Newsletter von Bundeskoordinierung spezialisierter Fachberatungsstellen

Liebe Kolleg*innen, liebe Interessierte,

das siebte Jahr der BKSF geht zu Ende. Mit dieser Ausgabe möchten wir Sie ein letztes Mal in diesem Jahr über unsere Arbeit in 2023 informieren und die Arbeit der BKSF-Geschäftsstelle für dieses Jahr beschließen.

Wir bedanken uns von Herzen für die tolle Zusammenarbeit, die gegenseitige Unterstützung und den gemeinsamen Einsatz gegen sexualisierte Gewalt in Kindheit und Jugend.

Mit besten Grüßen und Hoffnung auf ein friedvolleres 2024!

Das Team der BKSF-Geschäftsstelle

Neues aus der BKSF
Schließzeit der BKSF-Geschäftsstelle über den Jahreswechsel

Die Geschäftsstelle der BKSF bleibt vom 21.12.2023 bis 02.01.2024 geschlossen.

Ab dem 03.01.2024 sind wir gerne wieder für Sie da.

BKSF Schwerpunkte in der dritten Förderperiode von 2023-2025

Letztes Jahr feierten wir nicht nur unser 5jähriges Jubiläum (nach) sondern planten auch neue Schwerpunkte, die wir in der aktuellen Förderperiode von 2023-2025 vertieft bearbeiten wollen.

Wie kann es in Deutschland für jede betroffene Person ein individuelles Recht auf Beratung geben? Die juristische Referentin widmet sich dieser Frage vertieft. Wir wollen herausfinden, welche Gesetze oder Regelungen hier weiterführen könnten.

Unabhängig von gesetzlichen Regelungen ist der faktische Zugang zu Fachberatung gegenwärtig nicht für alle Betroffenengruppen gegeben. Aufbauend auf den Ergebnissen des BKSF-Fachtages ‚Mehr Beratung‘ vom Juni 2022 und diversen Vorgesprächen und Arbeitsgruppen der vergangenen Jahre, möchte die BKSF sich in den Jahren 2023 bis 2025 besonders mit drei Betroffenengruppen auseinandersetzen: Betroffene von organisierter sexualisierter und ritueller Gewalt, Betroffene im jüngeren Kindesalter sowie Betroffene mit Behinderungen/Beeinträchtigungen.

Die Qualitätsentwicklung Spezialisierter Fachberatung beschäftigt uns seit dem Start der BKSF. In der aktuellen Projektphase legen wir den Fokus auf drei Bereiche: die Qualitätskriterien, die Frage von Schutzkonzepten in Fachberatungsstellen und die Qualität der Arbeit der BKSF selbst.

Eine weitere Erkenntnis der bisherigen Projektarbeit ist folgende Erfahrung: Gemeinsam sind wir mehr! Deswegen suchen wir den Austausch mit anderen Akteur*innen auf Bundes- und Landesebene. Welche Strategien eigenen sich am besten zur Erreichung unseres Ziels einer besseren Versorgung von Betroffenen sexualisierter Gewalt in Kindheit und Jugend?

Daneben führen wir aber selbstverständlich unsere kontinuierliche Arbeit zur Vernetzung der Spezialisierten Fachberatung, deren Vertretung auf Bundesebene sowie die Sichtbarmachung über Öffentlichkeitsarbeit fort und sehen uns als Servicestelle für die Angelegenheiten der Fachberater*innen vor Ort.

Es bleibt viel zu tun!   

Save the Date - 06. Juni 2024: BKSF-Fachtag ‚Barrieren erkennen - Barrieren abbauen – Zugänge schaffen‘ - Inklusive Spezialisierte Fachberatung gegen sexualisierte Gewalt in Kindheit und Jugend

Aufbauend auf dem letzten BKSF-Fachtag vom 20.06.2022 zu bisher unterversorgten Betroffenengruppen, haben wir uns für die nächsten Jahre einiges vorgenommen: Wie können Menschen mit Behinderungen/Beeinträchtigungen, die sexualisierte Gewalt in Kindheit und Jugend erfahren haben, besser durch Fachberatung unterstützt werden? Der Fachtag am 6. Juni 2024 in Berlin wird sich ganz diesem Thema widmen.

