Angesichts der aktuellen Forderungen um die Folgen der erschütternden Fälle in Münster möchten wir als BKSF ein paar Überlegungen in die Debatte einbringen.
Der Fall in Staufen hat uns sehr erschüttert. Wir begrüßen, dass die Geschehnisse zu diesem Fall in einer interdisziplinär zusammengesetzten Arbeitsgruppe aufgearbeitet wurden. Allerdings ist es in unseren Augen höchst kritikwürdig, den Bereich der Fachberatungspraxis in der Kommission nicht abzubilden ...
Wir sehen eine hohe Gefahr, dass bei den derzeitigen Maßnahmen gegen die Virus-Pandemie ein Anstieg von Gewalt in den eigenen vier Wänden folgt. Deshalb appellieren wir an die Verantwortlichen in der Politik, den Schutz und die Rechte von Kindern auch unter diesen veränderten Lebensbedingungen zu gewährleisten.
Am 04. November 2019 hat der Ausschuss für Arbeit und Soziales und Vorsitz von Gabriele Hiller-Ohm (SPD) eine Expert*innenanhörung zur Reform des sozialen Entschädigungsrechts durchgeführt. Unsere juristische Referentin, Dr. Franziska Drohsel, hat dabei die wesentlichen Anliegen der BKSF und der in ihr organisierten Fachberatungsstellen gegen sexualisierte Gewalt in Kindheit und Jugend vertreten und im Ausschuss eine Stellungnahme abgeben ...
In fachlicher und politischer Vertretung der Fachberatungsstellen gegen sexualisierte Gewalt in Kindheit und Jugend nehmen wir Stellung zum vorgelegten Entwurf des 2. Gesetzes zur Änderung des Jugendschutzgesetzes.
Wir haben eine Stellungnahme zum Referentenentwurf des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales für ein Gesetz zur Regelung des Sozialen Entschädigungsrechts vom 20.11.2018 eingereicht und veröffentlichen diese hier.
Manches an dem Entwurf sehen wir positiv, vieles kritisch. Der im Koalitionsvertrag festgehaltenen Aussage, die Situation von Betroffenen von sexualisierter Gewalt verbessern zu wollen, wird der aktuelle Arbeitsstand nicht gerecht ...
Das BMJV hat einen Referentenentwurf zur Änderung des StGB vorgelegt. Der Begriff der „Schriften“ soll durch den Begriff der „Inhalte“ ersetzt werden. Was zunächst formal klingt, hat für die Praxis erhebliche Auswirkungen.
BKSF-Stellungnahme vom 21.08.18, aktualisiert am 19.10.18
In einigen Bundesländern gibt es Erlasse für Schulen, bei sexualisierter Gewalt an Schüler*innen stets eine Strafanzeige zu stellen - also auch dann, wenn dies nicht dem Willen der*des Betroffenen entspricht. Das halten wir nicht für sinnvoll. Deshalb haben wir uns in einer Stellungnahme exemplarisch mit der Situation in verschiedenen Bundesländern auseinandergesetzt und Empfehlungen für die Bundesebene und die entsprechenden Länder formuliert ...
BKSF veröffentlicht Stellungnahme zum gerichtlichen Einsatz von Polygraphentests in Sachsen
Durch eine interne Abfrage stellte sich heraus, dass es in Sachsen aktuell zum Einsatz von sogenannten Lügendetektoren in familien- und strafgerichtlichen Verfahren kommt. Dabei haben sowohl das Bundesverfassungsgericht als auch der Bundesgerichtshof den Einsatz solcher Verfahren in aller Deutlichkeit für unzulässig erklärt ...
BAG FORSA, bff, BKSF, DGfPI und der Deutsche Kinderschutzbund haben sich anlässlich der Koalitionsverhandlungen zu einem Bündnis für den Schutz von Kindern vor sexualisierter Gewalt zusammengetan und am 23.01.18 eine gemeinsame Erklärung veröffentlicht.
Positionspapier vom 29.10.2017 mit Forderungen zum politischen Einsatz gegen sexualisierte Gewalt in Kindheit und Jugend für die 19. Legislaturperiode des Deutschen Bundestags
Stellungnahme vom 05.10.2017 zur Vorstellung eines Programms zur konsequenten Bekämpfung von sexueller Gewalt gegen Kinder und Jugendliche und deren Folgen durch Johannes-Wilhelm Rörig (UBSKM)