Newsletter von Bundeskoordinierung spezialisierter Fachberatungsstellen

BKSF informiert - Ausgabe 26

Liebe Leser*innen, 


das Jahr hat gerade erst begonnen und doch ist bereits einiges passiert. Die Bundestagswahl liegt hinter uns. Das Ergänzende Hilfesystem (EHS) und der Fonds Sexueller Missbrauch (FSM) sollen abgewickelt werden und wir haben berechtigte Kritik daran. Allerdings gibt es auch erfreuliche Neuigkeiten, denn der Bundesrat hat endlich dem UBSKM-Gesetz und dem Gewalthilfegesetz zugestimmt. 


Das Tempo bleibt auch in den kommenden Wochen weiterhin hoch. Personelle Veränderungen, verschiedene Termine und die 8. BKSF-Vollversammlung im Mai halten die Geschäftsstelle auf Trapp. Parallel arbeiten wir intensiv an den die für Bundeskoordinierung zentralen Themen und veröffentlichen nicht nur Fachinformationen, sondern auch Aufsätze und halten unsere Community über unsere Social-Media-Accounts auf dem Laufenden. 


Viel Freude bei der Lektüre des Newsletters wünscht
Ihr Team aus der BKSF-Geschäftsstelle

Neues aus der BKSF
Stellungnahme: Ergänzendes Hilfesystem (EHS) und Fonds Sexueller Missbrauch (FSM) sollen ersatzlos nach dem 31.12.2028 eingestellt werden

Seit 2013 ist das EHS und damit auch der FSM eine zentrale Unterstützung für Betroffene von sexualisierter Gewalt und unverzichtbarer Bestandteil des Unterstützungssystems. Laut „Richtlinie für die Gewährung von Hilfen des Bundes für Betroffene sexueller Gewalt“ der Bundesregierung wird das EHS und damit auch der FSM nach dem 31.12.2028 nicht fortgeführt. Erstanträge sind nur noch bis 31.08.2025 möglich und Bewilligungen können nur bis zum 31.12.2025 erteilt werden. Faktisch erfolgt damit die Einstellung für Betroffene, die noch keinen Antrag gestellt haben von EHS und FSM bereits kommenden August. Das hat verheerende Folgen für Betroffene. Gemeinsam mit den Verbänden BAG Forsa, bff, DGfPI und WEISSER RING kritisieren wir das scharf. Der FSM muss dauerhaft fortgeführt und strukturell abgesichert werden. Wir fordern die zukünftige Bundesregierung auf, die Richtlinien entsprechend anzupassen und eine nachhaltige Lösung sicherzustellen, um Betroffene weiterhin angemessen zu unterstützen. Eine ersatzlose Einstellung des Fonds darf es nicht geben.

Die gemeinsame Stellungnahme und die darin enthaltenen Forderungen finden Sie hier.

Fachinformation: Rechtliche Hilfe bei sexualisierter Gewalt in Kindheit und Jugend – Kosten und finanzielle Unterstützung

In unserem Auftrag hat Miriam Bräu - ehemals juristische Referentin der BKSF in Elternzeitvertretung - die Fachinformation „Rechtliche Hilfe bei sexualisierter Gewalt in Kindheit und Jugend – Kosten und finanzielle Unterstützung“ erarbeitet. Hierbei handelt es sich um eine Handreichung, die einen Überblick zu rechtlichen Schritten nach sexualisierter Gewalt in Kindheit und Jugend und den jeweils damit verbundenen Kosten bietet. Zudem werden Möglichkeiten der finanziellen Unterstützung für die Übernahme dieser Kosten aufgezeigt. Schließlich auch die unterschiedlichen Unterstützungsmöglichkeiten aus dem Strafrecht, Familienrecht und Sozialen Entschädigungsrecht. Die Handreichung dient ausschließlich der allgemeinen Information und stellt keine rechtsverbindliche Auskunft dar.

