Newsletter von Bundeskoordinierung spezialisierter Fachberatungsstellen

Liebe Kolleg*innen, liebe Interessierte

viel haben wir geplant, gefeilt und abgestimmt, um nun endlich sagen zu können: das Programm für die nächste Fachstellenvollversammlung und den vorgeschalteten Fachtag im Januar 2020 steht fest und die Anmeldung ist eröffnet. Wir freuen uns auf eine möglichst rege Teilnahme  und vor allem natürlich auf spannende gemeinsame Tage! Davon abgesehen blicken wir bereits jetzt auf einen ereignisreichen Herbst zurück, denn nicht nur das Gesetz zum neuen Sozialen Entschädigungsrecht (SER) hat den Bundestag passiert, auch die aktuelle Reform der Strafprozessordnung wurde bereits verabschiedet. Insbesondere das SER hat uns lange und intensiv beschäftigt und wir freuen uns darüber, dass wir gemeinsam mit anderen zivilgesellschaftlichen Akteur*innen Erfolge erkämpfen konnten. Diese und weitere Themen finden Sie in unserem aktuellen Newsletter - wir wünschen eine spannende Lektüre.

Herzliche Grüße vom Team der BKSF

 

Neues aus der BKSF
Jetzt anmelden zur Dritten Fachstellenvollversammlung am 31.01.2020

Das Programm für die Dritte Fachstellenvollversammlung steht fest! Alle interessierten Kolleg*innen aus spezialisierten Fachberatungsstellen gegen sexualisierte Gewalt in Kindheit und Jugend, Beratungsstellen mit einem spezialisierten Fachberatungsangebot und Präventionsfachstellen sind herzlich eingeladen, sich anzumelden. Die Versammlung findet wie letztes Jahr im Nachbarschaftshaus Urbanstraße, Urbanstraße 21, 10961 Berlin von 9:30-16 Uhr statt. Am Tag zuvor ist der BKSF-Fachtag, Informationen dazu gibt es unten.

Zu den inhaltlichen Schwerpunkten gehören dieses Jahr unsere Verhandlungen mit der Deutschen Bischofskonferenz zur Schaffung und Finanzierung unabhängiger Ablaufstellen sowie die Frage nach gemeinsamen Qualitätsstandards. Auch das Thema Prävention wird diesmal in einem eigenen Workshop vertieft. Alle Informationen zur Vollversammlung und zur Anmeldung gibt es hier.

"Fachberatung und Digitalisierung" - BKSF-Fachtag am 30.01.20

Herzlich laden wir alle Interessierten zum nächsten BKSF-Fachtag am Donnerstag, den 30.01.2020 ein. Dieser steht unter dem Titel Spezialisierte Fachberatung zu sexualisierter Gewalt in Kindheit und Jugend in einer digitalisierten Welt – Herausforderungen und Chancen für Unterstützer*innen und beleuchtet zum einen Chancen und Wege der Online-Beratung, aber auch die Rolle der zunehmenden Verbreitung von sexualisierten Gewaltdarstellungen in der Beratungsarbeit.

Das vollständige Programm, die Datenschutzerklärung und ein Anmeldeformular finden Sie hier. Die Veranstaltung findet statt am 30.01.2020 von 12 bis 18 Uhr und klingt bei einem gemeinsamen Abendessen aus (Voranmeldung erbeten). Am nächsten Tag ist die Dritte Fachstellenvollversammlung geplant, zu der alle interessierten Kolleg*innen aus Fachberatungsstellen eingeladen sind.

Aufarbeitung in der Katholischen Kirche

Vorschlag für ein neues Anerkennungsverfahren

Auf der Herbst-Vollversammlung der Deutschen Bischofskonferenz präsentierte eine unabhängige Arbeitsgruppe ihre Empfehlungen für ein neues Anerkennungsverfahren im Falle sexualisierter Gewalt im Tatkontext Katholische Kirche. Dem waren zwei Workshops im Mai und September vorausgegangen. Es wird empfohlen, dass erfahrener sexueller Missbrauch, aber auch grenzüberschreitende Verhaltensweisen von Personen, die im Dienst der Kirche tätig sein (z.B. Kleriker, Ordensangehörige, Arbeitnehmer*innen, Kirchenbeamte und Ehrenamtliche), Betroffene zu Leistungen berechtigen sollen. Die Arbeitsgruppe empfiehlt eine „Grund-Entschädigung“ in Höhe von 10.000€ und schlägt dann verschiedene Varianten vor, die eine Entschädigung bis zu 400.000€ vorsehen. Wir werden genau beobachten, wie sich die Diskussion um Anerkennungsleistungen in der Katholischen Kirche weiterentwickelt.

