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OEG-Reform: BKSF veröffentlicht Stellungnahme zum Entwurf für ein neues Soziales Entschädigungsrecht

Wir haben eine Stellungnahme zum Referentenentwurf des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales für ein Gesetz zur Regelung des Sozialen Entschädigungsrechts vom 20.11.2018 eingereicht und veröffentlichen diese hier.

Manches an dem Entwurf sehen wir positiv, vieles kritisch. Der im Koalitionsvertrag festgehaltenen Aussage, die Situation von Betroffenen von sexualisierter Gewalt verbessern zu wollen, wird der aktuelle Arbeitsstand nicht gerecht.

Unsere Hauptkritikpunkte sind:

  1. Die sexuelle Selbstbestimmung wird nicht als Schutzgut angesehen. Straftaten gegen die sexuelle Selbstbestimmung sind regelhaft nur erfasst, wenn es gleichzeitig körperliche Angriffe sind.
  2. Die Einrichtung von Schnellen Hilfen, um frühzeitig Langzeitschädigungen zu begegnen, begrüßen wir. Zur Zeit sind jedoch nur Traumaambulanzen als eine solche Hilfe vorgesehen. Das ist zu wenig. Es müssen Hilfemöglichkeiten für alle Betroffenen durch Beratungs- und Begleitungsangebote geschaffen werden.

Stand: 22.01.2019

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