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16.02.2024

BKSF-Stellungnahme zu Eckpunkten für eine Kindschaftsrechtsreform

Die BKSF nimmt Stellung zu den Eckpunkten für eine Reform des Kindschaftsrechts des Bundesjustizministeriums.

Wir freuen uns sehr, dass mit der Reform gewaltbetroffene Eltern und ihre Kinder besser vor Gewalt geschützt werden sollen. Die Eckpunkte weisen jedoch einige Lücken in Bezug auf das Thema innerfamiliäre sexualisierte Gewalt gegen Kinder und Jugendliche auf. Wir fordern insbesondere:

  1. Das Kindeswohl und der Schutz vor möglicher Gewalt müssen stets Vorrang vor dem elterlichen Recht auf Umgang haben müssen.
  2. Die Äußerung eines Verdachts auf sexualisierte Gewalt darf einem Elternteil nicht nachteilig ausgelegt werden.
  3. Sexualisierte Gewalt gegen Kinder und Jugendliche muss verpflichtender Bestandteil der Aus- und Fortbildung aller Beteiligten an familiengerichtlichen Verfahren werden.
  4. Verfahrensbeteiligte müssen zeitlich, finanziell und personell besser ausgestattet werden.

Zudem kritisieren wir die geplante Möglichkeit einer richterlichen Anordnung des Wechselmodells sowie die Ausweitung und Flexibilisierung von Umgangs- und Sorgevereinbarungen ohne ausreichende Sicherstellung, dass das Kindeswohl nicht gefährdet ist.

 Wir werden das Gesetzesverfahren weiterhin aufmerksam beobachten und begleiten und hoffen, dass das Thema sexualisierte Gewalt gegen Kinder und Jugendliche dort noch Eingang finden wird.

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