Newsletter von Bundeskoordinierung spezialisierter Fachberatungsstellen

Liebe Interessierte, liebe Kolleg*innen,

Der Koalitionsvertrag ist da! In diesem Newsletter legen wir dar, was das unserer Einschätzung nach für unser Themenfeld bedeuten kann. Ansonsten liegen ereignisreiche Monate hinter uns: nach einem Jahr des Bestehens haben wir im November 2017 einen Fachtag und die erste BKSF-Fachstellenvollversammlung veranstaltet. Auf verschiedenen Ebenen haben wir die langwierigen Verhandlungen um eine neue Regierungskoalition begleitet und dazu Stellung genommen. Und nicht zuletzt hat der medial stark aufgegriffene Fall eines betroffenen Jungen in Staufen bei Freiburg das Thema sexualisierte Gewalt in Kindheit und Jugend noch einmal höher auf die politische Agenda gesetzt – wenn auch mehr das fehlende Zusammenspiel staatlicher Stellen als die Notwendigkeit von Unterstützung und Beratung für den Jungen und andere Betroffene im Mittelpunkt stand. Diese und andere Themen finden Sie in dieser Ausgabe von BKSF informiert.

Herzliche Grüße vom Team der BKSF-Geschäftsstelle

Neues aus der BKSF
Unsere Einschätzung zum Koalitionsvertrag

Gestern haben CDU/CSU und SPD sich auf einen Koalitionsvertrag geeinigt, dem nun noch die SPD-Mitglieder zustimmen müssen. Wir haben die Koalitionsverhandlungen intensiv begleitet und dazu in einem gemeinsamen Bündnis mit BAG FORSA, bff, DGfPI und dem Deutschen Kinderschutzbund eine Erklärung abgegeben.

Einige unserer Forderungen haben Einzug in den Koalitionsvertrag gefunden, was wir als sehr positiv bewerten. Zwar wurde sexualisierte Gewalt in Kindheit und Jugend nicht als eigenes politisches Handlungsfeld aufgefasst und in entsprechenden abgestimmten Maßnahmen konkretisiert. Es finden sich aber einige Vorhaben, an denen wir ansetzen können. Worin diese Vorhaben bestehen und wie wir sie einschätzen, können Sie in unserer Stellungnahme nachlesen.
 

Vielen Dank für einen gelungenen Fachtag und eine spannende Fachstellenvollversammlung

Am 16.11.2017 konnten wir ein breites Fachpublikum zu unserem ersten Fachtag mit dem Titel „Auf dem Weg zu einer bedarfsgerechten Versorgung“ empfangen. Gemeinsam mit den Referen*innen Prof. Dr. Dr. Reinhard Wiesner und Esther Mujawayo und einer Vielzahl von Vertreter*innen der Fachpraxis haben wir die verschiedenen Dimensionen einer bedarfsgerechten Unterstützung von Betroffenen sexualisierter Gewalt beleuchtet. Im Mittelpunkt standen dabei finanzielle Aspekte, Chancen und Risiken eines Rechts auf Beratung im Rahmen einer Reformierung des SGB VIII und transkulturelle Aspekte in der Arbeit mit Betroffenen mit Flucht- oder Migrationsbiographie. Aus den Fachgesprächen entstanden viele Ideen für (fach-)politische Forderungen und Schritte.

Im Anschluss fand am 17.11.2017 die erste BKSF-Fachstellenvollversammlung statt. Mehr als 80 Personen  sind zusammengekommen um sich gemeinsam über die weitere Richtung der BKSF auseinanderzusetzen. In sehr spannenden und fokussierten Gesprächsrunden haben wir die Bedarfe der Fachberatungsstellen gesammelt und darüber diskutiert, was spezialisierte Fachberatung ausmacht. Wir als Team der BKSF nehmen eine ganze Menge an Aufträgen, Ideen, Empfehlungen und nicht zuletzt sehr viel Motivation aus der Versammlung mit. Herzlichen Dank dafür! Die nächste Fachstellenvollversammlung ist für Januar/Februar 2019 geplant.

