Newsletter von Bundeskoordinierung spezialisierter Fachberatungsstellen

Liebe Kolleg*innen, liebe Interessierte,

ein dynamisches erstes Quartal 2019 liegt hinter uns. Neben unserer Zweiten Vollversammlung, auf der ein neuer Fachstellenrat gewählt wurde, stand insbesondere die Reform des Sozialen Entschädigungsrechts (OEG/SER) im Mittelpunkt unserer Arbeit. Aber auch das neue Bundesmodellprojekt „Wir vor Ort gegen sexuelle Gewalt“, das Fachberatung im ländlichen Raum stärken soll, haben wir bei der 'Geburt' begleitet. Die neuen Kolleg*innen im Partner*projekt sind mittlerweile in unsere Büroräume eingezogen und haben die Arbeit aufgenommen. Mit dieser Newsletter-Ausgabe wollen wir über die wichtigsten Entwicklungen bei uns informieren.

Mit herzlichen Grüßen

das Team der BKSF-Geschäftsstelle

Neues aus der BKSF
BKSF freut sich über neue Kollegin in der Verwaltung

Seit März 2019 wird das Team der BKSF durch eine neue Fachkraft in der Verwaltung unterstützt. Annalena Amschler ist studierte Sozialwissenschaftlerin/Soziologin (M.A.) und bringt Erfahrungen aus unterschiedlichen Bürotätigkeiten und Projekten mit. Zuletzt war sie als Projektkoordinatorin im Bereich Stadtentwicklung und Sozialraumorientierung tätig. Seit März unterstützt sie die Geschäftsstelle der BKSF organisatorisch. Darüber hinaus wird sie die Koordinierungsstelle des bundesweiten Modellprojektes „Wir vor Ort gegen sexuelle Gewalt“ als Ansprechpartnerin in der Projektverwaltung ergänzen.

Zweite Vollversammlung: Dokumentation ab jetzt online verfügbar

Fachliche Debatten, die Neuwahl unseres Fachstellenrates, politische Strategien und Pläne rund um eine bessere Versorgung für Betroffene von sexualisierter Gewalt in Kindheit und Jugend - vielen Dank an alle, die zur Vollversammlung der Fachberatungsstellen am 25. Januar 2019 nach Berlin gekommen sind! Es war ein dichter und spannender Tag mit ca. 100 engagierten Kolleg*innen. In insgesamt neun Workshops haben wir uns gemeinsam damit auseinandergesetzt, welche Projekte die BKSF in den nächsten Monaten im politischen und juristischen Bereich besonders voranbringen will, wie die Öffentlichkeitsarbeit und dabei insbesondere die Kampagne aussehen sollte, und welche Anliegen im Vernetzungsbereich anstehen.

Die Dokumentation finden Sie hier, eine gedruckte Version kann bald bei uns angefordert werden.

Was ist der Stand beim Sozialen Entschädigungsrecht (OEG-Reform)?

Anfang des Jahres haben wir eine ausführliche Stellungnahme zum Entwurf zur Neuregelung des Sozialen Entschädigungsrechts (ehemals OEG) eingereicht. Gegenwärtig wird der Entwurf im Bundesministerium für Arbeit und Soziales überarbeitet. Danach geht der Entwurf ins Kabinett und dann in den Bundestag und Bundesrat. Wir setzen uns dafür ein, dass sich die Situation von Betroffenen sexualisierter Gewalt im Sozialen Entschädigungsrecht massiv verbessert. Dem wird der vorgelegte Gesetzesentwurf noch nicht gerecht. Insbesondere kritisieren wir

a. die Anforderungen an Betroffene zum Nachweis der Tat und der sogenannten „doppelten Kausalität“. Hierzu enthält der Entwurf Möglichkeiten zur Beweiserleichterungen beim Nachweis der Tat. Hier fordern wir eine interdisziplinär zusammengesetzte Clearingstelle für schwierige Fälle. Im Bereich der „doppelten Kausalität“ sieht der Entwurf das Prinzip der „bestärkten Wahrscheinlichkeit“ vor. Das heißt, dass bei bestimmten Taten vermutet wird, dass sie kausal für Schädigungen bzw. Schädigungsfolgen sind – es sei denn die Träger der sozialen Entschädigung können einen Kausalverlauf widerlegen. Wir setzen uns hier für noch klarere Beschreibungen ein.

