Eine zentrale politische Aufgabe ist es, die Rahmenbedingungen für wirksame Prävention, Intervention, Hilfe und eine konsequente Strafverfolgung bei sexualisierter Gewalt gegen Kinder und Jugendliche zu schaffen. Politik muss handeln und dafür braucht es klare Prioritäten im Koalitionsvertrag, der eine Schlüsselrolle für die kommende Legislaturperiode einnimmt.
Seit 2013 ist das Ergänzende Hilfesystem (EHS) und damit auch der Fonds Sexueller Missbrauch (FSM) eine zentrale Unterstützung für Betroffene von sexualisierter Gewalt und unverzichtbarer Bestandteil des Unterstützungssystems. Laut „Richtlinie für die Gewährung von Hilfen des Bundes für Betroffene sexueller Gewalt" der Bundesregierung wird das EHS und damit auch der FSM nach dem 31.12.2028 nicht fortgeführt.
Auch in diesem Jahr bietet uns die Vollversammlung eine Gelegenheit, gemeinsam auf die Entwicklungen des vergangenen Jahres zurückzublicken, aktuelle Herausforderungen zu diskutieren und zusammen die Zukunft unserer Arbeit zu gestalten.
Anfang 2025 wurden die Rahmenbedingungen für den FSM durch neue Vorgaben geändert. Diese Änderungen erschweren den Zugang zum EHS erheblich und verhindern in den meisten Fällen die Inanspruchnahme essenzieller Leistungen. Auch für Fachberatungsstellen, die Betroffene bei der Antragstellung unterstützen, bedeuten die neuen Vorgaben einen erheblichen Mehraufwand. Angesichts der ohnehin begrenzten Ressourcen von Fachberatungsstellen sind diese zusätzlichen und unentgeltlichen Beratungsleistungen oft nicht mehr leistbar.
Eine Handreichung für einen Überblick zu rechtlichen Schritten nach sexualisierter Gewalt in
Kindheit und Jugend und den jeweils damit verbundenen Kosten. Möglichkeiten der finanziellen
Unterstützung für die Übernahme dieser Kosten sowie Unterstützungsmöglichkeiten im Straf-,
Familien- und Sozialen Entschädigungsrecht werden aufgezeigt.
Sexualisierte Gewalt in Kindheit und Jugend bleibt ein gravierendes gesellschaftliches Problem, das dringend eine langfristige und umfassende Strategie der Bundesregierung erfordert. In der kommenden Legislaturperiode muss ein klares Bekenntnis zur Bekämpfung dieser Gewaltform auf allen Ebenen verankert werden. Entsprechende Strategien müssen im Koalitionsvertrag festgehalten werden. An diesem muss sich die künftige Bundesregierung messen lassen.
Mit unseren Stellungnahmen bringen wir die Perspektive all jener in Gesetzgebungsverfahren ein, die seit Jahren mit Betroffenen sexualisierter Gewalt in Kindheit und Jugend arbeiten. Derer, die Betroffenen auf ihrem Weg aus der Gewalt, bei der Bewältigung der erlittenen Gewalt und bei Verfahren vor Gericht unterstützen.
Unser Anliegen mit der 7. Vollversammlung unter dem Motto „Fachberatung im Wandel der Zeit“ war es, aktuelle Entwicklungen aufzugreifen und einen Raum für intergenerationalen Austausch und Diskussion zwischen Fachberater*innen zu schaffen.
30.10.2024. Aktualisierte Stellungnahme zum "Entwurf eines Gesetzes zur Stärkung der Strukturen gegen sexuelle Gewalt an Kindern und Jugendlichen (UBSKMG)" des Bundesministeriums für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMFSFJ) im Rahmen der Anhörung am 04. November 2024.
Barrieren erkennen - Barrieren abbauen - Zugänge schaffen. Inklusive Spezialisierte Fachberatung gegen sexualisierte Gewalt in Kindheit und Jugend.
Veranstaltungen wie unser Fachtag und Vernetzungstreffen anderer Akteur*innen aus dem Themenfeld sind ein erster und wichtiger Schritt in eine inklusivere spezialisierte Fachberatung gegen sexualisierte Gewalt in Kindheit und Jugend.