Unter dem Titel

‚Barrieren erkennen - Barrieren abbauen – Zugänge schaffen‘ - Inklusive Spezialisierte Fachberatung gegen sexualisierte Gewalt in Kindheit und Jugend

laden wir schon jetzt herzlich zur Teilnahme ein und freuen uns auf zahlreiches Erscheinen!

Programm und Anmelde-Modalitäten folgen im Frühjahr 2024.

Neues Soziales Entschädigungsrecht (SBG XIV)

Am 01.01.2024 tritt das neue SGB XIV in Kraft, in dem das Soziale Entschädigungsrecht neu geregelt ist. Aus diesem Anlass lud das Bundesministerium für Arbeit und Soziale (BMAS) am 13.11.2023 zu einer Veranstaltung zur Einführung des SGB XIV ein. Unsere juristische Referentin Franziska Drohsel war dort Teil einer Podiumsdiskussion zu den Chancen des neuen Gesetzes, aber auch den weiter bestehenden Handlungsbedarfen. Für eine gute Versorgung von Betroffenen sexualisierter Gewalt in Kindheit und Jugend wurde auf die Notwendigkeit von Kooperationsvereinbarungen mit Fachberatungsstellen sowie von betroffenenorientierter Qualifizierung von Versorgungsämtern und Gutachter*innen hingewiesen.

Um den Umgang mit dem neuen Gesetz zu erleichtern, bringt die BKSF gemeinsam mit bff (Bundesverband Frauenberatungsstellen und Frauennotrufe) und KOK (Koordinierungskreis gegen Menschenhandel) eine Broschüre mit dem Titel „SGB XIV: Das neue Soziale Entschädigungsrecht - Eine Praxishandreichung zur Unterstützung Betroffener von sexualisierter Gewalt, häuslicher Gewalt und Menschenhandel“ heraus.

Die Broschüre soll Praktiker*innen – insbesondere Mitarbeiter*innen in Fachberatungsstellen – einen gut verständlichen Einstieg in das neue Soziale Entschädigungsrecht und einen Überblick über die Rechtsgrundlagen und Handlungsmöglichkeiten geben. In verschiedenen Kapiteln wird dargestellt, wer leistungsberechtigt ist und welche Voraussetzungen es im SER gibt; welche Leistungen im Rahmen des SER in Anspruch genommen werden können (z. B. schnelle psychotherapeutische Hilfe in einer Traumaambulanz, Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben, Krankenbehandlung oder monatliche Entschädigungszahlungen); was bei der Antragstellung und im Verfahrensverlauf zu beachten ist und wie Fachberatungsstellen Betroffene auf diesem Weg begleiten können. Die Broschüre wird ab Januar auf unserer Webseite zu finden sein.

SAVE THE DATE: Am 30.01.2024 von 12-13 Uhr werden wir die Broschüre im Rahmen eines Lunch-Talks gemeinsam mit bff und KOK vorstellen.

Stellungnahme zur geplanten Senkung der Mindeststrafen in § 184b StGB

Zum Entwurf eines „Gesetzes zur Anpassung der Mindeststrafen des § 184b Abs. 1 S. 1 und Abs. 3 StGB“ hat die BKSF Stellung genommen. In dem Referentenentwurf des BMJ geht es um die Absenkung der Mindeststrafen bei Besitz, Erwerb und Verbreitung von sog. kinderpornographischen Inhalten.

