Newsletter von Bundeskoordinierung spezialisierter Fachberatungsstellen

Liebe Kolleg*innen, liebe Interessierte,

verbunden mit einem herzlichen Gruß beschließen wir das Jahr 2022 mit Informationen rund um die Bundeskoordinierung. Für uns beginnt mit dem Jahreswechsel eine neue Projektförderphase. Auf der Fachstellenvollversammlung am 27.01.2023 in Berlin diskutieren und entscheiden wir unsere programmatische und personelle Zunkunft. Worum es gehen wird, erfahren Sie gleich zu Beginn.

Außerdem: Die BKSF nimmt Stellung zu fachpolitischen Fragen, arbeitet an Handreichungen für die Praxis, koordiniert Beteiligungsmöglichkeiten, Chancen und Rückmeldungen zu gezielten Kampagnen im Themenfeld, vernetzt Fachberatung untereinander und mit benachbarten Projekten, weist auf nützliche Arbeitsergebnisse und Argumentationen hin. Darum geht es in diesem Newsletter.

Wir machen nach dieser Information eine kleine Pause und wünschen Ihnen und Euch allen ebenfalls ein paar erholsame Tage und einen guten Start ins neue Jahr. Unsere Geschäftsstelle schließt über die Feiertage. Wir sind ab dem 03.01.22 wieder erreichbar.

Viel Spaß beim Lesen,

Ihr BKSF-Team

Neues aus der BKSF
Sechs Jahre BKSF und die sechste Vollversammlung!

Am 31.12.22 endet die zweite Projektförderphase der BKSF und wir starten am 1.1.2023 in die nächsten drei Jahre. Uns gibt es nun also schon über sechs Jahre! Das wollen wir zum Anlass nehmen für einen (selbst-)kritische Zwischenevaluation unserer Arbeit. Am 27.01.2023 treffen wir uns in Berlin zur sechsten Fachstellenvollversammlung – endlich wieder in Präsenz! Gemeinsam mit möglichst vielen Fachberater*innen möchten wir die Arbeit der letzten sechs Jahre reflektieren und weiterentwickeln. Außerdem wird der Fachstellenrat für die nächsten zwei Jahre gewählt. Die Vollversammlung richtet sich an alle Kolleg*innen, die in spezialisierten Fachberatungsstellen gegen sexualisierte Gewalt in Kindheit und Jugend, in Präventionsfachstellen und in Fachberatungsstellen mit spezialisiertem Beratungsangebot zu sexualisierter Gewalt in Kindheit und Jugend arbeiten. Das Programm finden Sie hier.

Einige Schwerpunkte haben wir schon gesetzt für die nächsten drei Jahre. Aufbauend auf unseren Fachtag vom Juni möchten wir die bisher unterversorgten Betroffenengruppen Menschen mit Behinderungen/Beeinträchtigungen und Betroffene aus dem Kontext rituelle/organisierte Gewalt in den Fokus nehmen, um deren Recht auf Beratung besser gerecht zu werden. Wie ein Recht auf Beratung für ALLE Betroffenen von sexualisierter Gewalt in Kindheit und Jugend ausgestaltet werden könnte, wollen wir aus juristischer Sicht beleuchte. Die Qualitätsentwicklung spezialisierter Fachberatung wird kontinuierlich begleitet, z.B. durch die Weiterentwicklung der Qualitätsstandards, ergänzt um einen Fokus auf Schutzkonzepte in den Fachberatungsstellen. Und da wir gemeinsam immer stärker sind, wollen wir die Vernetzung in den Bundesländern unterstützen und ein Kennenlernen und Austausch zwischen den Akteuren der verschiedenen Länder voranbringen.

