Newsletter von Bundeskoordinierung spezialisierter Fachberatungsstellen

Liebe Kolleg*innen, liebe Interessierte

Ein Jahr der besonderen Herausforderungen neigt sich dem Ende zu. Die Corona-Pandemie hat die Situation der Betroffenen oftmals verschärft und den Arbeitsalltag der  Fachberatungsstellen nicht gerade erleichtert. Die Digitalisierung des Berufsalltags hat einen erheblichen Schub bekommen. Wenn es auch Kontakteinschränkungen gibt, so haben wir immerhin noch die Möglichkeit zu Videokonferenzen.

Zur Unterstützung in Zeiten der Pandemie möchten wir nochmals auf  unser Angebot  mit wichtigen Informationen auf unserer Homepage verweisen: Fachberatung in Zeiten der Corona/Covid19-Pandemie (Bundeskoordinierung spezialisierter Fachberatungsstellen)

In Kürze werden wir auch die von der BZgA geförderten Corona-Studie zur Arbeitssituation der Fachberatungsstellen zusammen mit dem Forschungsinstitut SoFFI F. und der BZgA präsentieren.

Zum Jahreswechsel wünschen Euch und Ihnen die Kolleginnen von der BKSF-Geschäftsstelle alles Gute, dass Mut, Tatkraft und Gesundheit hoffentlich nicht verloren geht!

Das BKSF-Team

 

Neues aus der BKSF
Schließzeiten BKSF während der Feiertage

Wir schließen über die Feiertage die BKSF Geschäftsstelle vom 21.12. bis einschließlich 03.01.2021.

BKSF-Vollversammlung am 29.01.2021 digital

Uns erreichen einige Nachfragen, ob und wie die nächste BKSF-Vollversammlung für die spezialisierten Fachberatungsstellen und Beratungsstellen mit spezialisiertem Angebot am 29.01.2021 stattfinden wird. Wir sind mitten in der Vorbereitung und organisieren aufgrund der Corona-Pandemie eine digitale Veranstaltung. 

Das Programm mit Anmeldebogen wird in der nächsten Woche herausgeschickt.

BKSF bundesweit
Umzug und neue Adresse der DGfPI-Geschäftsstelle

Die Geschäftsstelle der DGfPI zieht ab 23.12.2020 in neue Büroräume.

Die neue Anschrift lautet:

DGfPI e.V.
Elisabethstr. 14
40217 Düsseldorf

Die Telefonnummern und Kontaktdaten bleiben wie bisher:

Telefon:  0211 - 497 680-0
Telefax:  0211 - 497 680-20

E-Mail:   info@dgfpi.de
Web:      www.dgfpi.de

Aus Politik und Gesellschaft
Schriftliche Stellungnahme im Rahmen der Öffentlichen Anhörung des Ausschusses für Recht und Verbraucherschutz zum „Entwurf eines Gesetzes zur Bekämpfung sexualisierter Gewalt gegen Kinder“

Die BKSF begrüßt sehr, dass der Gesetzgeber die Bekämpfung sexualisierter Gewalt gegen Kinder und Jugendliche mit einem Reformpaket verbessern möchte. Die Hürden und Belastungen für Betroffene sexualisierter Gewalt in Kindheit und Jugend in Gerichtsverfahren sowie davor und danach sind erheblich. Wir sehen kritisch, dass viele Bereiche, in denen dringender Handlungsbedarf besteht, mit diesen Reformvorschlägen nicht neu geregelt werden. Insbesondere in den folgenden fünf Bereichen sollte das Gesetzespaket noch ergänzt wird:

1. Opferschutz durch ein Zeugnisverweigerungsrecht sichern.

2. Den Begriff der „Kinderpornographie“ endlich abschaffen.

3. Fachwissen der Richter*innen im Umgang mit traumatisierten Kindern erhöhen.

4. Die Länge der Verfahren verkürzen.

5. Regelungen zu den Verfahrensbeiständen im Sinne der Kinder ausgestalten.

Die Stellungnahme findet sich auch auf der Internetseite des Bundestages:

 

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Stellungnahme zum Referentenentwurf des Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz „Entwurf eines Gesetzes zur Bekämpfung sexualisierter Gewalt gegen Kinder“

Wir haben zu dem Referentenentwurf des BMJV Stellung genommen. Zu dem Diskurs um Strafverschärfung, auf die sich die Diskussion in den letzten Wochen stark fokussiert hat, möchten wir vorweg festhalten, dass wir die Verengung der Diskussion auf eine rein repressive äußerst kritisch sehen. Denn diese Verengung ordnet sich in einen Diskurs ein, in dem der Ruf nach law&order, hartem Durchgreifen und hohen Strafen notwendige gesellschaftliche Debatten zur Bekämpfung von sexualisierter Gewalt in Kindheit und Jugend unterdrückt und damit falsche Akzente gesetzt werden.

