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Gesetz zur Sicherung des Zugangs zu Schutz und Beratung bei geschlechtsspezifischer und häuslicher Gewalt (Gewalthilfegesetz – GewHG)

Überblick über relevante Änderungen für die Beratungspraxis

Das Gewalthilfegesetz (GewHG) tritt zum 28.2.2025 in Kraft. Einige Normen treten erst zum 1.1.2027 bzw. erst zum 1.1.2032 in Kraft. Darauf weisen wir bei den entsprechenden Normen hin. Die Bereitstellung eines bedarfsgerechten Hilfesystems bei geschlechtsspezifischer und häuslicher Gewalt ist Ziel dieses Gesetzes (§ 1 Abs. 1 S. 1 GewHG). 

In dieser Fachinformation werden die Regelungen des Gewalthilfegesetzes vorgestellt, die für die Beratungspraxis aus unserer Sicht von besonderer Bedeutung sind.

Hinweis: Diese Handreichung dient ausschließlich der allgemeinen Information und stellt keine rechtsverbindliche Auskunft dar. Änderungen und Abweichungen sind möglich. Für verbindliche Informationen wenden Sie sich bitte an eine zuständige Fachstelle oder konsultieren Sie die geltenden gesetzlichen Bestimmungen.

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