Entwurf eines Gesetzes zur Verbesserung des Schutzes gewaltbetroffener Personen im familiengerichtlichen Verfahren, zur Stärkung des Verfahrensbeistands und zur Anpassung sonstiger Verfahrensvorschriften
In der vorliegenden Stellungnahme zum "Entwurf eines Gesetzes zur Verbesserung des Schutzes gewaltbetroffener Personen im familiengerichtlichen Verfahren, zur Stärkung des Verfahrensbeistands und zur Anpassung sonstiger Verfahrensvorschriften" haben wir einige Defizite aus dem Gesetzesentwurf aufgegriffen.
Barrieren erkennen - Barrieren abbauen - Zugänge schaffen: Fachtag in Berlin
Berlin, 06.06.2024. Im Festsaal der Berliner Stadtmission hat am gestrigen Donnerstag der Fachtag „Barrieren erkennen – Barrieren abbauen – Zugänge schaffen“ stattgefunden. Die von der Bundeskoordinierung Spezialisierter Fachberatung gegen sexualisierte Gewalt in Kindheit und Jugend (BKSF) organisierte Veranstaltung bot ein vielfältiges Programm mit Podiumsdiskussionen, Vorträgen und Workshops...
Barrieren erkennen - Barrieren abbauen - Zugänge schaffen. Inklusive Spezialisierte Fachberatung gegen sexualisierte Gewalt in Kindheit und Jugend.
Menschen mit Behinderung* sind einem erheblich höheren Risiko ausgesetzt, sexualisierte Gewalt zu erfahren. Gleichzeitig nehmen sie seltener Beratungsangebote in Anspruch. Bei unserem diesjährigen Fachtag stellen wir die Bedarfe dieser Zielgruppe in den Mittelpunkt. Zusammen blicken wir auf inklusive Unterstützungsangebote für Menschen mit Behinderung*, die sexualisierte Gewalt in Kindheit und Jugend erleben und erlebt haben. Wir laden alle Interessierten herzlich dazu ein, an unserem Fachtag teilzunehmen und gemeinsam voneinander zu lernen.
Auch in diesem Jahr kommen wir wieder zur 7. BKSF-Vollversammlung in Berlin zusammen und freuen uns auf den Austausch mit Euch und laden hiermit herzlich dazu ein.
Aktualisierung vom 11.03.2024 – Förderlinie „Forschung zu sexualisierter Gewalt gegen Kinder und Jugendliche in pädagogischen Kontexten“ wird vom Bundesministerium für Bildung und Forschung (BMBF) eingestellt
Am Dienstag, den 30.01.2024, findet von 12:00 bis 13:00 Uhr via Zoom ein digitaler Lunch Talk zum neuen Sozialen Entschädigungsrecht statt.
Am 01.01.2024 ist das SGB XIV in Kraft getreten, in dem das Soziale Entschädigungsrecht (SER) neu geregelt ist. Um den Umgang mit dem neuen Gesetz zu erleichtern, haben der KOK e ...
Am 01.01.2024 trat das SGB XIV in Kraft. Es regelt das Soziale Entschädigungsrecht (SER) neu und löst das bisherige Opferentschädigungsgesetz ab.
Die BKSF hat gemeinsam mit dem bff (Bundesverband Frauenberatungsstellen und Frauennotrufe) und dem KOK (Koordinierungskreis gegen Menschenhandel) eine Broschüre dazu erarbeitet:
"SGB XIV: Das neue Soziale Entschädigungsrecht - Eine Praxishandreichung zur Unterstützung Betroffener von sexualisierter Gewalt, häuslicher Gewalt und Menschenhandel".
Unser nächster BKSF-Fachtag mit anschließender Vollversammlung findet am 06./07. Juni 2024 in Berlin statt.
Wir laden schon jetzt herzlich zur Teilnahme ein!
Programm und Anmelde-Modalitäten folgen im Frühjahr 2024.
Zum Entwurf eines „Gesetzes zur Anpassung der Mindeststrafen des § 184b Abs. 1 S. 1 und Abs. 3 StGB“ hat die BKSF Stellung genommen. In dem Referentenentwurf des BMJ geht es um die Absenkung der Mindeststrafen bei Besitz, Erwerb und Verbreitung von sog. kinderpornographischen Inhalten.
Wir erkennen grundsätzlich den Reformbedarf in der Ausgestaltung von § 184b StGB, sprechen uns aber gegen eine pauschale Absenkung der Mindeststrafe aus ...