BKSF informiert - Ausgabe 27
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Liebe Leser*innen,
mit unserem Newsletter möchten wir Sie über zentrale politische Entwicklungen im Bereich sexualisierte Gewalt in Kindheit und Jugend informieren, Einblicke in die Arbeit unserer Geschäftsstelle geben und einen Ausblick auf bevorstehende Herausforderungen ermöglichen.
Im Mai fand unsere 8. Vollversammlung (digital) statt und wir hatten erneut die Gelegenheit, gemeinsam mit Kolleg*innen auf die Entwicklungen des vergangenen Jahres zurückzublicken, aktuelle Herausforderungen zu diskutieren und zusammen die Zukunft unserer Arbeit zu gestalten. Zudem wurde während unserer Vollversammlung ein neuer Fachstellenrat gewählt, der unsere Arbeit auch weiterhin mitgestalten wird.
Besorgniserregend ist die drohende Einstellung des Fonds Sexueller Missbrauch (FSM), der ein zentrales Instrument der Anerkennung und Unterstützung für Betroffene darstellt. Erfreulich hingegen ist das Inkrafttreten des UBSKM-Gesetzes zum 01.07.2025. Damit wird das Thema sexualisierte Gewalt in Kindheit und Jugend dauerhaft institutionell auf Bundesebene gesichert. Nun gilt es, diesen wichtigen Schritt mit konkreten Maßnahmen zu füllen, um eine wirksame Umsetzung zu gewährleisten.
Neben aktuellen gesellschaftlichen, politischen und fachlichen Debatten haben wir uns in Fachbeiträgen mit dem Recht auf Beratung sowie mit aussagepsychologischer Begutachtung auseinandergesetzt. Mehr dazu lesen Sie in diesem Newsletter.
Viel Freude beim Lesen!
Ihre BKSF-Geschäftsstelle
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Veranstaltung: 8.BKSF-Vollversammlung am 09. Mai 2025
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Am 09.05.2025 fand unsere diesjährige Vollversammlung digital statt. Nach der Begrüßung wurden die im vergangenen Jahr erreichten Meilensteine präsentiert. Im Anschluss daran erfolgte die Wahl der neuen Fachstellenratsmitglieder, die künftig die Interessen der Fachberatungsstellen vertreten und wichtige Impulse für die inhaltliche Ausrichtung unserer Arbeit geben werden. Gemeinsam mit den Teilnehmer*innen haben wir zudem die im Vorfeld von Fachberater*innen eingebrachten Änderungsanträge diskutiert und darüber abgestimmt. Die daraus resultierenden Änderungen finden Sie in der aktualisierten Version unserer Qualitätsstandards auf unserer Website (4. Fassung). Im weiteren Verlauf des Nachmittags, haben vielfältige Austauschräume die Möglichkeit zur aktiven Arbeit und Diskussion geboten. Abschließend präsentierte die Geschäftsstelle einen Ausblick auf Projekte und Themen für das zweite Halbjahr 2025.
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Wahl des neuen Fachstellenrats während der 8. BKSF-Vollversammlung
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Im Rahmen der Vollversammlung wurde ein neuer Fachstellenrat gewählt, der künftig mit frischem Blick und fachlicher Expertise die Weiterentwicklung unserer Arbeit begleiten wird. Wir bedanken uns bei den bisherigen Mitgliedern, Ann-Kristin Hartz, Lena Ehlers und Dorothea Zimmermann, die in den vergangenen Jahren mit großem Einsatz und wertvollen Impulsen unsere Arbeit mitgestaltet haben. Mit großer Freude begrüßen wir die neuen Mitglieder und freuen uns über das starke Engagement und die Zusammenarbeit. Künftig wird der Fachstellenrat von folgenden Mitgliedern besetzt:
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Clemens Fobian (basis-praevent bei basis & woge e.V. Hamburg)
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Janna Helms (Violetta – Fachberatungsstelle für sexuell missbrauchte Mädchen und junge Frauen Hannover)
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Nicole Nemitz-Voß (FABS – Fachberatungsstelle bei sexualisierter Gewalt gegen Kinder und Jugendliche Solingen)
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Stefan Port (KIBS – Beratungsstelle für Jungen* und junge Männer* bei sexualisierter und/oder häuslicher Gewalt München)
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Eva Quiering (N.I.N.A. e.V.)
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Silke Schnabel (M.I.S.S. – Beratungsstelle gegen sexualisierte Gewalt Stralsund)
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Lena Weigelt (KOBRA e.V. Stuttgart).
Mehr zur Arbeit des Fachstellenrats lesen Sie hier.