Stellungnahme zur Traumaambulanzverordnung

Im Herbst ist die neue Traumaambulanzverordnung (TAV) veröffentlicht worden; sie tritt zum 1.1.2024 in Kraft. Darin sind Qualitätskriterien und Pflichten von Traumaambulanzen geregelt, die nach §§ 31-37 SGB XIV psychotherapeutische Intervention erbringen. Diese Behandlungen sollen den Eintritt einer psychischen Gesundheitsstörung oder deren Chronifizierung verhindern. Die BKSF hatte zum Entwurf der TAV Stellung genommen. Grundsätzlich begrüßen wir die darin aufgenommenen Verbesserungen, schlagen aber zu verschiedenen Aspekten Verbesserungen vor: So durch eine großzügiger bemessene Frist zur Antragspflicht für in Anspruch genommene Leistungen, durch die Möglichkeit mobiler Sitzungen und dadurch, dass Sorgeberechtigte nicht gegen den Willen von Minderjährigen darüber informiert werden müssen, wenn diese die Leistungen einer Traumaambulanz in Anspruch genommen haben, da hier sonst droht, dass Minderjährige eine laufende Behandlung verweigern.

Die BKSF-Stellungnahme zur TAV findet sich hier.

Abseits des Regelungsbereiches der Traumaambulanzverordnung sollte nach Auffassung der BKSF geprüft werden, ob ein Rechtsanspruch für eine niedrigschwellige Versorgung mit Beratungsangeboten für Betroffene sexualisierter Gewalt geschaffen werden kann. Gerade auf dem Gebiet geschlechtsspezifischer Gewalt, überhaupt bei sexualsierter Gewalt, die immer auch geschlechtsspezifisch wirkt, besteht ein Bedarf für ein Angebot, das nicht oder nicht allein am Vorliegen pathologischer Merkmale anknüpft.

Stellungnahme zum Gesetzesentwurf zur Überarbeitung des Sanktionenrechts

Zusammen mit der BAG FORSA hat die BKSF eine Stellungnahme zu den geplanten Gesetzesänderungen im Sanktionenrecht veröffentlicht. Darin begrüßen wir die Absicht, es in der Strafzumessung zukünftig zu berücksichtigen, wenn Taten wegen des Geschlechts des Opfers oder dessen sexueller Orientierung begangen wurden. Kritisch sehen wir aber die geplanten Optionen zur Therapieweisung. Hier sehen wir die Gefahr, dass – wie es in der Gesetzesbegründung angedeutet wurde – Strafen durch Therapie verhindert oder verkürzt werden sollen. Für ein solches Vorgehen müsste effektiver Opferschutz sichergestellt sein, denn Therapie ist kein Schutzinstrument. Zudem sehen wir nicht, dass es ein ausreichendes Netz an qualifizierten Therapeut*innen in diesem Feld gibt.
Die gesamte Stellungnahme finden Sie hier.

Veränderungen in der BKSF Geschäftsstelle

Das BKSF-Team verlassen in Richtung Ruhestand hat Elke Braun, die seit Januar 2017 die BKSF mit aufgebaut hat, wofür wir ihr sehr herzlich danken. Wir freuen uns, dass Annalena Amschler seit September als Referentin der BKSF Geschäftsstelle zentrale Organisationsaufgaben übernimmt. Sie ist bereits seit 2019 für unseren Träger DGfPI tätig, vor allem im Schwesterprojekt "Wir vor Ort gegen sexuelle Gewalt" (2018-2022). Zusätzlich hat sie bereits 2019-2020 in der BKSF gearbeitet und kennt uns und unsere Arbeitsabläufe sehr gut. Wir freuen uns auf die erneute Zusammenarbeit mit ihr und heißen sie in der BKSF herzlich willkommen!

Lisa Monz, die die Öffentlichkeitsarbeit der BKSF so gut aufgebaut hat, verlässt uns im neuen Jahr nach ihrer Elternzeit. Wir danken ihr ganz herzlich für ihre Arbeit. Harald Wiester, der die Elternzeitvertretung übernommen hatte, wird diese Stelle bei der BKSF übernehmen.