Die detaillierte Handreichung steht hier als Download zur Verfügung. Für eine kompaktere und verkürzte Übersicht, besuchen Sie unseren Instagram-Kanal.

Forderungen zu sexualisierter Gewalt in Kindheit und Jugend im Rahmen der Bundestagswahlen und aktueller Koalitionsverhandlungen

Sexualisierte Gewalt in Kindheit und Jugend bleibt ein gravierendes gesellschaftliches Problem, das dringend eine langfristige und umfassende Strategie der Bundesregierung erfordert. In der kommenden Legislaturperiode muss ein klares Bekenntnis zur Bekämpfung dieser Gewaltform auf allen Ebenen verankert werden. Entsprechende Strategien müssen im Koalitionsvertrag festgehalten werden. Für einen wirksamen Gewaltschutz muss die Bekämpfung sexualisierter Gewalt als gesamtgesellschaftliche Aufgabe verstanden werden. Gemeinsam muss sichergestellt werden, dass sexualisierte Gewalt in Kindheit und Jugend ressortübergreifend und ganzheitlich bekämpft wird. Deshalb haben wir uns mit unseren Forderungen an alle demokratischen Parteien gerichtet. Wir fordern: das Recht auf Fachberatung, die flächendeckende Gewährleistung von Beratungs- und Unterstützungsstrukturen, ein Zeugnisverweigerungsrecht für Fachberater*innen, die Bekämpfung sexualisierter Gewalt im Netz, eine Reform des § 184 b StGB sowie Schutz- und Präventionskonzepte.

Das gesamte Forderungspapier können Sie hier nachlesen.

Veranstaltung: 8. BKSF-Vollversammlung am 09. Mai 2025

Auch in diesem Jahr bietet die Vollversammlung eine Gelegenheit, gemeinsam mit Kolleg*innen aus der Spezialisierten Fachberatung auf die Entwicklungen des vergangenen Jahres zurückzublicken, aktuelle Herausforderungen zu diskutieren und zusammen die Zukunft der Arbeit zu gestalten. Die Vollversammlung findet digital am 09.05.2025 von 09:00 bis 16:00 Uhr via Zoom statt. Herzlich eingeladen sind alle Kolleg*innen, die in spezialisierten Fachberatungsstellen und in Fachberatungsstellen mit spezialisiertem Angebot sowie in spezialisierten Präventionsfachstellen zu sexualisierter Gewalt in Kindheit und Jugend arbeiten. Besonders bei der Vollversammlung in diesem Jahr ist die Wahl eines neuen Fachstellenrats, der während der Veranstaltung von den wahlberechtigten Teilnehmer*innen gewählt wird.

Die Einladung und das Programm sind öffentlich hier einsehbar.

Mitgliedswechsel im Ombudsteam des BKSF-Beschwerdemanagement

Beschwerden sind eine Möglichkeit, die Zusammenarbeit aller Beteiligten sowie die gemeinsame Arbeit kontinuierlich zu verbessern. Dafür hat die Bundeskoordinierung vor einiger Zeit ein Beschwerdemanagement geschaffen. Detaillierte Informationen zum Ombudsteam, dessen Arbeit und den Abläufen bei Beschwerden finden Sie hier.

Bisherige Mitglieder im Ombudsteam waren Ulrike Tümmler-Wanger, Meike Camby und Ursula Mathyl, die mit ihrer wertvollen Expertise aus dem Themenbereich sexualisierte Gewalt in Kindheit und Jugend und ihrer vielfältigen beruflichen Erfahrung über die letzten Jahre das Beschwerdemanagement entwickelt haben. Ulrike Tümmler-Wanger und Meike Camby haben das Ombudsteam verlassen und werden durch zwei erfahrene Kolleg*innen ersetzt. Neben Ursula Mathyl werden Renate Bergmann (Präventionsfachkraft mit langjähriger Erfahrung im Gewaltschutz) und Theda Giencke (Fachanwältin für Familienrecht und Anhörungsbeauftragte bei der Unabhängigen Kommission zur Aufarbeitung sexuellen Kindesmissbrauchs) das neue Ombudsteam ergänzen.