Wir halten deshalb an dieser Stelle fest: Sexualisierte Gewalt ist das Ausnutzen von Machtverhältnissen. Die Bekämpfung sexualisierter Gewalt muss deshalb immer gesellschaftliche Strukturen mitdenken und kann deshalb auch nur gesamtgesellschaftlich gelingen. Stichworte müssen hierbei Erwachsenen-Kind-Verhältnisse aber auch patriarchale Strukturen sein. Das ist eine Frage der Haltung, die sich in einem Kind-Lehrerin-Verhältnis niederschlagen kann aber eben auch im Verfassen von Gesetzen. Dabei muss die Stärkung der Rechtsposition von Kindern und Jugendlichen, Prävention an Schulen und Kitas, die Qualifizierung von Fachpersonal, Aufklärungskampagnen für die gesamte Bevölkerung, eine bessere Ausstattung und Qualifizierung von Jugendämtern sowie der Ermittlungsbehörden und ein breites, gutes Unterstützungsnetz an Beratung und Hilfe für sämtliche Betroffene (Mädchen*, Jungen*, Frauen*, Männer*, non-binäre Menschen, Menschen mit Beeinträchtigung, Menschen mit Flucht- oder Migrationshintergrund etc.) mitgedacht werden. Hierin würde auch eine große Chance für die Justiz liegen.

Dies alles vermissen wir in diesem Gesetzespaket. Um die Relation zu verdeutlichen: Lediglich ein Drittel der sexualisierten Gewalterfahrungen wird überhaupt mitgeteilt und nur ein Prozent wird Ermittlungsbehörden oder Jugendamt bekannt. Wir hätten uns gewünscht, dass den Fachpersonen, die seit Beginn der Debatten eine andere Schwerpunktsetzung eingefordert haben,  mehr Gehör verschafft worden wäre und dass sich der law&order-Diskurs hin zu einen gesellschaftlichen Diskurs über die Ursachen von sexualisierter Gewalt gegen Kinder und wirksame Gegenstrategien verschoben hätte.

Hinsichtlich der Gerichtsverfahren, auf die wir uns in dieser Stellungnahme ausschließlich konzentrieren werden, möchten wir festhalten, dass die Hürden und Belastungen für Betroffene sexualisierter Gewalt in Kindheit und Jugend vor, während und nach einem Gerichtsverfahren nach wie vor erheblich sind. So sehr wir einzelne Regelungen begrüßen, so sehr sehen wir kritisch, dass viele Bereiche, in dem dringender Handlungsbedarf besteht, mit diesen Reformvorschlägen nicht neu geregelt werden. Eine spürbare Erleichterung der Verfahren für Betroffene wird mit diesem Entwurf leider nicht angegangen. Es bleibt zu befürchten, dass die Anzeigebereitschaft angesichts der Realität der Strafverfahren nicht steigt, evtl. kann es sogar zu einer Verschärfung der Aussagebedingungen für Betroffene kommen. Deshalb haben wir uns erlaubt, neben einer Stellungnahme zu den Vorschlägen des Referentenentwurfs eigene Vorschläge einzubringen.

 

Die gesamte Stellungnahme gibt es hier:

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Stellungnahme zu der Schriftlichen Anhörung von Sachverständigen der Kinderschutzkommission „Intervention und Anschlusshilfe“

Die BKSF hat zusammen mit der DGfPI e.V. schriftlich Stellung genommen zur Anfrage der Kinderschutzkommission Landtag NRW zu Intervention und Anschlusshilfe bei sexualisierter Gewalt gegen Kinder und Jugendliche.

Die Stellungnahme findet sich hier:

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BKSF Stellungnahme zum Entwurf eines Gesetzes zur Stärkung von Kindern und Jugendlichen (KJSG)

Die BKSF hat zum Entwurf eines Gesetzes zur Stärkung von Kindern und Jugendlichen (KJSG) Stellung genommen. Dabei haben wir betont:

Der Umgang mit sexualisierter Gewalt bedarf spezialisierten Wissens und Erfahrung, die deshalb stets zum Schutze der Kinder und Jugendlichen hinzugezogen werden sollte. Außerdem war uns wichtig, dass KJSG aus der Perspektive von Kindern und Jugendlichen her zu denken und sie mit entsprechenden Rechten auszustatten.

Den vollständigen Entwurf gibt es hier:

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BKSF Stellungnahme zum Referentenentwurf eines Gesetzes zur Fortentwicklung der Strafprozessordnung und zur Änderung weiterer Vorschriften

Als BKSF haben wir Stellung genommen zum Referentenentwurf zur Fortentwicklung des Strafprozesses und dort nochmal betont, wie wichtig die Einführung eines Zeugnisverweigerungsrechtes für Berater*innen ist.