Unabhängige Beratung für Betroffene innerhalb der katholischen Kirche

Im Frühjahr diesen Jahres ist die Deutsche Bischofskonferenz auf die BKSF zugekommen, um sich über unabhängige Beratungsmöglichkeiten auszutauschen. Für diesen Gesprächsprozess haben wir eine Arbeitsgruppe gebildet, die aus Mitglieder des Fachstellenrates, der BKSF-Geschäftsstelle sowie unseres Trägervereins DGfPI e.V. besteht. Seit Mai haben wir in zwei Treffen grundsätzliche inhaltliche und strukturelle Bedingungen für eine fachlich gute und wirklich unabhängige Beratung für Betroffene debattiert. Diese ersten Ideen werden z.Zt. in der Deutschen Bischofskonferenz bearbeitet. Wenn es möglich ist, die Gespräche fortzusetzen, möchte die BKSF ein Eckpunktepapier mit der DBK erarbeiten, in dem wir Inhalte und dafür notwendige Mindeststandards und Strukturen für eine unabhängige Beratung festhalten. Auf der BKSF Vollversammlung der Fachberatungsstellen am 31.01.2020 wird der dann aktuelle Stand der Dinge von der AG zur Diskussion gestellt. Wir freuen uns auf vielfältige Anregungen!

Neues Soziales Entschädigungsrecht nun im Bundesrat

Am 7. November 2019 hat der Bundestag den OEG-Reformprozess vorerst abgeschlossen und ein neues Soziales Entschädigungsrecht/SER (SGB XIV-E) beschlossen. Damit geht das Gesetz in den Bundesrat. Dieses SER wird grundsätzlich zum 1. Januar 2024 in Kraft treten. Eine Ausnahme besteht hinsichtlich des Anspruchs auf Leistungen in einer Traumaambulanz, der bereits ab dem 1. Januar 2021 gelten soll.

Wir haben uns mit vier Stellungnahmen, einem Eckpunktepapier mit anderen Fachverbänden, einer Teilnahme als Sachverständige bei der öffentlichen Anhörung am 4. November im Bundestag und unzähligen Einzelgesprächen sehr dafür eingesetzt, dass die Situation von Betroffenen sexualisierter Gewalt in Kindheit und Jugend im Entschädigungsrecht verbessert wird. Wir freuen uns darüber, dass zwei unserer drei Hauptforderungen, nämlich eine umfassende Regelung zur bestärkten Wahrscheinlichkeit und ein Opferbegriff, der Straftaten gegen die sexuelle Selbstbestimmung umfasst, im Gesetz verankert wurden. Andere Regelungen halten wir für nicht ausreichend bzw. problematisch. Die Bedeutung des SER für die Fachpraxis werden wir in den nächsten Monaten in einer Fachinformation genauer beleuchten und darlegen. Hier finden Sie alle unsere Stellungnahmen und eine aktuelle Kurzinfo zum neuen SER.

Gemeinsames Positionspapier gegen Instrumentalisierung durch Rechts

Zusammen  mit den Verbänden bff, DGfPI und BAG FORSA haben wir Anfang September 2019 eine gemeinsame Stellungnahme gegen die zunehmende Vereinnahmung des Themenkomplexes sexualisierte und geschlechtsspezifische Gewalt durch rechte Parteien und Gruppierungen veröffentlicht. An der Entstehung des Positionspapiers waren verschiedene Vertreter*innen der Fachpraxis beteiligt.

Wir halten diese klare Positionierung angesichts wachsender rassistischer Tendenzen in unserer Gesellschaft und einer Vereinnahmung unserer Themen durch rechtspopulistische und rechtsextreme Akteur*innen für überaus wichtig. Von dieser Seite wird immer wieder das Bild des "übergriffigen Fremden" bemüht, vor dem Frauen und Kinder geschützt werden müssen - anstatt anzuerkennen, dass sexualisierte und geschlechtsspezifische Gewalt in allen Teilen der Gesellschaft ausgeübt und verschleiert werden.