Personal: Verabschiedung der Leitung der BKSF Katrin Schwedes zum 30. April 2025

Bedauerlicherweise endet zum 30.04.2025 die Zeit von Katrin Schwedes als Leitung der BKSF. Nach über acht Jahren Aufbau und Begleitung der Bundeskoordinierung übergibt sie die vielfältigen Aufgaben an das bestehende Team der Geschäftsstelle. Gemeinsam mit dem Fachstellenrat und den Fachverbänden wird die Arbeit der Bundeskoordinierung auch in Zukunft kontinuierlich fortgeführt und weiterentwickelt. An dieser Stelle bedankt sich das Team der BKSF herzlichst für die engagierte und vertrauensvolle Zusammenarbeit der vergangenen Jahre. Katrin Schwedes wechselt zum 01.05.2025 zu N.I.N.A. e.V. und wird dort für das Hilfetelefon Sexueller Missbrauch tätig. Der Kontakt zur Fachberatungslandschaft bleibt also bestehen und die BKSF freut sich auf viele Wiedersehen bei zukünftigen Anlässen.

Neues aus Gesellschaft und Politik
Gesetz zur Stärkung der Strukturen gegen sexuelle Gewalt an Kindern und Jugendlichen (UBSKMG) wurde durch Bundestag und Bundesrat beschlossen

Kinder und Jugendliche müssen besser vor sexualisierter Gewalt geschützt und die Versorgung sowie Unterstützung von Betroffenen sichergestellt werden. Das UBSKMG ist ein wichtiger Schritt, um verbindliche Rahmenbedingungen für Prävention und Aufarbeitung zu schaffen. Im Juni 2024 hat die Bundesregierung den Entwurf beschlossen und die öffentliche Anhörung vor dem Familienausschuss des Bundestags hat im November 2024 stattgefunden. Im Rahmen dieser Anhörung haben wir eine Stellungnahme zum Gesetzentwurf veröffentlicht, die Sie hier einsehen können. Außerdem war unsere Referentin Dr. Franziska Drohsel als Sachverständige für die Anhörung geladen, die Sie sich auf der Website des Bundestags in voller Länge anschauen können.

Am 31.01.2025 wurde das Gesetz vom Bundestag beschlossen und am 21.03.2025 hat schließlich auch der Bundesrat zugestimmt. Jetzt ist die künftige Bundesregierung dazu aufgefordert, die notwendigen Rahmenbedingungen zu schaffen, damit das Gesetz erfolgreich im Sinne der Betroffenen umgesetzt werden kann.

Gesetz für ein verlässliches Hilfesystem bei geschlechtsspezifischer und häuslicher Gewalt (GewHG)

Der Referentenentwurf zum GewHG wurde vom Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMFSFJ) im November 2024 vorgelegt und bereits im selben Monat vom Bundeskabinett beschlossen und am 31.01.2025 vom Bundestag und am 14.02.2025 vom Bundesrat beschlossen. Wir begrüßen das Gesetz außerordentlich, bei dem insbesondere der kostenfreie und niedrigschwellige Zugang zu Hilfs- und Unterstützungsstrukturen für Betroffene von Gewalt im Mittelpunkt stehen. Immer wieder wird deutlich, wie wichtig und notwendig ein solches Gesetz insbesondere für den Gewaltschutz von Frauen und Mädchen ist. Im November 2024 haben wir zum Gesetzentwurf eine Stellungnahme veröffentlicht, die Sie hier einsehen können.

Auch hier gilt: Es ist an der zukünftigen Bundesregierung, die entsprechenden Rahmenbedingungen für eine zielführende Umsetzung des GewHG zu schaffen.

