Die BKSF nimmt Stellung zu den Eckpunkten für eine Reform des Kindschaftsrechts des Bundesjustizministeriums.
Wir freuen uns sehr, dass mit der Reform gewaltbetroffene Eltern und ihre Kinder besser vor Gewalt geschützt werden sollen. Die Eckpunkte weisen jedoch einige Lücken in Bezug auf das Thema innerfamiliäre sexualisierte Gewalt gegen Kinder und Jugendliche auf. Wir fordern insbesondere:
Zudem kritisieren wir die geplante Möglichkeit einer richterlichen Anordnung des Wechselmodells sowie die Ausweitung und Flexibilisierung von Umgangs- und Sorgevereinbarungen ohne ausreichende Sicherstellung, dass das Kindeswohl nicht gefährdet ist.
Wir werden das Gesetzesverfahren weiterhin aufmerksam beobachten und begleiten und hoffen, dass das Thema sexualisierte Gewalt gegen Kinder und Jugendliche dort noch Eingang finden wird.