Wir erkennen grundsätzlich den Reformbedarf in der Ausgestaltung von § 184b StGB, sprechen uns aber gegen eine pauschale Absenkung der Mindeststrafe aus. Stattdessen fordern wir für Absatz 1 (Verbreitung, Erwerb, Herstellung etc. von sog. kinderpornographischen Inhalten) die Einführung eines minder schweren Falles, der eine tat- und schuldangemessene Reaktion auf den Einzelfall ermöglicht, ohne dass gleichzeitig die Möglichkeit der Verfahrenseinstellung nach §§ 153, 155 StPO wiedereingeführt wird. Für Absatz 3 (Besitz von sog. kinderpornographischen Inhalten) unterstützen wir die Herabstufung zu einem Vergehen, fordern jedoch eine Mindeststrafe von sechs anstatt drei Monaten. Zudem fordern wir, den Begriff der „Kinderpornographie“ im Strafgesetzbuch zu streichen und durch den Begriff der „Inhalte sexualisierter Gewalt gegen Kinder“ zu ersetzen.

Darüber hinaus weisen wir in der Stellungnahme auf weiteren Reformbedarf hin, wie die Einführung anonymer Beweissicherung sowie flächendeckende Aufklärung zu digitaler sexualisierter Gewalt. Für besonders wichtig erachten wir zudem die Aufnahme von § 184b StGB in die Liste von Straftaten, bei denen Nebenkläger*innen einen kostenlosen anwaltlichen Beistand erhalten, wenn sie zum Zeitpunkt der Tat minderjährig waren (§ 397a Abs. 1 Nr. 4 StPO).

Die gesamte Stellungnahme ist hier zu lesen.

Forschung trifft Praxis - die BKSF in wissenschaftlichen Beiräten

Leider ist das Thema sexualisierte Gewalt in Kindheit und Jugend an deutschen Universitäten und Hochschulen nicht sehr gut vertreten. Obwohl das Thema seit den 1980er Jahren zunehmend wahrgenommen wird, mangelt es immer noch an Ressourcen in der Wissenschaft. Die Forschungsmöglichkeiten bleiben weit hinter den Forschungsbedarfen zurück. Um dem entgegen zu wirken, hat das Bundesministerium für Bildung und Forschung (BMBF) drei Förderlinien zum Thema gefördert. Nun kann es leider sein, dass es keine vierte Förderlinie zu sexualisierter Gewalt in Kindheit und Jugend geben wird.

Dies halten wir für einen großen Fehler und haben deswegen den Offenen Brief zur Zukunft der Forschung zu sexualisierter Gewalt in pädagogischen Kontexten mitgezeichnet.

Wie spannend Forschung ist, erfahren wir aktuell durch die Teilnahme am Beirat des BMBF-Metavorhabens SchuGeK, welches die dritte Förderlinie begleitet. Für Interessierte empfehlen wir den Projektnewsletter.

Aus Politik und Gesellschaft
Bericht Fachtag Aus unserer Sicht

Am 17.11.2023 fand der erste bundesweite Fachtag des Netzwerks aus-unserer-sicht von und für Betroffene sexualisierter Gewalt in Kindheit und Jugend aller Tatkontexte statt. 116 Betroffene trafen sich via Zoom, um in insgesamt 33 Diskussionsgruppen und Workshops eine große Bandbreite an unterschiedlichen Themen zu diskutieren. Grundlage des Austauschs waren die Ergebnisse aus 14 vorangegangen Austauschgruppen und 365 Fragebögen im Rahmen eines umfangreichen Beteiligungs- prozesses, dessen Auswertung zu Beginn des Fachtags erstmals vor einem breiten Publikum präsentiert wurde. Am Fachtag haben sich auch viele Menschen beteiligt, die bisher noch nicht die Gelegenheit hatten, sich in einem vergleichbaren Rahmen auszutauschen und ihre Erfahrungen einzubringen.

Ziel des bundesweiten und unabhängigen Netzwerks aus-unserer-sicht von Betroffenen für Betroffene ist es, die Vernetzung Betroffener aus allen Tatkontexten substantiell voranzubringen. Das Netzwerk versteht sich u. a. auch als politische Interessenvertretung. Die Perspektiven und Anliegen Betroffener sollen in der Politik, in Institutionen und der Öffentlichkeit eingebracht und Beteiligungsstrukturen gefördert werden.