b. die Tatsache, dass die sexuelle Selbstbestimmung weiterhin nicht als Schutzgut angesehen wird. Der Gesetzesentwurf sieht vor, dass eine Person entweder Opfer einer körperlichen Gewalttat oder Opfer einer psychischen Gewalttat, die eine Schwerwiegenheit aufweist, sein muss, um Leistungen nach dem Sozialen Entschädigungsrecht geltend machen zu können. Als schwerwiegend definiert der Gesetzesentwurf eine Reihe von Taten, unter denen jedoch nicht das Sexualstrafrecht fällt. Hier sehen wir erhebliche Schutzlücken.

c. die Ausgestaltung der „Schnellen Hilfen“. Wir setzen uns dafür ein, dass Betroffene im Rahmen der „Schnellen Hilfen“ nicht nur Zugang zu Traumaambulanzen, sondern auch zu spezialisierter Fachberatung erhalten. Nicht für jede* Betroffene* ist die Traumaambulanz als erste Anlaufstation die passende Unterstützung. Unserer Auffassung nach sollten Betroffene wählen können, ob sie sich durch eine spezialisierte Fachberatung begleiten und unterstützen lassen wollen oder den Weg in die Traumaambulanz gehen.

Unser ehemaliger Fachstellenrat Thomas Schlingmann hat in einem Beitrag eine Zusammenfassung der Hauptpunkte erstellt,  die sich an Fachberatungsstellen richtet.

100% für Beratung: was passiert bei der Kampagne?

Nachdem in den letzten Monaten verschiedene spezialisierte Fachberatungsstellen gegen sexualisierte Gewalt in Kindheit und Jugend Aktionen mit den Materialien unserer Kampagne „100% für Beratung“ veranstaltet haben, planen wir nun die nächsten Schritte unserer Kampagne. Wir freuen uns sehr, dass Sookee, Sarah Scheurich und Tarik Tesfu unsere Kampagne als Botschafter*innen unterstützen werden. Sie werden in Videobotschaften über die schwierigen Arbeitsbedingungen sprechen, unter denen viele Fachberatungsstellen leiden. Einen ersten Einblick, was das bedeuten könnte, bietet dieser charmante Clip, den wir produziert haben (herzlichen Dank an alle beteiligten Kolleg*innen!). Demnächst veröffentlichen wir die Kurzdokumentation „Das Problem ist noch lange nicht gelöst“, die als Diskussionsanregung bei lokalen Veranstaltungen dienen soll. Dazu halten wir Sie auf dem Laufenden.

Bundesmodellprojekt „Wir vor Ort gegen sexuelle Gewalt“ stärkt Fachberatung im ländlichen Raum

Das bundesweite Modellprojekt nimmt Fahrt auf. Der bisherige Titel 'FLR - Spezialisierte Fachberatung gegen sexualisierte Gewalt in Kindheit und Jugend für Ländliche Regionen' wurde ersetzt durch den neuen Namen „Wir vor Ort gegen sexuelle Gewalt“.

Auch die ersten drei Fachberatungsstellen in Greifswald, Dannenberg und Ravensburg sind mit viel Engagement in die Entwicklung und Umsetzung ihrer Ideen und Konzepte gestartet. Neben der praktischen Beratungsarbeit hat das erste Vernetzungstreffen der Projektbeteiligten stattgefunden, es gab viele Gespräche mit Kooperationspartner*innen auf Regional-, Landes- und Bundesebene und erste Öffentlichkeitsarbeit.

Die Kolleg*innen Claudia Igney und Malte Jansen freuen sich über die Unterstützung und das große Interesse für das Thema, die sie von vielen verschiedenen Seiten erfahren - ob aus der Fachberatungsszene, Politik oder Medien. Diese Aufmerksamkeit spiegelt sich nicht zuletzt in der Auftaktveranstaltung, die am 2. Mai in Dannenberg stattfinden wird. Daran werden die  Bundesministerin für Familie, Senioren, Frauen und Jugend, Dr. Franziska Giffey und der Unabhängige Beauftragte für Fragen des sexuellen Kindesmissbrauchs Johannes-Wilhelm Rörig teilnehmen.