Fachgespräch der Unabhängigen Kommission zur Aufarbeitung sexuellen Kindesmissbrauchs „Das Wegschauen hält bis heute an“ am 18. Februar 2025 in Potsdam

In der DDR wurden viele Kinder mit Behinderungen und Beeinträchtigungen früh von ihren Familien getrennt und in Heimen und Internaten untergebracht. Dort mussten sie Vernachlässigung, physische, psychische und sexualisierte Gewalt erleben. Insbesondere gehörlose Kinder waren isoliert, da Gebärdensprache in Heimen und Internaten verboten war. Hilfsangebote und Ansprechpersonen gab es für betroffene Kinder und Jugendliche mit Behinderungen nicht – weder in den Einrichtungen noch im sozialen und familiären Umfeld. Auch in der BRD war der Umgang mit Kindern und Jugendlichen mit Behinderungen schwierig.  

Das Fachgespräch der Aufarbeitungskommission in Kooperation mit der Beauftragten des Landes Brandenburg zur Aufarbeitung der Folgen der kommunistischen Diktatur am 18.02.2025 in Potsdam hat den Blick auf die DDR gerichtet und damit insbesondere auf die Situation in einem totalitären Staat. Erstmals haben Betroffene über ihre Gewalterfahrungen öffentlich gesprochen.

Weitere Informationen zum Fachgespräch finden Sie hier.

Praxisbroschüre „Gemeinsam aktiv werden gegen sexualisierte Gewalt in Kindheit und Jugend – Materialien und Angebote für die Praxis“ von Schutz vor sexualisierter Gewalt gegen Kinder und Jugendliche in pädagogischen Kontexten (SchuGeK)

Kinder und Jugendlich vor sexualisierter Gewalt zu schützen ist Aufgabe aller, die junge Menschen betreuen, begleiten, unterstützen und mit ihnen zusammenarbeiten. Das Metavorhaben SchuGeK aus der letzten Förderphase des Bundesministeriums für Bildung und Forschung (BMBF) hat die seit 2012 bis 2024 in drei Förderlinien erarbeiteten Konzepte und Materialien für den Schutz vor sexualisierter Gewalt zusammengetragen. Die Ergebnisse werden in der neuen digitalen Praxisbroschüre vorgestellt. Diese richtet sich insbesondere an hauptamtliche Fachkräfte und ehrenamtlich Aktive in unterschiedlichen pädagogischen Kontexten und auf unterschiedlichen Verantwortungsebenen sowie an Fachkräfte in der Aus- und Fortbildung.

Die digitale Praxisbroschüre finden Sie kostenlos zum Download hier.

Neues aus Kultur, Literatur und Medien
Aufsatz „Recht auf Beratung für Betroffene sexualisierter Gewalt in Kindheit und Jugend?“ von BKSF-Referentin Dr. Franziska Drohsel in der „Neue Zeitschrift für Sozialrecht“ bei C.H. Beck erschienen

In Deutschland bestehen immer noch gravierende Lücken in der Prävention von sexualisierter Gewalt insbesondere gegen Kinder und Jugendliche. Sofern der Staat seinen Schutzpflichten nicht ausreichend nachkommt, ist dieser in der Pflicht Folgen von sexualisierter Gewalt möglichst gering zu halten. Für die Bundeskoordinierung bedeutet das u.a. einen rechtlichen Anspruch auf Beratung und Hilfe für Betroffene. Diskutiert und juristisch untermauert wird das von Dr. Franziska Drohsel in ihrem Aufsatz für die Neue Zeitschrift für Sozialrecht, die am 10.03.2025 erschienen ist.

Um den Aufsatz zu lesen können Sie die Zeitschrift hier abonnieren.

BKSF - Bundeskoordinierung Spezialisierter Fachberatung gegen sexualisierte Gewalt in Kindheit und Jugend Zossener Str. 41
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Telefon: 030/88 91 68 66

info@bundeskoordinierung.de
www.bundeskoordinierung.de

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