Service Veranstaltungshinweise und Stellenausschreibungen

Die Website der BKSF wendet sich an interessierte Personen und Stellen aus dem gesamten Umfeld des Themas sexualisierte Gewalt in Kindheit und Jugend mit allen angrenzenden Bereichen. Es kommt uns, aber auch allen Partnern zugute, wenn Stellenangebote und Veranstaltungshinweise über unsere Website bekannt gegeben werden können. Bitte schlagen Sie ihre Veranstaltungshinweise zur Veröffentlichung hier auf unserer Webseite vor, damit wir sie anschließend freischalten können. Ebenso bitten wir darum, uns Stellenagebote per Mail an info@bundeskoordinierung.de zuzuschicken. Wir veröffentlichen sie gerne!

Sensibilisieren und Vernetzen
"aus unserer sicht" - Vernetzung Betroffener

Betroffene sexualisierter Gewalt in Kindheit und Jugend können ab dem 11.01.2023 beim Aufbau des bundesweiten Netzwerks "aus unserer sicht" mitmachen. Über dieses Netzwerk sollen die Positionen Betroffener als Erfahrungsexpert*innen in politische und gesellschaftlich Diskussionen eingebracht werden. "aus unserer sicht" soll für regionale, bundesweite wie internationale Vernetzung sorgen und empowern. Im ersten Halbjahr werden allgemeine Rückmeldungen gesammelt zur Ausgestaltung des Netzwerks. Parallel werden zwischen März und September digitale Austauschgruppen eingerichtet, welche die unterschiedlichen Tatkontexte und Lebenswirklichkeiten Betroffener einbeziehen. Eine Kerngruppe langjährig aktiver Betroffener, welche die Beteiligungsphase bisher vorbereitet hat, soll aus beiden Partizipationssträngen einen Konzeptentwurf erstellen, der im November 2023 allen Beteiligten auf einem Fachtag vorgestellt werden wird.

Kampagne „Schieb‘ den Gedanken nicht weg!“

Nach einem erfolgreichen Kampagnenstart rund um den #EndChildSexAbuseDay am 18. November wird die Sensibilisierungs-, Aufklärungs-  und Aktivierungskampagne des Bundesfamilienministeriums (BMFSFJ) und der Missbrauchsbeauftragten (UBSKM) im nächsten Jahr fortgeführt. „Schieb‘ den Gedanken nicht weg!“ soll beständige Denkmuster von Erwachsenen zu sexualisierter Gewalt in Kindheit und Jugend bewusst irritieren. Noch zu oft werden Risiken nicht wahrgenommen, wenn es um das eigene soziale Nahfeld, z.B. die Familie geht. Die Kampagne möchte außerdem regionale Netzwerke und Verantwortungsübernahme gegen sexualisierte Gewalt vor Ort stärken und ausbauen.
Die BKSF unsterstützt diese Kampagnenziele und sichert die Kommunikation in die Fachberatungsstellen. Bei einer ersten Informationsveranstaltung zur Kampagne für die Beratungsstellen wurde diskutiert, wie die Kampagne eine nachhaltige Wirkung entfalten kann. Zu den Wünschen der Fachberatung gehörte, dass die Kampagne möglichst in den ländlichen Raum ausstrahlen sollte. Die Kampagnenleitung wurde diesem Wunsch insofern gerecht, als sie einige Oberzentren in die Außenwerbung einbezog und auf eine breite Präsenz in Postämtern, Kiosken, Tankstellen und auch in einigen Bahnhöfen setzte.
Dass es Fachberatungsstellen mithilfe der Kampagne gelingen kann, mit verbesserter öffentlicher Resonanz auch die eigene politische Sichtbarkeit zu erhöhen, zeigt ein Beispiel aus Nordhessen: Während faX Kassel mit den lokalen und regionalen Nahverkehrsbetrieben KVG und NVV Werbevereinbarungen schließen konnten, belieferte die Kampagnenleitung diese mit Plakaten, auf denen das Logo der Fachberatungsstelle zu sehen ist. 
Hinweis zum Mitmachen: Für Veranstaltungen vor Ort können Beratungsstellen für Fachtage, Diskussionsrunden und Infoveranstaltungen das „begehbare Plakat“ ausleihen. Es wird auch auf der BKSF-Vollversammlung zu sehen sein. Publikationen erhalten Sie auf dieser Seite des BMFSFJ. Ein Bestellformular können Sie auch auf den Seiten der BKSF finden.