Der Fachbeirat arbeitet aktuell an der Ausschreibung für die zweite Förderphase, in der ab 2020 fünf weitere Fachberatungsstellen gefördert werden. Diese soll im Sommer 2019 veröffentlicht werden.

Neuer Fachstellenrat auf Vollversammlung gewählt

Auf der Zweiten Fachstellenvollversammlung wurde ein neuer Fachstellenrat gewählt, der bis 2021 amtieren wird. Dieser ist am 25.2.2019 zu einer konstituierenden Sitzung zusammengetreten. Wiedergewählt wurden Barbara David (Violetta Hannover), Ann-Kristin Hartz (Frauen- und Mädchenberatung Braunschweig), Dolly Tembaak (Violetta Dannenberg) und Dorothea Zimmermann (Wildwasser Berlin). Neu in den Fachstellenrat ziehen ein Silke Schnabel (Fachberatungsstelle gegen sexualisierte Gewalt Greifswald), Eva Quiering (N.I.N.A. e.V.) und Nils Vogelsang (Wendepunkt e.V.). Wir sagen Danke an Ines Hattermann (Wildwasser Magdeburg), Thomas Schlingmann (Tauwetter Berlin) und Marcus Wojahn (mannigfaltig Minden-Lübbecke), die nicht mehr dabei sind, für das große Engagement und die viele Unterstützung in den beiden Aufbaujahren der BKSF.

Fachinformation zu Aufbewahrungsfristen in Fachberatungsstellen veröffentlicht

Berater*innen erheben bei ihrer Arbeit eine Vielzahl an Daten. Oftmals herrscht Unsicherheit, was die Aufbewahrung bzw. Löschung dieser Daten angeht. Müssen sie aufbewahrt werden und wenn ja, wie lange? Oder gibt es - gerade in Bezug auf die Europäische Datenschutzgrundverordnung - eine Pflicht zur Löschung? Wir haben in einer Fachinformation einige der häufigsten Konstellationen in der Fachberatung dargestellt und Hinweise gegeben, die für mehr Handlungssicherheit in der Beratungspraxis sorgen sollen.

Franziska Giffey über #100prozentfuerberatung beim Fachtag Hilfe-für-Jungs

Die Bundesministerin Franziska Giffey hat beim Fachtag der Berliner Jungs auf unsere Kampagne #100prozentfuerberatung hingewiesen und mit zwei Beratern, die auch auf unseren Plakaten zu sehen sind, ein spontanes Gespräch über ihre Arbeit geführt. Dabei hat sie betont, dass die finanzielle und personelle Situation in vielen spezialisierten Fachberatungsstellen schwierig ist und dass es gerade in ländlichen Regionen oft an Beratungsangeboten fehlt. Das Bundesmodellprojekt „Wir vor Ort gegen sexuelle Gewalt“ sieht sie als Aufschlag für einen Ausbau von Fachberatung im ländlichen Raum. Bund, Länder und Kommunen sind in der Pflicht, spezialisierte Fachberatung zu finanzieren. Das sehen wir auch so und stellen deshalb mit unserer Kampagne #100prozentfuerberatung die unzureichende und unsichere Finanzierung der Arbeit von spezialisierter Fachberatung in den Mittelpunkt!

Aktuelle Veröffentlichungen in Fachzeitschriften

Wir setzen uns seit längerem dafür ein, dass Gerichte in Sachsen vom Einsatz von Lügendetektoren absehen. Ihr Einsatz in Verfahren widerspricht der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs und ist nicht zu rechtfertigen. Unsere juristische Referentin hat hierzu einen Aufsatz in der juristischen Fachzeitschrift „Der Strafverteidiger“ veröffentlicht. Bei Interesse an diesem Aufsatz melden Sie sich gerne in der Geschäftsstelle.

Außerdem haben wir unsere Arbeit und die Arbeit der Fachberatungsstellen in Bezug auf Prävention im FORUM Sexualaufklärung und Familienplanung der Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung vorgestellt.

BKSF - Bundeskoordinierung Spezialisierter Fachberatung gegen sexualisierte Gewalt in Kindheit und Jugend Zossener Str. 41
10961 Berlin
Telefon: 030/88 91 68 66

info@bundeskoordinierung.de
www.bundeskoordinierung.de

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