Kürzungen im Bereich „besondere gesundheitliche Bedarfe“ (IGP) gefährden wesentliche Schutz- und Hilfestrukturen von Fachberatungsstellen für besonders vulnerable und marginalisierte Menschen in Berlin
Der Berliner Senat plant massive Kürzungen im Doppelhaushalt 2026/27 von weit über 4 Mio. Euro im Bereich „besondere gesundheitliche Bedarfe“ (IGP). Aufgrund möglicher Kostensteigerungen infolge von Tarifanpassungen, allgemeinen Lohnund Mietsteigerungen sowie steigender Betriebskosten ist jedoch mit einer Kürzung von bis zu 10 Mio. Euro zu rechnen. Dadurch sind insbesondere soziale und gesundheitliche Angebote freier Träger gefährdet und damit Angebote für Menschen mit besonderen Bedarfslagen wie Betroffene von sexualisierter Gewalt.
Grundsätzlich begrüßen wir die Bemühungen, das Gewaltschutzgesetz zu stärken und wirksamere Maßnahmen gegen häusliche, partnerschaftliche und sexualisierte Gewalt zu schaffen. Hierbei muss berücksichtigt werden, dass Kinder und Jugendliche nicht nur Mitbetroffene, sondern auch häufig selbst von (sexualisierter) Gewalt im familiären Kontext betroffen sind. Zum Entwurf eines Gesetzes zur Einführung der elektronischen Aufenthaltsüberwachung und der Täterarbeit im Gewaltschutzgesetz haben wir deshalb Stellung genommen.
Seit 2013 ist das Ergänzende Hilfesystem (EHS) und damit auch der Fonds Sexueller Missbrauch (FSM) eine zentrale Unterstützung für Betroffene von sexualisierter Gewalt und unverzichtbarer Bestandteil des Unterstützungssystems. Laut „Richtlinie für die Gewährung von Hilfen des Bundes für Betroffene sexueller Gewalt" der Bundesregierung wird das EHS und damit auch der FSM nach dem 31.12.2028 nicht fortgeführt.
Anfang 2025 wurden die Rahmenbedingungen für den FSM durch neue Vorgaben geändert. Diese Änderungen erschweren den Zugang zum EHS erheblich und verhindern in den meisten Fällen die Inanspruchnahme essenzieller Leistungen. Auch für Fachberatungsstellen, die Betroffene bei der Antragstellung unterstützen, bedeuten die neuen Vorgaben einen erheblichen Mehraufwand. Angesichts der ohnehin begrenzten Ressourcen von Fachberatungsstellen sind diese zusätzlichen und unentgeltlichen Beratungsleistungen oft nicht mehr leistbar.
Sexualisierte Gewalt in Kindheit und Jugend bleibt ein gravierendes gesellschaftliches Problem, das dringend eine langfristige und umfassende Strategie der Bundesregierung erfordert. In der kommenden Legislaturperiode muss ein klares Bekenntnis zur Bekämpfung dieser Gewaltform auf allen Ebenen verankert werden. Entsprechende Strategien müssen im Koalitionsvertrag festgehalten werden. An diesem muss sich die künftige Bundesregierung messen lassen.
Mit unseren Stellungnahmen bringen wir die Perspektive all jener in Gesetzgebungsverfahren ein, die seit Jahren mit Betroffenen sexualisierter Gewalt in Kindheit und Jugend arbeiten. Derer, die Betroffenen auf ihrem Weg aus der Gewalt, bei der Bewältigung der erlittenen Gewalt und bei Verfahren vor Gericht unterstützen.
30.10.2024. Aktualisierte Stellungnahme zum "Entwurf eines Gesetzes zur Stärkung der Strukturen gegen sexuelle Gewalt an Kindern und Jugendlichen (UBSKMG)" des Bundesministeriums für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMFSFJ) im Rahmen der Anhörung am 04. November 2024.
Entwurf eines Gesetzes zur unabhängigen Beauftragten für Kinderschutz und Kinderrechte oder zum unabhängigen Beauftragten für Kinderschutz und Kinderrechte
Mit unseren Stellungnahmen bringen wir die Perspektive all jener in Gesetzgebungsverfahren ein, die seit Jahren mit Betroffenen sexualisierter Gewalt in Kindheit und Jugend arbeiten. Derer, die Betroffenen auf ihrem Weg aus der Gewalt, bei der Bewältigung der erlittenen Gewalt und bei Verfahren vor Gericht unterstützen.
Entwurf eines Gesetzes zur Verbesserung des Schutzes gewaltbetroffener Personen im familiengerichtlichen Verfahren, zur Stärkung des Verfahrensbeistands und zur Anpassung sonstiger Verfahrensvorschriften
In der vorliegenden Stellungnahme zum "Entwurf eines Gesetzes zur Verbesserung des Schutzes gewaltbetroffener Personen im familiengerichtlichen Verfahren, zur Stärkung des Verfahrensbeistands und zur Anpassung sonstiger Verfahrensvorschriften" haben wir einige Defizite aus dem Gesetzesentwurf aufgegriffen.
