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26.03.2020

Kinder und Jugendliche während der Corona-Krise vor Gewalt schützen!

Gemeinsames Positionspapier vom 26.03.2020

Wir sehen eine hohe Gefahr, dass bei den derzeitigen Maßnahmen gegen die Virus-Pandemie ein Anstieg von Gewalt in den eigenen vier Wänden folgt. Deshalb appellieren wir an die Verantwortlichen in der Politik, den Schutz und die Rechte von Kindern auch unter diesen veränderten Lebensbedingungen zu gewährleisten. Zugleich ist das Hilfesystem nur noch eingeschränkt handlungsfähig und vielen Beratungsstellen gegen sexualisierte Gewalt droht eine finanzielle Krise.

Anstieg von Gewalt in den eigenen vier Wänden - Das eigene Zuhause ist oft kein sicherer Ort

Der Stress in vielen Familien steigt durch die Schul- und Kita-Schließungen, zunehmendes Homeoffice, finanzielle Unsicherheiten und verschärft sich durch Ausgangs- und Kontaktbeschränkungen weiter. Für Kinder, die zuhause physische, psychische oder sexualisierte Gewalt erleben, ist die Lage gefährlich.

Während das Gewaltrisiko steigt, können Verletzungen und Unterstützungsbedarfe von Betroffenen kaum auffallen, wenn die Mädchen und Jungen nicht mehr in die Schule, in die Kita oder in den Sportverein gehen. Fast alle Möglichkeiten, sich bei anderen Menschen (unauffällig) Hilfe zu holen oder sich der Gewalt durch Verlassen der Wohnung zu entziehen, sind entfallen. Für Betroffene von Gewalt in der eigenen Familie bedeutet die aktuelle Situation, den Täter*innen ständig ausgeliefert zu sein.

Das Hilfenetz kann Kinder und Jugendliche nicht ausreichend schützen

Durch die aktuellen Einschränkungen im Schul-, Arbeits- und Sozialleben verlieren gewaltbetroffene Menschen den für sie so wichtigen Kontakt zu Menschen außerhalb der eigenen Wohnung. Auch für Betroffene, die Gewalterfahrung außerhalb der Familie gemacht haben, ist die eigene Familie oft nicht die erste Anlaufstelle. Menschen mit traumatischen Gewalterfahrungen werden durch die allgemeine Angststimmung und die Einschränkungen in der psychosozialen Versorgung zusätzlich sehr belastet. Es gibt erste Anzeichen, dass die Suizidgefahr steigt.

Das Hilfesystem kann den kontinuierlichen Schutz von Kindern und Jugendlichen aktuell kaum sicherstellen. Soziale Träger schränken persönliche Kontakte ein. Beratungsstellen berichten, dass Kontakte zu Klient*innen abbrechen und besonders die Umstellung von Beratungsprozessen auf digitale Medien in vielen Fällen kaum möglich ist. Dies betrifft besonders kleine Kinder und Menschen, die in beengten Wohnverhältnissen wohnen. Hier ist ein ungestörtes Telefonieren kaum möglich.

Während die Gewaltschutzhotlines für Frauen und andere Krisendienste bereits in den ersten Tagen zum Teil durch Überlastung nicht mehr erreichbar waren, deuten erste Erfahrungen darauf hin, dass sexualisierte Gewalt wieder ins Verborgene rutscht. Die betroffenen Mädchen und Jungen suchen sich ohnehin selten selbst Hilfe, sondern vertrauen sich Personen aus dem direkten Umfeld an. Der Zugang zum professionellen Hilfenetz geschieht meist durch aufmerksame Personen aus dem Umfeld – Lehrer*innen, Sozialarbeiter*innen oder Freund*innen.

Die bisher für den Kinderschutz verantwortlichen Institutionen sind durch die Kontaktbeschränkungen in ihrer Arbeit stark eingeschränkt. Freie Träger sind in dem Zwiespalt einerseits die Betroffenen nicht alleine zu lassen, anderseits aber weder Betroffene noch Mitarbeiter*innen einer Ansteckungsgefahr auszusetzen. Jugendämter können laufende Hilfen zwar weitergewähren, sind aber daran gehindert, wie gewohnt persönliche Gespräche mit den gewaltbetroffenen Mädchen und Jungen zu führen, außer in Kinderschutzfällen. Dies erschwert das Erkennen leiser Signale von Gefährdung. Es stellt sich auf allen Seiten die Frage, wie die Hilfen durchgeführt werden können.