Dokumentationsbroschüren für beide Veranstaltungen werden gerade erarbeitet und können voraussichtlich ab Mitte März 2018 über die BKSF-Geschäftsstelle bezogen werden.

Traumaambulanzen: Nicht für jede*n das Richtige

Das Wissen um psychische Traumatisierung ist auch in Deutschland seit den 1990er Jahren enorm gewachsen. Leider ist das Gesundheitswesen noch sehr hinterher mit der Anerkennung von ambulanten Traumatherapien als Regelleistung und das traumatherapeutische Angebot kann den hohen Bedarf längst nicht decken.  In psychiatrischen Kliniken wird dagegen teilweise schon sehr intensiv zu Traumafolgen gearbeitet. Eine Neuerung der letzten Jahre ist die Entstehung von eigenständigen Traumaambulanzen, die an solche Kliniken angedockt sind. Diese sollen Betroffenen schnell und unkompliziert eine Art ‚Erste Hilfe‘ bieten und sind bei der geplanten OEG-Reform ein fester Bestandteil der schnellen Hilfen für Gewaltbetroffene.

Aus diesem Anlass haben wir uns intensiver mit Traumaambulanzen auseinandergesetzt und uns die Frage gestellt, inwieweit sie für Betroffene von sexualisierter Gewalt in Kindheit und Jugend ein geeignetes Mittel sein können. Für Betroffene aktueller Gewalttaten können Traumaambulanzen durchaus wirksam sein. Bei sexualisierter Gewalt in Kindheit und Jugend bieten sie nur für manche die passende Hilfe und sind für einige gänzlich ungeeignet. Betroffene sexualisierter Gewalt benötigen ein breites Angebot an Unterstützung, das nicht auf psychiatrische und psychotherapeutische Hilfe eingeengt sein sollte. Näheres dazu können Sie in unserem Positionspapier nachlesen, das wir in Zusammenarbeit mit den Expertinnen Claudia Igney (Vielfalt e.V.) und Angelika Oetken (u.a. Betroffenbeirat beim Fonds Sexueller Missbrauch) verfasst haben.

Was passiert in Politik und Gesellschaft?
Wichtige Stellungnahme von unserem Kooperationsverband BAG FORSA zu "Freiburg"

Schon lange hat kein Fall mehr die Aufmerksamkeit von Medien und Politik derart auf sich gezogen wie der eines neunjährigen Jungen in Staufen bei Freiburg, der von seiner Mutter und ihrem einschlägig vorbestraften Partner im Internet für sexualisierte Gewalthandlungen angeboten wurde. Auch wir haben den Fall aufmerksam beobachtet und rekonstruiert, mit Berater*innen vor Ort gesprochen und daraus Forderungen für die Politik abgeleitet. Unser Kooperationsverband, die Bundesarbeitsgemeinschaft Feministischer Organisationen
gegen Sexuelle Gewalt an Mädchen und Frauen e.V. (BAG FORSA), hat dazu gestern viele wichtige Empfehlungen und Forderungen in einer Stellungnahme veröffentlicht, auf die wir hier ausdrücklich hinweisen wollen.

Was ist der aktuelle Stand bei den OEG- und SGB VIII-Reformen?

Derzeit sieht es nicht danach aus, dass das vom Bundestag beschlossene Kinder- und Jugendstärkungsgesetz (KJSG) vom Bundesrat beschlossen werden wird. Allerdings gehen wir davon aus, dass die Novellierung des SGB VIII in der neuen Legislaturperiode erneut auf die Tagesordnung kommen wird. Deshalb bereiten wir uns darauf vor, die Anliegen der spezialisierten Fachberatungsstellen (etwa zum Thema Recht auf Beratung) an den richtigen Stellen in den Prozess einzubringen.