Die Idee zur Gründung des Netzwerks entstand auf den beiden MitSprache Kongressen (2016 und 2018) des Betroffenenrats bei der Unabhängigen Beauftragten für Fragen des sexuellen Kindesmissbrauchs (UBSKM). Gefördert durch das Amt der UBSKM und geleitet durch eine Kerngruppe aus bereits langjährig aktiven Betroffenen startete das Netzwerk unter Trägerschaft des Vereins N.I.N.A e. V. am 11.01.2023 einen Beteiligungsprozess mit der Freischaltung eines Fragebogens für Menschen ab 16 Jahren, die in ihrer Kindheit und Jugend sexualisierte Gewalt erleben mussten. Auf Grundlage der ca. 380 Rückmeldungen wurden 14 Austauschgruppen organisiert, an denen insgesamt 128 Personen teilgenommen haben.

Weitere Informationen zum Beteiligungsprozess, zu den Hintergründen und Zielen des Netzwerkes sowie den Beteiligten der Kerngruppe finden Sie unter: aus-unserer-sicht.de

Kampagnenauftakt „Schieb die Verantwortung nicht weg“

Im November starteten die UBSKM und das BMFSFJ die nächste Phase der Kampagne. Diese steht unter dem Motto „Schieb die Verantwortung nicht weg“. Für die BKSF durfte Katrin Schwedes an der feierlichen Auftaktveranstaltung am 13.11.2023 im Kino Delphi Lux teilnehmen.

In der Woche vom 13. bis 18.11.2023 (Europäischer Tag gegen sexuelle Gewalt an Kindern und Jugendlichen) gab es an jedem Tag Aktionen zur Kampagne. Highlights waren u.a. die Kampagnenauftaktveranstaltung am Abend des 13.11. in Berlin, das begehbare Plakat im Bundestag, die Botschaft auf Brötchentüten in zwei Bäckereiketten, Warentrenner bei Edeka, eine neue Reels-Staffel bei Instagram, ein TV-Spot und prominente Unterstützer*innen, die unterschiedliche Zielgruppen abdecken.

Zum Lesen, Hören und Anschauen
Instagram-Reel zu sexualisierter Gewalt in Fahrschulen

In einem Instagram-Reel von Arte berichtet eine Betroffene von sexualisierter Gewalt in der Fahrschule. Mit dabei ist auch BKSF-Fachstellenrätin Ann-Kristin Hartz, Geschäftsführerin von sichtbar. Fachzentrum gegen sexualisierte Gewalt e.V., die bestätigt, dass es vor allem dann für Betroffene schwierig ist, gegen Täter*innen vorzugehen, so lange das Machtgefälle noch besteht. Der Beitrag ist hier zu sehen.

Recherche von Vollbild zu sog. Opferschutzverein „El Faro“

Eine Recherche von Vollbild hat sich unter dem Titel „Seelenbrecher? Missbraucht eine Psycho-Sekte Gewalt-Opfer?“ mit Vorwürfen gegen den sog. Opferschutzverein „El Faro“ beschäftigt. Betroffene von sexualisierter Gewalt, die dort Hilfe gesucht haben, berichten von fragwürdigen Therapiemethoden, finanzieller Ausbeutung und Retraumatisierung. Auch die unabhängige Missbrauchsbeauftragte der Bundesregierung Kerstin Claus nimmt Stellung zu den Vorwürfen und spricht über ihre (fehlende) rechtliche Handhabe gegen den Verein. Eine empfehlenswerte Sendung, die hier angeschaut werden kann.

BKSF - Bundeskoordinierung Spezialisierter Fachberatung gegen sexualisierte Gewalt in Kindheit und Jugend Zossener Str. 41
10961 Berlin
Telefon: 030/88 91 68 66

info@bundeskoordinierung.de
www.bundeskoordinierung.de

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