Praxisleitfaden zur Anwendung kindgerechter Kriterien für das familiengerichtliche Verfahren

Die AG „Kindgerechte Justiz“ des Nationalen Rates gegen sexuelle Gewalt an Kindern und Jugendlichen hat einen Praxisleitfaden entwickelt zu der Frage, wie familiengerichtliche Verfahren in Kindschaftssachen betroffenensensibel und kindgerecht durchgeführt werden können. Der Leitfaden richtet sich an Richter*innen, aber ebenso an andere Akteur*innen im familiengerichtlichen Verfahren. Sie finden den Leitfaden auf den Seiten des Nationalen Rats. Druckexemplare können auf der Website des Bundesministeriums für Familien, Senioren, Frauen und Jugend bestellt werden. 

Neue Mitglieder in der Aufarbeitungskommission

Die unabhängige Kommission zur Aufarbeitung des sexuellen Kindesmissbrauchs hat zwei neue Mitglieder. Mit Silke Gahleitner und Julia Gebrande hat die Kommission nun zwei Frauen im Team, die sich intensiv mit der Versorgung von Menschen auseinandersetzen, die in Kindheit und Jugend sexualisierte Gewalt erfahren haben. Dabei bedienen sie thematisch zwar unterschiedliche Schwerpunkte, diese greifen jedoch nahtlos ineinander. So verfügt Silke Gahleitner über eine langjährige und sehr fundierte Erfahrung im Bereich Trauma und organisierte sexualisierte und rituelle Gewalt. Julia Gebrandes Schwerpunkte sind vor allem der Bereich Familie als Tatort und sie möchte das Thema betroffene Menschen mit Behinderung weiter voranbringen.

Hier finden Sie aktuelle Informationen zur Aufarbeitungskommission.

Istanbul Konvention – GREVIO-Bericht

Am 7. Oktober hat die Expert*innengruppe des Europarats GREVIO (Group on Action against Violence against Women and Domestic Violence) ihren Bericht über den Stand zur Umsetzung der Istanbul-Konvention veröffentlicht. Dort wurde unter anderem festgehalten, dass die Unterstützung für Betroffene sexualisierter Gewalt in den Bundesländern sehr unterschiedlich aussieht und es oftmals an adäquater Unterstützung fehlt. Das Dokument zeigt sehr gut,  wieviel im Bereich der sexualisierten Gewalt noch zu tun ist. Informationen zur Veröffentlichung des GREVIO-Berichts finden sie auf der Website des Europarats hier.

Wissen
Wege zu mehr Gerechtigkeit nach sexueller Gewalt in Kindheit und Jugend (UKASK)

Unter diesem Titel ist der sehr interessante Abschlussbericht eines Forschungsprojektes in der Veröffentlichungsreihe der Aufarbeitungskommission erschienen. Auf der Basis von Theorien zur Gerechtigkeit nach Gewaltwiderfahrnissen arbeiteten Barbara Kavemann, Bianca Nagel und Adrian Etzel in einer Sekundärauswertung teilnarrativer Interviews Betroffener vielfältige, aber doch hinreichend konturierte Gerechtigkeitsvorstellungen heraus. Diese wurden in mehreren Expert*innengruppen unterschiedlichen Zuschnitts, an denen auch zwei Personen aus der BKSF-Geschäftsstelle beteiligt waren, erneut reflektiert und diskutiert. Aus dem Bericht können so konkrete Bausteine für die politische Diskussion um das Recht auf Aufarbeitung und gerechtere Verhältnisse nach sexualisierter Gewalt im Kindheit und Jugend entnommen werden. Alternativen zum Strafrecht werden beleuchtet und vier konkrete Vorschläge mitsamt ihren Vor- und Nachteilen vorgestellt und diskutiert: Die Gründung eines Gedenkorts, die schriftliche Anerkennung des Unrechts und des verursachten Leids, die unterstützende Begleitung in Mediation und ein Anerkennungsforum. Die Studie "Wege zu mehr Gerechtigkeit nach sexueller Gewalt in Kindheit und Jugend" steht auf der Webiste der Aufarbeitungskommisson zum Download bereit.