Da es in der letzten Legislaturperiode nicht mehr zu einer Novellierung des Opferentschädigungsgesetzes (OEG) gekommen ist, gehen wir davon aus und setzen uns auch stark dafür ein, dass diese schnell auf die Agenda kommt. Im Bereich des OEG besteht mit Blick auf Betroffene von sexualisierter Gewalt in Kindheit und Jugend sehr grundlegender Änderungsbedarf. Dieser betrifft u.a. die Abkehr vom Tat- und Kausalitätsnachweis, die Interdisziplinarität der Gutachter*innen und einen Zugang zu ersten Hilfen beispielsweise durch eine spezialisierte Fachberatungsstelle. Der Unabhängige Beauftragte für Fragen des Sexuellen Kindesmissbrauchs (UBSKM), Herr Rörig, hat in seinem Programm vom Oktober 2017 dargelegt, dass aus seiner Sicht die gesetzliche Einrichtung einer Stiftung, die ergänzende Hilfen für Betroffene vorsieht, in Betracht kommt, wenn das OEG keine befriedigende Regelung findet. Dieser Vorschlag sowie zahlreiche andere sind gegenwärtig rund um die Novellierung des OEG und die Weiterführung des Ergänzenden Hilfesystems in der Diskussion. Wir bringen dabei aktiv die Perspektive der spezialisierten Fachberatung ein und begleiten den politischen Prozess.

Rituelle und organisierte Gewalt rücken in den Fokus

Organisierte und insbesondere rituelle Gewalt sind Themen, vor denen sowohl die Öffentlichkeit als auch manche Fachstellen immer noch große Scheu haben. Zu unvorstellbar gewaltvoll klingt für einige das, was Betroffenen widerfahren ist. Gleichzeitig unterstützen viele spezialisierte Fachberatungsstellen Betroffene aus solchen Gewaltstrukturen.

Umso mehr begrüßen wir, dass das Thema endlich von verschiedenen Seiten mehr Aufmerksamkeit bekommt. Ein externer Expert*innenkreis ,Sexuelle Gewalt in organisierten und rituellen Gewaltstrukturen' am Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend schließt seine Arbeit im Frühjahr 2018 mit der Veröffentlichung einer Stellungnahme mit Handlungsempfehlungen sowie einer Fachtagung am 12./13.04.2018 in Berlin ab. Die Aufarbeitungskommission hat sich des Themas in einem Werkstattgespräch angenommen und lässt eine Studie erarbeiten. Auch in Fachveranstaltungen wird das Thema beleuchtet - nicht zuletzt beim Selbsthilfekongress in Oldenburg im kommenden April.

Neues vom Betroffenenrat und der Aufarbeitungskommission

Aufarbeitungskommission: Hearing zu sexualisierter Gewalt in der DDR

In der zweiten öffentlichen Anhörung der Aufarbeitungskommission stand das Thema „Sexueller Kindesmissbrauch in der DDR“ im Mittelpunkt. Dort wurde sehr deutlich, dass die Aufarbeitung dieses Themas für alle Beteiligten sehr herausfordernd ist und bislang gesellschaftlich und politisch zu wenig Aufmerksamkeit erhalten hat.

Besonders deutlich wurde die Spirale der Gewalt, in der die damaligen Kinder und Jugendlichen sich befanden: z.T. aus schwierigen Familienverhältnissen, kamen sie in staatliche Kinderheime, dann oft in Spezialheime und schließlich in Jugendwerkhöfe wenn sie als „unangepasst“ galten. Sexualisierte Gewalt, aber auch andere Gewaltformen waren ein fester Bestandteil dieses Heimerziehungssystems. Da sexualisierte Gewalt nicht ins staatliche und gesellschaftliche Selbstbild passte, wurde es umfassend tabuisiert. Die Betroffenen hatten teils jahrzehntelang mit den Gewaltfolgen, der Stigmatisierung als „Heimkinder“ und der wirtschaftlichen Ausgrenzung zu kämpfen.

