucht gesetzlich gesicherte Rahmenbedingungen. Es braucht den flächendeckenden Ausbau von Hilfs- und Unterstützungsangeboten. Es braucht einen ganzheitlichen Ansatz für einen effektiven Gewaltschutz.
Das Bundeslagebild des Bundeskriminalamts finden Sie hier.
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Neues aus Kultur, Literatur und Medien |
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INTERVIEW: Zeitschrift für Sozialmanagement Band 23, Nr. 1, 2025
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Unsere Referentin für Aufbau und Vernetzung, Tamara Luding, führte ein aufschlussreiches Interview mit der Redaktion der Zeitschrift für Sozialmanagement. Das Ergebnis ist der Artikel „Unsichtbares Leid? Sexualisierte Gewalt in Familien.“ In dem Interview werden zentrale Themen behandelt, darunter die steigenden Zahlen von sexualisierter Gewalt, die gesellschaftliche Wahrnehmung des Themas, Präventionsansätze zum Schutz vor Gewalt, Unterstützungsmöglichkeiten für Betroffene sowie der Themenkomplex Gewalt durch Geschwister.
Das Magazin liegt hinter einer Paywall und ist unter diesem Link zugänglich.
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AUTOBIOGRAFISCHER ESSAY: „Mein Leben war nicht, wie es war“ von Jutta Reichelt
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„Mein Leben war nicht, wie es war“ ist ein in 2024 im Kröner Verlag erschienener autobiografischer Essay von Jutta Reichelt. Die Autorin schreibt über ihre eigenen Erfahrungen und die sexualisierte Gewalt, die sie als Kind erleben musste. Der Essay ist eine Auseinandersetzung mit der eigenen Erinnerung, dem Erschließen fehlender Kapitel eines Lebens und dem Ringen um Selbsterkenntnis. Zudem widmet sich die Autorin auch dem Umgang mit Betroffenen sexualisierter Gewalt.
Das Buch kann online beim Verlag bestellt werden.
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