Reform der Strafprozessordnung beschlossen

Am 15. November 2019 hat der Bundestag eine Gesetzesänderung zur "Modernisierung des Strafverfahrens" beschlossen. Zum Referentenentwurf aus dem Bundesministerium für Justiz und Verbraucherschutz hatten wir im Vorfeld eine Stellungnahme geschrieben.
Da die StPO die zentrale gesetzliche Grundlage zur Durchführung von Strafverfahren darstellt, ist sie von hohem Belang für unser Arbeitsfeld. Als positiv bewerten wir es, dass die Norm zur audiovisuellen Vernehmung auf Erwachsene erweitert wird. Denn so können die oft sehr belastenden Mehrfachbefragungen auch bei zum Tatzeitpunkt schon erwachsenen Betroffenen vermieden werden.  Außerdem gibt es nun die Möglichkeit eines Rechtsbeistands auch in Vergewaltigungsfällen. Wir hatten allerdings eine Ausweitung auf alle Fälle von Straftaten gegen die sexuelle Selbstbestimmung gefordert. Als sehr bedenklich sehen wir ebenso wie andere Fachverbände die Bündelung der Nebenklagevertretungen bei "gleichgelagerten Interessenslagen."

Weiterhin fehlt die Einführung eines Zeugnisverweigerungsrechts für Mitarbeiter*innen von Fachberatungsstellen gegen Gewalt. Gemeinsam mit anderen Verbänden wie dem bff oder dem KOK treten wir für ein solches Recht ein, das von zentraler Bedeutung für die vertrauliche Beratung ist.

Was passiert in Politik und Gesellschaft?
Neue Studie zu Erwartungen Betroffener an gesellschaftliche Aufarbeitung

Die Aufarbeitungskommission hat eine Studie mit dem Titel „Erwartungen Betroffener sexuellen Kindesmissbrauchs an die gesellschaftliche Aufarbeitung“ veröffentlicht. Die Studie ist das Ergebnis eines dreijährigen Forschungsprozesses, in dem folgende Fragen im Mittelpunkt standen: Was bedeutet Aufarbeitung sexuellen Kindesmissbrauchs? Was erwarten Betroffene von gesellschaftlicher Aufarbeitung? Wie spiegeln sich die Erwartungen in der Arbeit der Unabhängigen Kommission zur Aufarbeitung sexuellen Kindesmissbrauchs wider? Wie könnte Gerechtigkeit hergestellt werden?

Die Ergebnisse der Studie zeigen die Bedeutung von Aufarbeitung und Verbesserungsbedarf in vielen Bereichen. Von Gesellschaft und Politik erwarten Betroffene, dass die Bedingungen bereitgestellt werden, die sie brauchen, um sexuellen Kindesmissbrauch und dessen Folgen persönlich bewältigen zu können.

Hier gibt es sowohl die Studie zum Download als auch eine Zusammenfassung der wichtigsten Ergebnisse.

Angehörigen-Entlastungsgesetz begrenzt Unterhaltspflicht bei pflegebedürftigen Eltern

Bislang mussten erwachsene Kinder für die Pflegekosten ihrer Eltern aufkommen, wenn diese sie selbst nicht tragen konnten und das Sozialamt einsprang. Lediglich bei Bezug von Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung gab es Ausnahmen. Die bisherige Gesetzeslage war sehr belastend für viele Betroffene, die sexualisierte Gewalt und/oder andere Misshandlungen durch ihre Eltern erfahren hatten und später für sie aufkommen mussten. Deshalb hatten Betroffenenaktivist*innen schon lange ein „Scheidungsrecht für Kinder" gefordert.

Zumindest auf der materiellen Ebene könnte in einigen Fällen nun das Angehörigen-Entlastungsgesetz Abhilfe schaffen. Anfang November 2019 hat der Bundestag das Gesetz verabschiedet. Es sieht vor, dass der Übergang für sämtliche Leistungen des SGB XII bei einem Jahresbruttoeinkommen unter 100.000 Euro ausgeschlossen ist. Wer also weniger als 100.000€ im Jahr verdient, muss für bedürftige Eltern nicht mehr aufkommen. Das gilt im Übrigen mit Einschränkungen bei Minderjährigen auch für unterhaltspflichtige Eltern, deren Kinder Sozialhilfe beziehen. Für Eltern mit volljährigen Kindern mit Behinderungen entfällt der Rückgriff in der Eingliederungshilfe völlig. Wir hoffen auf eine schnelle Umsetzung.
 

