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09.12.2020

Schriftliche Stellungnahme im Rahmen der Öffentlichen Anhörung des Ausschusses für Recht und Verbraucherschutz zum „Entwurf eines Gesetzes zur Bekämpfung sexualisierter Gewalt gegen Kinder“

Die BKSF begrüßt sehr, dass der Gesetzgeber die Bekämpfung sexualisierter Gewalt gegen Kinder und Jugendliche mit einem Reformpaket verbessern möchte. Die Hürden und Belastungen für Betroffene sexualisierter Gewalt in Kindheit und Jugend in Gerichtsverfahren sowie davor und danach sind erheblich. Wir sehen kritisch, dass viele Bereiche, in denen dringender Handlungsbedarf besteht, mit diesen Reformvorschlägen nicht neu geregelt werden. Insbesondere in den folgenden fünf Bereichen sollte das Gesetzespaket noch ergänzt wird:

1. Opferschutz durch ein Zeugnisverweigerungsrecht sichern.

2. Den Begriff der „Kinderpornographie“ endlich abschaffen.

3. Fachwissen der Richter*innen im Umgang mit traumatisierten Kindern erhöhen.

4. Die Länge der Verfahren verkürzen.

5. Regelungen zu den Verfahrensbeiständen im Sinne der Kinder ausgestalten.

Die Stellungnahme findet sich auch auf der Internetseite des Bundestages:

https://bit.ly/3gpEUbe

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