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BKSF Fachinformation Soziales Entschädigungsrecht (SGB XIV)
Erste Informationen für die Fachberatungspraxis

Im Dezember 2019 ist ein neues Soziales Entschädigungsrecht (SGB XIV) verabschiedet worden. In dieser ersten Information wollen wir Fachberatungsstellen darüber informieren, welche Regelungen bereits zum 1. Januar 2021 in Kraft treten, welche strukturellen Änderungen insbesondere für die Beratungsstellen Relevanz entwickeln könnten und einen Ausblick auf die Regelungen 2024 geben.

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Aus dem Betroffenenrat: #Tatort Familie

Eine AG des Betroffenenrates hat ein Impulspapier zum "Tatort Familie" herausgegeben.

Hier geht es zum Papier:

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Aufarbeitungskommission

Aufgrund der aktuellen Situation hat die Unabhängige Kommission zur Aufarbeitung sexuellen Kindesmissbrauchs entschieden, die Durchführung vertraulicher Anhörungen vor Ort zunächst auszusetzen. Betroffene und Zeitzeug*innen haben aber alternativ die Möglichkeit, die Anhörung online per Video mit sicherer End-zu-End-Verschlüsselung durchzuführen. Es ist beabsichtigt, dieses Format zukünftig weiterzuentwickeln.

Schutz von Kindern vor Handel und Ausbeutung – ein Teil der Arbeit von ECPAT Deutschland e.V.

Menschenhandel mit Minderjährigen findet überall statt, auch in Deutschland, und sowohl offline als auch mittels Internet. Häufig handelt es sich um sexuelle Ausbeutung, zum Beispiel durch die „Loverboy“-Strategie, doch auch der Konsum, die Herstellung und Verbreitung von Missbrauchsdarstellungen von Kindern und Jugendlichen fällt darunter. Fachberatungsstellen, die zum Schutz von Kindern vor sexualisierter Gewalt arbeiten, bisher aber noch nicht viel mit diesen Themen zu tun hatten, stellen sich oft die Frage: Was tun?

Kinder brauchen Schutz, doch den bekommen sie nur, wenn sie als Betroffene dieser speziellen Delikte in einem ersten Schritt erkannt werden. Hier gilt der Grundsatz: Du siehst nur, was du glaubst. Sexualisierte Gewalt an Kindern hat viel häufiger eine Ausbeutungskomponente, als wir glauben mögen. Fortbildungen sind eine wichtige und einfache Möglichkeit, sich als Berater*in für den Kinderhandels- und Ausbeutungsbereich fit zu machen. Nicht alle können und nicht alle sollen Expert*innen in diesem Thema sein - doch Kinderhandel ist eine Kindeswohlverletzung, daher gehört der Bereich zum Grundwissen einer jeder Fachberatungsstelle, um im Sinne eines umfassenden Schutzes von Kindern agieren zu können.

ECPAT Deutschland e.V. – die Arbeitsgemeinschaft zum Schutz von Kindern vor sexueller Ausbeutung – bietet solche Fortbildungen schon seit vielen Jahren an. Da niemand ein Kind alleine schützen kann, haben wir 2018 mit und für das Bundesfamilienministerium das Bundeskooperationskonzept „Schutz und Hilfen bei Handel mit und Ausbeutung von Kindern“ erstellt. Es enthält Empfehlungen zum regionalen Aufbau interdisziplinärer Kooperationsstrukturen zwischen Fachberatungsstellen, Jugendämtern, Polizei, Justiz etc. Seitdem unterstützen wir die bundesweite Umsetzung des Konzepts, unter anderem durch interdisziplinäre Vernetzungsworkshops.

Kontakt: Marilena Müller, Projektreferentin Kinderhandel:  m.mueller@ecpat.de

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Aus der Presse
Gastbeitrag der BKSF-Referentin Franziska Drohsel (Tagesspiegel vom 14.12.2020)
Weil sie überheblich sind - Juristen zeigen fatale Schwächen im Umgang mit sexualisierter Gewalt an Kindern

Unsere juristische Referentin Franziska Drohsel hat in einem Namensbeitrag über ihre Empörung bei der Sachverständigen-Anhörung im Rechtsausschusses des Bundestags zum Gesetzesentwurf zur Bekämpfung sexualisierter Gewalt gegen Kinder geschrieben:

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BKSF - Bundeskoordinierung Spezialisierter Fachberatung gegen sexualisierte Gewalt in Kindheit und Jugend Zossener Str. 41
10961 Berlin
Telefon: 030/88 91 68 66

info@bundeskoordinierung.de
www.bundeskoordinierung.de

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