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Stellungnahme: BAG Forsa, bff, BKSF, DGfPI und WEISSER RING fordern: Keine Einsparungen auf Kosten der Betroffenen von sexualisierter Gewalt
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Mit unseren Stellungnahmen bringen wir die Perspektive all jener ein, die seit Jahren mit Betroffenen sexualisierter Gewalt in Kindheit und Jugend arbeiten. Derer, die Betroffenen auf Ihrem Weg aus der Gewalt, bei der Bewältigung erlittener Gewalt und bei Verfahren vor Gericht unterstützen.
Seit 2013 ist das Ergänzende Hilfesystem (EHS) und damit auch der Fonds Sexueller Missbrauch (FSM) eine zentrale Unterstützung für Betroffene und unverzichtbarer Bestandteil des Unterstützungssystems. Laut „Richtlinie für die Gewährung von Hilfen des Bundes für Betroffene sexueller Gewalt“ der Bundesregierung, wird das EHS und damit der FSM nach dem 31.12.2028 nicht fortgeführt und Erstanträge sind nur noch bis zum 31.08.2025 möglich. Faktisch erfolgt damit die Einstellung von EHS und FSM, die verheerende Folgen für Betroffene hat. Das haben wir gemeinsam mit BAG FORSA, bff, DGfPI und WEISSER Ring kritisiert.
Die gemeinsame Stellungnahme finden Sie unter diesem Link zum Nachlesen.
Seit unserer Stellungnahme im März zeichnet sich keine dauerhafte Lösung für den FSM ab. Zudem wurde bekanntgegeben, dass nun auch Erstanträge mit Datum ab 19.03.2025 voraussichtlich nicht mehr bewilligt werden. Detaillierte Informationen dazu finden Sie auf der Website der Geschäftsstelle des Fonds Sexueller Missbrauch. Im Koalitionsvertrag heißt es auf S. 100, Zeile 3188f.: „Der Fonds Sexueller Missbrauch und das damit verbundene Ergänzende Hilfesystem führen wir unter Beteiligung des Betroffenenrats fort.“ Entsprechend ist die Bundesregierung aufgefordert schnellstmöglich zu handeln und eine nachhaltige Lösung sicherzustellen und den FSM gesetzlich festzuschreiben, um Betroffene weiterhin angemessen zu unterstützen.
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Fachinformation: Gesetz zur Stärkung der Strukturen gegen sexuelle Gewalt an Kindern und Jugendlichen (UBSKMG)
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Zum 01.07.2025 tritt das UBSKMG in Kraft. In diesem Gesetz werden die*der Unabhängige Beauftragte für Fragen des Sexuellen Kindesmissbrauchs, der Betroffenenrat und die Unabhängige Aufarbeitungskommission gesetzlich verankert. Darüber hinaus wird die Prävention gestärkt, ein bundeszentrales Beratungssystem geschaffen und zukünftig ein Anspruch auf Akteneinsicht beim Jugendamt und anderen Institutionen für Betroffene gesichert. Die damit einhergehenden relevanten Änderungen für die Arbeit von spezialisierten Fachberatungsstellen haben wir in einer Fachinformation zusammengefasst.
Die Fachinformation finden Sie hier zum Nachlesen.
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Fachinformation: Einordnung des Koalitionsvertrags „Verantwortung für Deutschland“ zwischen CDU, CSU und SPD durch die Bundeskoordinierung Spezialisierter Fachberatung (BKSF) für das Themenfeld sexualisierte Gewalt in Kindheit und Jugend
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Eine zentrale politische Aufgabe ist es, die Rahmenbedingungen für wirksame Prävention, Intervention, Hilfe und eine konsequente Strafverfolgung bei sexualisierter Gewalt gegen Kinder und Jugendliche zu schaffen. Politik muss handeln und dafür braucht es klare Prioritäten im Koalitionsvertrag, der eine Schlüsselrolle für die laufende Legislaturperiode einnimmt. Die BKSF-Geschäftsstelle hat den Koalitionsvertrag von CDU, CSU und SPD analysiert und eingeordnet. Wie ernst wird der Schutz von Kindern und Jugendlichen vor sexualisierter Gewalt genommen? Welche Maßnahmen sind geplant? Was ist positiv zu werten und wo besteht dringender Handlungs- bzw. Nachbesserungsbedarf?
Unsere Analyse finden Sie als Download auf unserer Website.
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NEUES AUS GESELLSCHAFT UND POLITIK |
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Gesetz zur Stärkung der Strukturen gegen sexuelle Gewalt an Kindern und Jugendlichen (UBSKMG) tritt zum 01.07.2025 in Kraft
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Kinder und Jugendliche müssen besser vor sexualisierter Gewalt geschützt und die Versorgung sowie Unterstützung von Betroffenen sichergestellt werden. Das UBSKMG ist ein wichtiger Schritt, um verbindliche Rahmenbedingungen für Prävention und Aufarbeitung zu schaffen. Am 31.01.2025 wurde das Gesetz vom Bundestag beschlossen und am 21.03.2025 hat schließlich auch der Bundesrat zugestimmt. Jetzt ist die Bundesregierung dazu aufgefordert, die notwendigen Rahmenbedingungen zu schaffen, damit das Gesetz im Sinne der Betroffenen wirksam umgesetzt werden kann.
