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BKSF-Stellungnahme zur StPO-Reform

Aktualisierte Fassung vom 17.08.2020

(17.08.2020) Die Strafprozessordnung (StPO) ist das zentrale Gesetz, das die Durchführung von Strafverfahren regelt. Derzeit liegt ein Referentenentwurf des Bundesministeriums für Justiz und Verbraucherschutz (BMJV) zur Novellierung der Strafprozessordnung vor. Dieser sieht u.a. vor, dass die audio-visuelle Aufzeichnung auch bei zur Tatzeit erwachsenen Personen, die Verletzte einer Straftat gegen die sexuelle Selbstbestimmung geworden sind, ermöglicht wird. Auch die Beiordnung eines Rechtsbeistands wird auf sämtliche Vergewaltigungsopfer erweitert. Das bewerten wir als positiv.

Wir kritisieren jedoch andere Regelungen, wie z.B. die gemeinschaftliche Nebenklagevertretung. Außerdem fehlen uns dringende und notwendige Regelungen wie z.B. ein Zeugnisverweigerungsrecht für Berater*innen. Unsere vollständige Stellungnahme gibt es im Downloadbereich.

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