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Aktuelles

  • Gemeinsame Stellungnahme von BKSF, HILFE-FÜR-JUNGS e.V., Tauwetter e.V. und Wildwasser Berlin e.V.

    Kürzungen im Bereich „besondere gesundheitliche Bedarfe“ (IGP) gefährden wesentliche Schutz- und Hilfestrukturen von Fachberatungsstellen für besonders vulnerable und marginalisierte Menschen in Berlin

    Der Berliner Senat plant massive Kürzungen im Doppelhaushalt 2026/27 von weit über 4 Mio. Euro im Bereich „besondere gesundheitliche Bedarfe“ (IGP). Aufgrund möglicher Kostensteigerungen infolge von Tarifanpassungen, allgemeinen Lohnund Mietsteigerungen sowie steigender Betriebskosten ist jedoch mit einer Kürzung von bis zu 10 Mio. Euro zu rechnen. Dadurch sind insbesondere soziale und gesundheitliche Angebote freier Träger gefährdet und damit Angebote für Menschen mit besonderen Bedarfslagen wie Betroffene von sexualisierter Gewalt.
  • Recht auf Beratung

    Überblick zu den Regelungen, die das Recht auf Beratung für Betroffene von sexualisierter Gewalt in Kindheit und Jugend betreffen

    In dieser Fachinformation werden die Regelungen, die das Recht auf Beratung für Betroffene von sexualisierter Gewalt in Kindheit und Jugend betreffen, vorgestellt. Zuerst wird aufgezeigt, welche Rechte das internationale Recht für Betroffene gewährt und danach, welche Rechte sich aus dem SGB I, SGB V, SGB VIII, SGB XIV, dem Gewalthilfegesetz sowie dem Straf- und Familienverfahrensrecht ergeben.
  • Stellungnahme zum Entwurf eines Gesetzes zur Einführung der elektronischen Aufenthaltsüberwachung und der Täterarbeit im Gewaltschutzgesetz

    Grundsätzlich begrüßen wir die Bemühungen, das Gewaltschutzgesetz zu stärken und wirksamere Maßnahmen gegen häusliche, partnerschaftliche und sexualisierte Gewalt zu schaffen. Hierbei muss berücksichtigt werden, dass Kinder und Jugendliche nicht nur Mitbetroffene, sondern auch häufig selbst von (sexualisierter) Gewalt im familiären Kontext betroffen sind. Zum Entwurf eines Gesetzes zur Einführung der elektronischen Aufenthaltsüberwachung und der Täterarbeit im Gewaltschutzgesetz haben wir deshalb Stellung genommen.
  • Gesetz zur Sicherung des Zugangs zu Schutz und Beratung bei geschlechtsspezifischer und häuslicher Gewalt (Gewalthilfegesetz – GewHG)

    Überblick über relevante Änderungen für die Beratungspraxis

    Das Gewalthilfegesetz (GewHG) tritt zum 28.2.2025 in Kraft. Die Bereitstellung eines bedarfsgerechten Hilfesystems bei geschlechtsspezifischer und häuslicher Gewalt ist Ziel dieses Gesetzes (§ 1 Abs. 1 S. 1 GewHG). In dieser Fachinformation werden die Regelungen des Gewalthilfegesetzes vorgestellt, die für die Beratungspraxis aus unserer Sicht von besonderer Bedeutung sind.
  • Gesetz zur Stärkung der Strukturen gegen sexuelle Gewalt an Kindern und Jugendlichen (Antimissbrauchsbeauftragtengesetz - UBSKMG)

    Zum 01. Juli 2025 tritt das Gesetz zur Stärkung der Strukturen gegen sexuelle Gewalt an Kindern und Jugendlichen (UBSKMG) in Kraft. Ziel ist, dass die staatliche Gemeinschaft Kinder und Jugendliche vor sexueller Gewalt und Ausbeutung schützt (§ 1 Abs. 1 S.1 UBSKMG). In dieser Fachinformation werden die Regelungen des Gesetzes vorgestellt, die für die Beratungspraxis von spezialisierten Fachberatungsstellen aus unserer Sicht von besonderer Bedeutung sind.
  • Einordnung des Koalitionsvertrags „Verantwortung für Deutschland“ zwischen CDU, CSU und SPD durch die Bundeskoordinierung Spezialisierter Fachberatung (BKSF) für das Themenfeld sexualisierte Gewalt in Kindheit und Jugend

