Menu Menu
24.04.2024

Stellungnahme zum Referentenentwurf eines Gesetzes zur Stärkung der Strukturen gegen sexuelle Gewalt an Kindern und Jugendlichen (UBSKMG)

24.04.2024. Wir nehmen Stellung zum „Entwurf eines Gesetzes zur Stärkung der Strukturen gegen sexuelle Gewalt an Kindern und Jugendlichen (UBSKMG)“ des Bundesministeriums für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMFSFJ).

Die gesellschaftliche und politische Debatte über wirksame Maßnahmen gegen sexualisierte Gewalt an Kindern und Jugendlichen muss immer wieder angestoßen werden. Auch nach Jahrzehnten im Kampf gegen sexualisierte Gewalt in Kindheit und Jugend ist die flächendeckende Versorgung von Betroffenen unzureichend. Ein wichtiger Schritt der Bundesregierung war die Einrichtung des Amts der Unabhängigen Beauftragten für Fragen des sexuellen Missbrauchs (UBSKM) in 2010, um Kinder und Jugendliche besser vor sexualisierter Gewalt zu schützen sowie die Versorgung und Unterstützung von Betroffenen sicherzustellen. Mit dem neuen Gesetz sollen das Amt, der Betroffenenrat und die Aufarbeitungskommission endlich verstetigt werden. Auf Bundesebene sollen Strukturen gegen sexualisierte Gewalt an Kindern und Jugendlichen ausgebaut und gestärkt werden. Deshalb begrüßen wir den Gesetzentwurf und diesen längst überfälligen Schritt außerordentlich. Insbesondere

  1. Die explizite Bezugnahme auf den „Schutz vor sexueller Gewalt und Ausbeutung“ in § 1 UBSKMG (Art. 1), wodurch verschiedene Gewalt- und Ausbeutungsformen in den Blick genommen werden.
  2. Den Fokus auf die Bedeutung individueller Aufarbeitung für Betroffene von sexualisierter Gewalt in Kindheit und Jugend, um Beratungs- und Unterstützungsleistungen sicherzustellen.
  3. Die Stärkung von Strukturen auf Bundeseben und die Vernetzung von wichtigen Akteur*innen im Kampf gegen sexualisierte Gewalt in Kindheit und Jugend.
  4. Die verbindliche Qualitätsentwicklung im Kinderschutz sowie Förderung von präventivem Schutz vor sexualisierter Gewalt in Kindheit und Jugend durch Präventionsarbeit, Gewaltschutzkonzepte und Qualifizierung von Fachkräften.

Für den Schutz von Kindern und Jugendlichen vor sexualisierter Gewalt ist die Durchsetzung des Gesetzes unabdingbar, denn weiterhin sehen wir große Versorgungslücken im Schutz und der Aufbereitung von sexualisierter Gewalt in Kindheit und Jugend.

Die Versorgung von Betroffenen muss in allen Phasen der Aufdeckung, Bearbeitung und Aufarbeitung abgesichert werden. Dafür sind staatliche Instrumente wie der Fonds Sexueller Missbrauch, Traumaambulanzen und das Soziale Entschädigungsrecht weiter auszubauen. Auch Beratungs- und Unterstützungsangebote müssen ausgebaut werden, denn hier gibt es bis heute wenig Fortschritt. Der Bund ist hier in der Verantwortung, im Rahmen seiner Kompetenzen, diese Versorgungslücken zu schließen.

Wir werden das Gesetzgebungsverfahren weiterhin aufmerksam beobachten, begleiten und uns für die Verabschiedung des Entwurfs in der aktuellen Legislaturperiode stark machen.

Datenschutz | Impressum
close