Die BKSF nimmt Stellung zu den Eckpunkten für eine Reform des Kindschaftsrechts des Bundesjustizministeriums.
Wir freuen uns sehr, dass mit der Reform gewaltbetroffene Eltern und ihre Kinder besser vor Gewalt geschützt werden sollen. Die Eckpunkte weisen jedoch einige Lücken in Bezug auf das Thema innerfamiliäre sexualisierte Gewalt gegen Kinder und Jugendliche auf ...
Zum Entwurf eines „Gesetzes zur Anpassung der Mindeststrafen des § 184b Abs. 1 S. 1 und Abs. 3 StGB“ hat die BKSF Stellung genommen. In dem Referentenentwurf des BMJ geht es um die Absenkung der Mindeststrafen bei Besitz, Erwerb und Verbreitung von sog. kinderpornographischen Inhalten.
Wir erkennen grundsätzlich den Reformbedarf in der Ausgestaltung von § 184b StGB, sprechen uns aber gegen eine pauschale Absenkung der Mindeststrafe aus ...
Als BKSF sprechen wir uns dafür aus, dass es für Betroffene sexualisierter Gewalt in Kindheit und Jugend und für Mitarbeitende in spezialisierten Fachberatungsstellen erleichtert wird, eine Auskunftssperre zu erhalten, damit Täter*innen ihren Aufenthaltsort nicht ausfindig machen können. Unsere Stellungnahme ...
Berlin, den 16. Mai 2023 - Zum „Entwurf eines Gesetzes zur Anpassung des Zwölften und des Vierzehnten Buches des Sozialgesetzbuches und weiterer Gesetze“ (Bearbeitungsstand: 28.04.2023) hat die BKSF Stellung genommen.
Die Stellungnahme beschränkt sich auf kritische Aspekte des Gesetzentwurfs und rahmt diese in grundsätzliche Bemerkungen zum SER aus der Perspektive der Fachberatungsstellen, die Betroffenen in vielfältiger Weise beistehen ...
Seit dem Gesetz zur Bekämpfung sexualisierter Gewalt gegen Kinder aus dem Jahr 2021 ist für den Besitz von „kinderpornographischem“ Material eine Mindeststrafe von einem Jahr vorgesehen. Damit ist die Handlung als Verbrechen eingestuft, was wir begrüßen. Seit dem Inkrafttreten hat diese Rechtsnorm in ...
Stellungnahme der BKSF gemeinsam mit der DGfPI, dem bff und der BAG Forsa
Berlin, den 11. April 2023
Zu der Debatte um organisierte sexualisierte und rituelle Gewalt haben wir zusammen mit den drei Verbänden DGfPI, bff und BAG Forsa eine Stellungnahme geschrieben. Klar ist für uns: Diskussionen über Einzelfälle dürfen nicht zu einem grundsätzlichen Infragestellen der Existenz von Gewaltformen führen und unter keinen Umständen die Reduzierung der Unterstützungsmöglichkeiten von Betroffenen zur Folge haben ...
Ersatzfreiheitsstrafe, Strafzumessung, Auflagen und Weisungen sowie Unterbringung in einer Entziehungsanstalt
Zwei verschiedene Akzente finden sich in der gemeinsamen Stellungnahme: Es wird begrüßt, dass in der Strafzumessung berücksichtigt werden soll, wenn Taten wegen des Geschlechts des Opfers oder dessen sexuelle Orientierung begangen wurden (§ 46 Abs. 2). Dies stellt unseres Erachtens eine erhebliche Verbesserung dar ...
Grundsätzlich begrüßt die BKSF ganz außerordentlich die Traumaambulamnzverordnung. In sieben Punkten schlägt die BKSF Verbesserungen durch folgende Änderungen vor:
durch eine über "spätestens nach der zweiten Sitzung" (§ 2 TAV-E) hinausghehende Verschiebung der Antragspflicht für Leistungen;
indem ...
Ukrainer*innen sowie Menschen, die aufgrund ihrer eigenen Fluchtbewegung in die Ukraine geflohen sind und Personen, die keine ukrainische Staatsbürgerschaft haben, benötigen Hilfe und Unterstützung.
Das neue Parlament ist konstituiert, der Koalitionsvertrag unterzeichnet und die neue Bundesregierung im Amt. Das Ministerium, das die BKSF fördert, wird zukünftig von Anne Spiegel geleitet. Sie wird von den parlamentarischen Staatssekretär*innen Ekin Deligöz und Sven Lehmann und der Staatssekretärin Margit Gottstein unterstützt ...
(10.12.21) In Nordrhein-Westfalen liegt der Entwurf eines Kinderschutzgesetzes vor. Wir haben dazu Stellung genommen und fordern wichtige Ergänzungen ein, u.a. zur Einbindung spezialisierter Fachberatung bei sexualisierter Gewalt.