Corinna Thalheim, Vorstandsvorsitzende der Betroffeneninitiative Missbrauch in DDR-Heimen e. V. und Leiterin der Selbsthilfegruppe ,Verbogene Seelen‘ meinte dazu: „Wichtig für die Betroffenen ist, dass man eine Gleichstellung zu allen anderen Opfern des DDR-Regimes herstellt. Die sexuelle Gewalt in den Heimen findet bisher keine bzw. wenig Beachtung. Mehrfachbetroffenheit muss endlich auch von der Politik anerkannt werden. Es gibt keine Möglichkeit, Hilfe und Anerkennung des Leides zu bekommen.“ Der Fonds ,Heimerziehung in der DDR' hatte nur eine recht kurze Antragsfrist, seit dem 30.09.2015 können gar keine Anträge mehr gestellt werden.

Am 27.06.2018 findet das nächste öffentliche Hearing zum Thema „Kirchen und ihre Verantwortung zur Aufarbeitung sexuellen Kindesmissbrauchsin Berlin statt.

 

Termin für Betroffenenkongress steht fest

Da die Resonanz auf den Betroffenenkongress MitSprache, der Ende 2016 stattfand, so positiv war, geht dieser nun in die zweite Runde. Unter dem Motto „Strong together – gemeinsam stark“ sind am 14./15.09.2018 wieder Betroffene, Interessierte und Akteur*innen aus der Fachszene, der Selbsthilfe und der Politik in den Räumen der Berliner Stadtmission. Es wird mit 250 Teilnehmer*innen gerechnet.

Der Kongress wird vom Betroffenenrat beim UBSKM veranstaltet. Wir freuen uns, wenn Sie den Termin an Interessierte weitersagen oder Klient*innen darüber informieren.

Bild-Copyright: Anja Müller.

BKSF bundesweit
Verbandsübergreifende Initiative fordert Zeugnisverweigerungsrecht für Berater*innen

Da es für Mitarbeiter*innen in professionellen Fachberatungsstellen noch immer kein strafprozessuales Zeugnisverweigerungsrecht gibt, hat sich eine Initiative gebildet, die sich auf Bundesebene für ein solches Recht einsetzt. Gemeinsam fordern wir eine baldige Reform des § 53 StPO und dass für Mitarbeiter*innen in professionellen Fachberatungsstellen, die Betroffene von Gewalt beraten, ein Zeugnisverweigerungsrecht gesetzlich verankert wird. Mit dieser Forderung sind wir im Vorfeld der Koalitionsverhandlungen auf Union und SPD zugegangen.

Zur Begründung führen wir u.a. aus, dass Mitarbeitende gegenwärtig immer wieder in große Gewissenskonflikte geraten, wenn sie in strafrechtlichen Verfahren Auskunft über vertraulich geführte Gespräche geben sollen. Für eine gute Unterstützung und Beratung ist eine stabile Vertrauensgrundlage von immenser Bedeutung und diese sollte gesetzlich gewährleistet werden. An diesem Vorhaben arbeiten wir gemeinsam mit dem Paritätischen Gesamtverband, dem bff, der Frauenhauskoordinierung und dem KOK - Bundesweiter Koordinierungskreis gegen Menschenhandel.

BKSF auf dem Europäischen Polizeikongress

Im Rahmen des Europäischen Polizeikongresses am 06./07.02.2018 hat die BKSF an der Podiumsdiskussion ,Vernetzten Missbrauch vernetzt verfolgen: Bekämpfung von Kindesmissbrauch und Cybercrime im Internet' teilgenommen. Im Mittelpunkt standen dabei polizeiliche Möglichkeiten, gegen organisierte sexualisierte Gewalt mittels digitaler Medien vorzugehen. BKSF-Leitung Katrin Schwedes setzte sich in der Diskussion dafür ein, Betroffene und ihre Bedarfe z.B. nach Beratung und Unterstützung sowie niedrigschwelligen OEG-Verfahren nicht aus dem Blick geraten zu lassen.
 