Die Arbeit von Anlaufstellen für Betroffene sexualisierter Gewalt muss deshalb bundeseinheitlich als systemrelevant eingestuft werden. Die öffentliche Jugendhilfe muss in enger Zusammenarbeit mit der freien Jugendhilfe neue Formen der Intervention und Hilfe entwickeln und für die Übergangszeit die telefonische Erreichbarkeit der Kinderschutzdienste deutlich erhöhen.

Lehrer*innen sind häufig die letzte verbliebene Kontaktstelle zu Kinder und Jugendliche und den Familien – sie sollten weiter darin unterstützt werden, ein besonderes Augenmerk auf gefährdete Mädchen und Jungen zu richten.

Beratungsstellen sichern

Beratungsstellen verstärken aktuell Telefon- und Online-Beratungsangebote. Gleichzeitig sind die wirtschaftlichen Auswirkungen für soziale Träger schon jetzt zu spüren. Viele dieser Einrichtungen arbeiten seit Jahren finanziell am Limit, durch die aktuelle Krise entfallen Einnahmen durch Präventionsangebote, Fortbildungen und Spendengelder. Für viele Träger wird das existenzbedrohend sein. Das kann dazu führen, dass die Hilfen für Betroffene dann nicht zur Verfügung stehen, wenn sie besonders dringend benötigt werden.

Der Verlust durch Spendenausfälle und weitere Einnahmen muss ausgeglichen werden, um Beratungsstellen vor der Insolvenz zu bewahren. Darüber hinaus benötigen Beratungsstellen jetzt die Zusage, dass sich weder verringerte Fallzahlen noch geringere Eigenmittel in einer Reduzierung der Zuwendungen niederschlagen.

Informieren, sensibilisieren und Zugang gewährleisten

Es ist jetzt besonders wichtig, dass explizit auf Gewalt in den eigenen vier Wänden hingewiesen wird und Hilfsmöglichkeiten verbreitet werden - insbesondere im Fernsehen, Radio und über Social Media, da dies die Kanäle sind, die betroffene Kinder und Jugendliche im Moment am besten erreichen. Wir regen an, dass alle Schülerinnen und Schüler sowie die Eltern über die Schulen und Kitas ein “Krisenblatt” mit den Kontaktmöglichkeiten zu Gewaltschutzeinrichtungen bekommen. Der öffentliche Rundfunk sollte dazu angehalten werden, Werbezeiten unentgeltlich für die Bekanntmachung von Hilfsangebote zur Verfügung zu stellen.

Wir appellieren deshalb an Entscheidungsträger*innen:  

  • Beratungsstellen finanziell sichern - Umfassende und unbürokratische finanzielle Hilfen für Anlaufstellen, die Betroffene sexualisierter und häuslicher Gewalt beraten.  Fördergelder müssen auch dann ausgezahlt werden, wenn durch die Corona-Krise nur eingeschränkte Leistungen erbracht werden können. 
  • Gewaltschutz ist systemrelevant – Ausbau, Stabilisierung und Sofortmaßnahmen für die Anlaufstellen für Gewaltbetroffene, u.a. bundeseinheitliche Einstufung von Beratungsarbeit als systemrelevant.
  • Angebote schaffen - Kurzfristiger Ausbau der Kapazitäten von Online- und Telefonberatung.
  • Informieren und sensibilisieren - Verstärkte Öffentlichkeitsarbeit und Bekanntmachung von Angeboten im Fernsehen, Radio und in Online-Medien - barrierefrei und in unterschiedlichen Sprachen.
  • Kinderschutz berücksichtigen - Bei allen Maßnahmen, die zur Eindämmung der Corona-Pandemie umgesetzt werden, müssen die Rechte von Kindern berücksichtigt werden. Insbesondere bei der Ausweitung von Ausgangssperren, müssen Maßnahmen eingeleitet werden, die den Schutz von Kindern aufrechterhalten.               

Diese Stellungnahme wurde verfasst von Mitarbeiter*innen der Bundeskoordinierung Spezialisierter Fachberatung gegen sexualisierte Gewalt in Kindheit und Jugend (BKSF) und von Wir vor Ort gegen sexuelle Gewalt- Bundesweites Modellprojekt zur Stärkung spezialisierter Fachberatung gegen sexuelle Gewalt in Kindheit und Jugend in ländlichen Regionen. Beide Projekte werden von der DGfPI e.V. getragen.

Haben Sie Rückmeldungen, Nachfragen oder wollen einen redaktionellen Beitrag verfassen? Schreiben Sie uns unter info@bundeskoordinierung.de und wir melden uns umgehend zurück.

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