    Eine zentrale politische Aufgabe ist es, die Rahmenbedingungen für wirksame Prävention, Intervention, Hilfe und eine konsequente Strafverfolgung bei sexualisierter Gewalt gegen Kinder und Jugendliche zu schaffen. Politik muss handeln und dafür braucht es klare Prioritäten im Koalitionsvertrag, der eine Schlüsselrolle für die kommende Legislaturperiode einnimmt.
  • BAG Forsa, bff, BKSF, DGfPI und WEISSER RING fordern: Keine Einsparungen auf Kosten der Betroffenen von sexualisierter Gewalt

    Seit 2013 ist das Ergänzende Hilfesystem (EHS) und damit auch der Fonds Sexueller Missbrauch (FSM) eine zentrale Unterstützung für Betroffene von sexualisierter Gewalt und unverzichtbarer Bestandteil des Unterstützungssystems. Laut „Richtlinie für die Gewährung von Hilfen des Bundes für Betroffene sexueller Gewalt" der Bundesregierung wird das EHS und damit auch der FSM nach dem 31.12.2028 nicht fortgeführt.
  • Einladung zur digitalen 8. BKSF-Vollversammlung am 09.05.2025

    Auch in diesem Jahr bietet uns die Vollversammlung eine Gelegenheit, gemeinsam auf die Entwicklungen des vergangenen Jahres zurückzublicken, aktuelle Herausforderungen zu diskutieren und zusammen die Zukunft unserer Arbeit zu gestalten.
  • Gemeinsame Stellungnahme von BKSF, bff, BAG Forsa und DGfPI: Fonds Sexueller Missbrauch (FSM) muss nachhaltig und strukturell gestärkt werden

    Anfang 2025 wurden die Rahmenbedingungen für den FSM durch neue Vorgaben geändert. Diese Änderungen erschweren den Zugang zum EHS erheblich und verhindern in den meisten Fällen die Inanspruchnahme essenzieller Leistungen. Auch für Fachberatungsstellen, die Betroffene bei der Antragstellung unterstützen, bedeuten die neuen Vorgaben einen erheblichen Mehraufwand. Angesichts der ohnehin begrenzten Ressourcen von Fachberatungsstellen sind diese zusätzlichen und unentgeltlichen Beratungsleistungen oft nicht mehr leistbar.
  • Rechtliche Hilfe bei sexualisierter Gewalt in Kindheit und Jugend

    Kosten und finanzielle Unterstützung

    Aktualisierte Version vom 29.07.2025. Eine Handreichung für einen Überblick zu rechtlichen Schritten nach sexualisierter Gewalt in Kindheit und Jugend und den jeweils damit verbundenen Kosten. Möglichkeiten der finanziellen Unterstützung für die Übernahme dieser Kosten sowie Unterstützungsmöglichkeiten im Straf-, Familien- und Sozialen Entschädigungsrecht werden aufgezeigt.
  • Forderungen zur Bundestagswahl 2025 zur Bekämpfung von sexualisierter Gewalt in Kindheit und Jugend

    Sexualisierte Gewalt in Kindheit und Jugend bleibt ein gravierendes gesellschaftliches Problem, das dringend eine langfristige und umfassende Strategie der Bundesregierung erfordert. In der kommenden Legislaturperiode muss ein klares Bekenntnis zur Bekämpfung dieser Gewaltform auf allen Ebenen verankert werden. Entsprechende Strategien müssen im Koalitionsvertrag festgehalten werden. An diesem muss sich die künftige Bundesregierung messen lassen.
  • Stellungnahme der Bundeskoordinierung Spezialisierter Fachberatung (BKSF): Entwurf eines Gesetzes für ein verlässliches Hilfesystem bei geschlechtsspezifischer und häuslicher Gewalt (GewHG-E)