Landeskoordinierungsstelle in Niedersachsen eingerichtet

Seit langem setzt sich der Verbund der niedersächsischen Frauen- und Mädchenberatungsstellen gegen Gewalt landespolitisch für die Belange von Frauen und Mädchen ein. Jetzt wird dieses Engagement auf ein festeres Fundament gestellt: im Rahmen der Istanbul-Konvention fördert das Land eine Landeskoordinierungsstelle für die fachpolitische Vernetzung und Lobbyarbeit. Damit soll die Sitation von gewaltbetroffenen Mädchen und Frauen landesweit verbessert werden. Wir freuen uns über diesen großen Erfolg, den die Kolleginnen in Niedersachsen mit viel Einsatz erarbeitet haben. Aktuell werden für die in Gründung befindliche Landeskoordinierungsstelle mit Sitz in Hannover für die Bereiche Recht und Verwaltung noch engagierte Mitarbeiterinnen gesucht.

Viel los bei "Wir vor Ort gegen sexuelle Gewalt"

Im Januar 2019 startete das Bundesmodellprojekt "Wir vor Ort gegen sexuelle Gewalt" mit der Auswahl von drei Modellregionen: Die Fachberatungsstelle gegen sexualisierte Gewalt des Caritasverbands in der Region Vorpommern baut eine Außenstelle in Pasewalk auf. Damit spricht sie den südlichen Teil des großen Landkreises an, in dem es bislang nur in Greifswald ein spezialisiertes Angebot gab. Violetta Dannenberg im niedersächsichen Wendland erweitert das Angebot um ein Beratungs- und Präventionsangebot für betroffene Jungen. Sie füllt damit eine regionale Versorgungslücke. 2020 findet der Fachtag „Jungen als Betroffene sexualisierter Gewalt“ statt. Die Fachberatungsstelle Brennnessel in Ravensburg entwickelt ein regionales Kooperationskonzept und arbeitet intensiv auf Landesebene. Auf einem Treffen der Kinderschutzkommission und bei einem Besuch des Sozialministers Lucha in der Beratungsstelle (siehe Bild) waren auch die speziellen Herausforderungen des ländlichen Raums ein wichtiges Thema.

In regelmäßigen Vernetzungstreffen wird an Themen wie Online-Beratung und Social Media, Öffentlichkeitsarbeit, Kooperation vor Ort und Finanzierung von Fachberatung gearbeitet, immer mit dem speziellen „ländlichen Blick“. Seit August wird das Modellprojekt durch das Institut Zoom e.V. (Göttingen) evaluiert. Alle Projektbeteiligten freuen sich darauf, im Januar 2020 mit fünf weiteren Regionen in die zweite Projektphase zu gehen. Die aktuelle Bewerbungsphase ist abgeschlossen und die Ergebnisse werden bald verkündet.

Außerdem
Neues Erklärvideo zu sexualisierter Gewalt in rituellen und organisierten Gewaltstrukturen

Sexualisierte Gewalt in organisierten und rituellen Gewaltstrukturen ist die Anwendung schwerster sexualisierter Gewalt. Sie beginnt oft im frühesten Kindesalter und wird häufig mit einem ideologischen Überbau und rituellen Charakter verknüpft. Auch in Fachberatungsstellen und bei Therapeut*innen, bei der Aufarbeitungskommission und beim Fonds Sexueller Missbrauch kommen viele Berichte und Erfahrungen über solche Gewaltnetzwerke von Betroffenen und Unterstützer*innen an. Als Thema ist es jedoch weiterhin tabuisiert und unterbeleuchtet. Für Menschen mit diesen Erfahrungen ist es oft besonders schwer, Schutz und angemessene Unterstützung zu erhalten und gehört zu werden.

Um die Problematik sichtbar zu machen, für die Lage von Betroffenen zu sensibilisieren und zu verdeutlichen, welcher Handlungsbedarf besteht, haben Die Kinderschutz-Zentren und ECPAT Deutschland mit fachlicher Unterstützung ein sehr gutes Erklärvideo produziert und veröffentlicht.

BKSF - Bundeskoordinierung Spezialisierter Fachberatung gegen sexualisierte Gewalt in Kindheit und Jugend Zossener Str. 41
10961 Berlin
Telefon: 030/88 91 68 66

info@bundeskoordinierung.de
www.bundeskoordinierung.de

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