Außerdem
Buchneuerscheinungen: ,Opferschutz im Strafverfahren' und ,NOpfer!'

Von Kolleg*innen sind wir auf zwei Buchneuerscheinungen bzw. -auflagen aufmerksam gemacht worden:

Ende letzten Jahres ist das interdisziplinäre Handbuch und Standardwerk ,Opferschutz im Strafverfahren', herausgegeben von Friesa Fastie, in der dritten und vollständig überarbeiteten Auflage erschienen. Der Band vermittelt Grundlagenwissen für einen schonenden Umgang mit Verletzten von schweren Gewalt- und Sexualdelikten und für die qualifizierte Psychosoziale Prozessbegleitung.

Anlässlich ihres 25-jährigen Jubiläums haben die Kolleg*innen von Wirbelwind Ingolstadt den Band "NOpfer! Schweigen ist (k)eine Option. Statements zu sexualisierter Gewalt in unserer Gesellschaft" herausgegeben. In diesem spannenden Buchprojekt sind 40 Statements zu sexualisierter Gewalt gesammelt. Die Beiträge stammen fast vollständig von persönlich Betroffenen

Filmempfehlung: Die Hannas
Kinofilm jetzt als DVD erhältlich

Ausgangspunkt der Handlung ist die langjährige Beziehung der Mittdreißiger Hans und Anna, den „Hannas“. Sie kochen gerne, sind eingespielt und verstehen sich gut – alles ist friedlich, höchstens etwas eingeschlafen. Trotzdem ist da eine latente Unzufriedenheit ob so viel harmonischer Monotonie. In dem Versuch, das aufzubrechen, beginnen beide im gegenseitigen Unwissen eine Affäre mit Nico bzw. Kim, die Schwestern sind.

Dabei entpuppt sich fast nebenher die sexualisierte Gewalt, der die beiden Schwestern als Kinder ausgesetzt waren, als Thema. „Mir war es wichtig bei Nico und Kim, bei den beiden Figuren, die den Missbrauch durch den Vater erlebt haben, zu zeigen, dass sie das bereits überwunden haben. Sie haben diese tiefe Verletzung erfahren und das ist etwas, das sie ihr ganzes Leben lang mit sich tragen werden und das hat sie gezeichnet und sie geprägt und das spürt eins bei den Figuren auch. Aber der Täter hat keine Macht mehr über ihr Leben, sondern sie bestimmen ihr Leben selbst. Deswegen habe ich mich dafür entschieden, diese Geschichte aus der Vergangenheit erst sehr, sehr spät an einer ganz dezentralen Stelle zu thematisieren. Ich hatte den Wunsch, diese Figuren zuerst mal als vital, gesund, lebensfähig und aktiv zu zeigen,“ sagt die Regisseurin in einem sehr lesenswerten Interview auf dem feministischen Blog ‚Die Filmlöwin‘. Darin spricht sie auch über Vergewaltigungsmythen und stereotype Darstellungen in Film und Gesellschaft und über die Notwendigkeit, neue und vielfältige Formen der Thematisierung zu entwickeln.

Wir finden, das ist gut gelungen und empfehlen diesen Film, der jenseits von Eifersuchtsdrama und Identitätskrise mit großer Leichtigkeit seine Figuren ernst nimmt.

BKSF - Bundeskoordinierung Spezialisierter Fachberatung gegen sexualisierte Gewalt in Kindheit und Jugend Zossener Str. 41
10961 Berlin
Telefon: 030/88 91 68 66

info@bundeskoordinierung.de
www.bundeskoordinierung.de

Gefördert vom:

Haben Sie eine Beschwerde über unsere Arbeit? Unser Ombudsteam ist für Sie da.

Wenn Sie diesen Newsletter nicht weiter beziehen wollen,
können Sie hier Ihre E-Mail-Adresse aus dem Verteiler austragen