www.wissen-schafft-hilfe.org

Eine hervorragende Quelle zu sexualisierter Gewalt in organisierten und rituellen Gewaltstrukturen bietet die neue Website www.wissen-schafft-hilfe.org. Sie kombiniert Forschungstexte in deutscher Übersetzung mit Berichten von Expert*innen aus der Praxis, von Berater*innen, Therapeut*innen. Zwei Kooperationspartner haben mit Förderung durch das Bundesfamilienministerium arbeitsteilig die Website entwickelt: Das Institut für Sexualforschung, Sexualmedizin und Forensische Psychiatrie am Universitätsklinikum Hamburg-Eppendorf (UKE) und der Verein N.I.N.A. („Nationale Infoline, Netzwerk und Anlaufstelle zu sexualisierter Gewalt an Mädchen und Jungen“); N.I.N.A. besitzt mit dem Hilfetelefon Berta (Beratung und telefonische Anlaufstelle für Betroffene organisierter sexualisierter und ritueller Gewalt) bereits ein wichtiges Hilfsinstrument auf diesem Gebiet und wird www.wissen-schafft-hilfe.org  weiter betreiben. Insgesamt realisiert sich somit beispielhaft ein für dieses Feld kennzeichnendes Zusammenspiel von Praxisakteuren und engagierten Wissenschaftler*innen. Die BKSF plant in den kommenden drei Jahren, Fachberatung zu organisierter sexualisierter und rituelle Gewalt in den Blick zu nehmen und gemeinsam mit den Fachberatungsstellen zu stärken.

QueerPar

Zwischen digitaler (Selbst-)Bildung und institutioneller Angebotsnutzung – Partizipative Forschung und Praxisentwicklung für und mit queeren Jugendlichen in Beratungsprozessen - oder kurz: „QueerPar“.  So nennt sich das aktuelle Forschungsprojekt, das die Hochschule Hannover in Kooperation mit der DGfPI e.V. bis 2024 umsetzen möchte.

Ziel ist es dabei, die Weiterentwicklung spezialisierter Beratungsstellen gegen sexualisierte Gewalt hinsichtlich einer Queer-Kompetenz und die Entwicklung und Erprobung zielgruppenspezifischer Präventions- und Beratungsmedien näher zu betrachten und zu einer Verbesserung beizutragen.

Nähere Infos zu QueerPar finden sich hier.

HUMAN goes ByeDV

Im BMBF-Forschungsprojekt „HUMAN. Entwicklung von Empfehlungen für die pädagogische Praxis zum professionellen Umgang mit sexualisierter Gewalt bei digitaler Mediennutzung" hat das Team der SRH Hochschule Heidelberg zwischen 2017 und 2021 fallbezogen Handlungsstrategien herausgearbeitet, die für die Prävention und die Beratung von Kindern und Jugendlichen, die digitalisierte sexualisierte Gewalt erleben, relevant sind.

Im Projekt ByeDV geht es darum, den Transferprozess von Erkenntnissen aus dem HUMAN-Projekt in die Fachberatungs- und Präventionsarbeit im Dialog von Forschung und Fachpraxis zu gestalten. Der Transferprozess beinhaltet sowohl die praxisbezogene Weiterentwicklung von Handlungsstrategien als auch die Verankerung in der Breite. Die Prozessergebnisse werden in Qualitätskriterien für die Implementierung von Prävention und Unterstützungsangeboten für Kinder und Jugendliche, die digitalisierte sexualisierte Gewalt erleben, konkretisiert.
Weitere Informationen zu ByeDV finden sich hier: https://www.dgfpi.de/index.php/kinderschutz/byedv-beyond-digital-violence.html

BKSF - Bundeskoordinierung Spezialisierter Fachberatung gegen sexualisierte Gewalt in Kindheit und Jugend Zossener Str. 41
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Telefon: 030/88 91 68 66

info@bundeskoordinierung.de
www.bundeskoordinierung.de

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