    Mit unseren Stellungnahmen bringen wir die Perspektive all jener in Gesetzgebungsverfahren ein, die seit Jahren mit Betroffenen sexualisierter Gewalt in Kindheit und Jugend arbeiten. Derer, die Betroffenen auf ihrem Weg aus der Gewalt, bei der Bewältigung der erlittenen Gewalt und bei Verfahren vor Gericht unterstützen.
  • Dokumentation der 7. Vollversammlung am 07.06.2024

    Fachberatung im Wandel der Zeit

    Unser Anliegen mit der 7. Vollversammlung unter dem Motto „Fachberatung im Wandel der Zeit“ war es, aktuelle Entwicklungen aufzugreifen und einen Raum für intergenerationalen Austausch und Diskussion zwischen Fachberater*innen zu schaffen.
  • Dokumentation: Fachtag 2024

    Barrieren erkennen - Barrieren abbauen - Zugänge schaffen. Inklusive Spezialisierte Fachberatung gegen sexualisierte Gewalt in Kindheit und Jugend.

    Veranstaltungen wie unser Fachtag und Vernetzungstreffen anderer Akteur*innen aus dem Themenfeld sind ein erster und wichtiger Schritt in eine inklusivere spezialisierte Fachberatung gegen sexualisierte Gewalt in Kindheit und Jugend.
  • Stellungnahme der Bundeskoordinierung Spezialisierter Fachberatung (BKSF)

    Entwurf eines Gesetzes zur Verbesserung des Schutzes gewaltbetroffener Personen im familiengerichtlichen Verfahren, zur Stärkung des Verfahrensbeistands und zur Anpassung sonstiger Verfahrensvorschriften

    In der vorliegenden Stellungnahme zum "Entwurf eines Gesetzes zur Verbesserung des Schutzes gewaltbetroffener Personen im familiengerichtlichen Verfahren, zur Stärkung des Verfahrensbeistands und zur Anpassung sonstiger Verfahrensvorschriften" haben wir einige Defizite aus dem Gesetzesentwurf aufgegriffen.
  • Pressemitteilung

    Barrieren erkennen - Barrieren abbauen - Zugänge schaffen: Fachtag in Berlin

    Berlin, 06.06.2024. Im Festsaal der Berliner Stadtmission hat am gestrigen Donnerstag der Fachtag „Barrieren erkennen – Barrieren abbauen – Zugänge schaffen“ stattgefunden. Die von der Bundeskoordinierung Spezialisierter Fachberatung gegen sexualisierte Gewalt in Kindheit und Jugend (BKSF) organisierte Veranstaltung bot ein vielfältiges Programm mit Podiumsdiskussionen, Vorträgen und Workshops...
  • Einladung zum Fachtag am 06. Juni 2024

    Barrieren erkennen - Barrieren abbauen - Zugänge schaffen. Inklusive Spezialisierte Fachberatung gegen sexualisierte Gewalt in Kindheit und Jugend.

    Menschen mit Behinderung* sind einem erheblich höheren Risiko ausgesetzt, sexualisierte Gewalt zu erfahren. Gleichzeitig nehmen sie seltener Beratungsangebote in Anspruch. Bei unserem diesjährigen Fachtag stellen wir die Bedarfe dieser Zielgruppe in den Mittelpunkt. Zusammen blicken wir auf inklusive Unterstützungsangebote für Menschen mit Behinderung*, die sexualisierte Gewalt in Kindheit und Jugend erleben und erlebt haben. Wir laden alle Interessierten herzlich dazu ein, an unserem Fachtag teilzunehmen und gemeinsam voneinander zu lernen.
  • Einladung zur Vollversammlung am 07. Juni 2024

    Fachberatung im Wandel der Zeit

    Auch in diesem Jahr kommen wir wieder zur 7. BKSF-Vollversammlung in Berlin zusammen und freuen uns auf den Austausch mit Euch und laden hiermit herzlich dazu ein.
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