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19.09.2025

Stellungnahme zum Entwurf eines Gesetzes zur Einführung der elektronischen Aufenthaltsüberwachung und der Täterarbeit im Gewaltschutzgesetz

19.09.2025. Mit unseren Stellungnahmen und Forderungen bringen wir die Perspektive all jener ein, die seit Jahren mit Betroffenen sexualisierter Gewalt in Kindheit und Jugend arbeiten. Derer, die Betroffenen auf ihrem Weg aus der Gewalt, bei der Bewältigung der erlittenen Gewalt und bei Verfahren vor Gericht unterstützen.

Grundsätzlich begrüßen wir die Bemühungen, das Gewaltschutzgesetz zu stärken und wirksamere Maßnahmen gegen häusliche, partnerschaftliche und sexualisierte Gewalt zu schaffen. Hierbei muss berücksichtigt werden, dass Kinder und Jugendliche nicht nur Mitbetroffene, sondern auch häufig selbst von (sexualisierter) Gewalt im familiären Kontext betroffen sind. Zum Entwurf eines Gesetzes zur Einführung der elektronischen Aufenthaltsüberwachung und der Täterarbeit im Gewaltschutzgesetz haben wir deshalb Stellung genommen. 

Unsere Stellungnahme finden Sie unterhalb dieses Artikels als Download.

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