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Öffentliches Hearing der Unabhängigen Kommission zur Aufarbeitung sexuellen Kindesmissbrauchs „Sexueller Kindesmissbrauch und Heimerziehung“
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Sexualisierte Gewalt in Heimen der Bundesrepublik und der DDR gehört zu den dunkelsten Kapiteln der Nachkriegsgeschichte. Die Auswirkungen sind tiefgreifend und begleiten Betroffenen oft ein Leben lang. Heute erwachsene Betroffene von sexualisierter Gewalt in der damaligen Heimerziehung kämpfen unermüdlich um die Anerkennung der erlebten Gewalt. Das öffentliche Hearing der Aufarbeitungskommission am 17.06.2025 in Berlin hat Betroffenen von sexualisierter Gewalt in der Heimerziehung die Möglichkeit gegeben, von ihren Erfahrungen zu berichten. Gemeinsam mit Vertreter*innen aus Politik, Wissenschaft und Praxis wurden außerdem unterschiedliche Themen und Fragestellungen zu institutionellen und Heimstrukturen, Verantwortung sowie der Unterstützung von Betroffenen diskutiert.
Weitere Informationen finden Sie hier.
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Studie „Elternschaft nach sexueller Gewalt in Kindheit und Jugend“
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Am 04.03.2025 wurden die Ergebnisse des Forschungsprojekts „Elternschaft nach sexueller Gewalt in Kindheit und Jugend“ veröffentlicht und vorgestellt. Das Projekt wurde von der Unabhängigen Kommission zur Aufarbeitung sexuellen Kindesmissbrauchs gefördert und unter Leitung von Prof. Dr. Barbara Kavemann, Soziologin am Sozialwissenschaftlichen Forschungsinstitut zu Geschlechterfragen (SoFFI F. im SOCLES) und Mitglied der Kommission, durchgeführt. Das Forschungsprojekt hat untersucht, was es bedeutet, nach sexueller Gewalt in Kindheit und Jugend selbst Kinder zu haben und elterliche Verantwortung zu tragen. Über 600 Betroffene sexualisierter Gewalt in Kindheit und Jugend haben sich an dem Projekt beteiligt.
Die detaillierte Studie mit Ergebnissen und Empfehlungen lesen Sie hier.
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Monitoring zum Stand der Prävention sexualisierter Gewalt gegen Kinder und Jugendliche an Schulen in Deutschland (Welle III)
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Am 26.02.2025 hat das (ehem.) Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMFSFJ) die Ergebnisse der dritten Erhebungswelle des bundesweiten Monitorings zum Stand der Schutzkonzeptentwicklung an Schulen veröffentlicht. Gefördert wurde die Erhebung von der Unabhängigen Beauftragten für Fragen des Sexuellen Kindesmissbrauchs (UBSKM). Die Konzeption und Durchführung der Erhebung bei über 2.000 Schulleitungen an allgemeinbildenden Schulen bundesweit wurden vom Deutschen Jugendinstitut e.V. Verantwortet.
Den Abschlussbericht und das Factsheet finden Sie auf der Website des Bundesministeriums.
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NEUES AUS KULTUR, LITERATUR UND MEDIEN |
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Fachartikel: „Recht auf Beratung“ in Neue Zeitschrift für Sozialrecht von Dr. Franziska Drohsel
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Die juristische Referentin der Geschäftsstelle hat einen Fachbeitrag zum „Recht auf Beratung“ in der Neuen Zeitschrift für Sozialrecht (NZS) veröffentlicht. Dieser behandelt internationale Vorgaben für Hilfestrukturen für Betroffene von sexualisierter Gewalt. Zudem wird erörtert, wie die Lage in Deutschland sich derzeit darstellt, also welche Rechte Betroffene von sexualisierter Gewalt auf Hilfe, Unterstützung und Beratung tatsächlich haben und was dringend notwendig ist.
Der Beitrag ist kostenpflichtig unter diesem Link abrufbar.
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Fachartikel: Aussagepsychologische Begutachtung in Fachzeitschrift „Die Sozialgerichtsbarkeit“ von Dr. Fanziska Drohsel
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Zusammen mit Thomas Kerner hat die juristische Referentin der Geschäftsstelle auch einen Artikel zum Thema „Aussagepsychologische Begutachtung – Glaubhaftmachung als Beweismaßstab im Sozialen Entschädigungsrecht“ verfasst.
Dieser ist kostenpflichtig unter dem folgenden Link erhältlich.
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Haben Sie eine Beschwerde über unsere Arbeit? Unser Ombudsteam ist für Sie da. |
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