06. September 2024. Mit unseren Stellungnahmen bringen wir die Perspektive all jener in Gesetzgebungsverfahren ein, die seit Jahren mit Betroffenen sexualisierter Gewalt in Kindheit und Jugend arbeiten. Derer, die Betroffene auf ihrem Weg aus der Gewalt, bei der Bewältigung der erlittenen Gewalt und nicht zuletzt bei Verfahren vor dem Familiengericht unterstützen.
Wir begrüßen, dass der Schutz gewaltbetroffener Personen und betroffener Kinder verbessert werden soll. Auch wenn die Istanbul-Konvention seit 2018 in Deutschland gilt, bestehen immer noch erhebliche Umsetzungsmängel. Mit den Eckpunkten des Bundesministeriums der Justiz für eine Reform des Kindschaftsrechts soll dies angegangen werden. Dazu haben wir bereits am 16.02.2024 Stellung genommen. Hier ist die Stellungnahme nachzulesen.
In der vorliegenden Stellungnahme zum "Entwurf eines Gesetzes zur Verbesserung des Schutzes gewaltbetroffener Personen im familiengerichtlichen Verfahren, zur Stärkung des Verfahrensbeistands und zur Anpassung sonstiger Verfahrensvorschriften" haben wir einige Defizite aus dem Gesetzesentwurf aufgegriffen. Das Dokument steht weiter unten als PDF-Download zur Verfügung.