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Gesetz zur Sicherung des Zugangs zu Schutz und Beratung bei geschlechtsspezifischer und häuslicher Gewalt (Gewalthilfegesetz – GewHG)

Aspekte zur Umsetzung des Gewalthilfegesetzes

24.10.2025. Aktuell sind die Bundesländer mit der Umsetzung des Gewalthilfegesetzes befasst, welche Auswirkungen auf spezialisierte Fachberatungsstellen hat/haben kann. Das Gewalthilfegesetz (GewHG) ist zum 28.02.2025 in Kraft getreten. Bis zum 30.06.2026 sind die Bundesländer verpflichtet, den Bestand von Schutz- und Beratungskapazitäten einschließlich deren Versorgungsdichte zu ermitteln (§ 8 Abs. 1 S. 1 GewHG). Zur Bestimmung der erforderlichen Schutz- und Beratungskapazitäten ist eine Analyse durchzuführen, darauf aufbauend die notwendige Entwicklung eines Netzes an Schutz- und Beratungsangeboten zu entwickeln und ein Finanzierungskonzept aufzustellen (§ 8 Abs. 1 S. 2 GewHG).

Dieser Prozess der Analyse und der Entwicklung durch die Bundesländer erfolgt gerade. Dass es durchaus einen Unterschied machen kann, was als Bedarf angesehen wird und welche geografische Verteilung als angemessen angesehen wird, liegt auf der Hand. Da ist der Blick von spezialisierter Fachberatung wichtig. Außerdem arbeiten einige Bundesländer an den Ausführungsgesetzen. In unseren Augen ist es wichtig, dass die Perspektive der spezialisierten Fachberatungsstellen, die von sexualisierter Gewalt in Kindheit und Jugend Betroffene und deren unterstützendes Umfeld beraten. Einige aus unserer Sicht wichtige Aspekte führen wir in unserem Papier auf, welches unterhalb des Artikels zum Download zur Verfügung steht. 

Hinweis: Die Informationen dienen ausschließlich der allgemeinen Information und stellen keine rechtsverbindliche Auskunft dar. Änderungen und Abweichungen sind möglich. Für verbindliche Informationen wenden Sie sich bitte an eine zuständige Fachstelle oder konsultieren Sie die geltenden gesetzlichen Bestimmungen.

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