Menu Menu

Recht auf Beratung

Überblick zu den Regelungen, die das Recht auf Beratung für Betroffene von sexualisierter Gewalt in Kindheit und Jugend betreffen

In dieser Fachinformation werden die Regelungen, die das Recht auf Beratung für Betroffene von
sexualisierter Gewalt in Kindheit und Jugend betreffen, vorgestellt. Zuerst wird aufgezeigt,
welche Rechte das internationale Recht für Betroffene gewährt und danach, welche Rechte sich
aus dem SGB I, SGB V, SGB VIII, SGB XIV, dem Gewalthilfegesetz sowie dem Straf- und
Familienverfahrensrecht ergeben.

Die Fachinformation steht am Ende des Artikels als Download zur Verfügung.

Hinweis: Diese Handreichung dient ausschließlich der allgemeinen Information und stellt keine rechtsverbindliche Auskunft dar. Änderungen und Abweichungen sind möglich. Für verbindliche Informationen wenden Sie sich bitte an eine zuständige Fachstelle oder konsultieren Sie die geltenden gesetzlichen Bestimmungen.

Datenschutz | Impressum
close