BKSF informiert - Ausgabe 24
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Liebe Leser*innen,
wir befinden uns in einer Zeit, in der sich politische und gesellschaftliche Ereignisse auf nationaler und internationaler Ebene überschlagen. Mit unserem aktuellen Newsletter werfen wir einen Blick auf aktuelle Entwicklungen in unserem Themenfeld, die unsere Arbeit beeinflussen.
Neben den Landtagswahlen in Brandenburg, Sachsen und Thüringen, beschäftigen uns potenziell wegweisende Gesetzentwürfe und –reformen wie das Gewalthilfegesetz und die Inklusion von Menschen mit Behinderungen in der spezialisierten Fachberatung. Zudem richten wir den Blick auch auf Neuigkeiten aus Wissenschaft und Forschung.
Viel Freude bei der Lektüre wünscht
Ihr Team aus der BKSF-Geschäftsstelle
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Stellungnahme zum „Entwurf eines Gesetzes zur Verbesserung des Schutzes von gewaltbetroffenen Personen in familiengerichtlichen Verfahren, zur Stärkung des Verfahrensbeistands und zur Anpassung sonstiger Verfahrensvorschriften“ (FamFG)
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Fachberatungsstellen stehen Betroffenen sexualisierter Gewalt parteilich zur Seite und unterstützen u.a. bei Verfahren vorm Familiengericht. Wir begrüßen sehr, dass der Schutz gewaltbetroffener Personen und Kinder verbessert werden soll. Auch wenn die Istanbul-Konvention seit 2018 in Deutschland gilt, bestehen immer noch erhebliche Umsetzungsmängel. Mit den Eckpunkten des Bundesministeriums der Justiz für eine Reform des Kindschaftsrechts soll dies angegangen werden. Dazu haben wir bereits am 16.02.2024 eine Stellungnahme veröffentlicht. In unserer neuen Stellungnahme zum "Entwurf eines Gesetzes zur Verbesserung des Schutzes gewaltbetroffener Personen im familiengerichtlichen Verfahren, zur Stärkung des Verfahrensbeistands und zur Anpassung sonstiger Verfahrensvorschriften" haben wir einige Defizite aus dem Gesetzesentwurf aufgegriffen.
Die detaillierte Stellungnahme steht unter diesem Link als PDF-Download zur Verfügung.
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Stellungnahme zum „Entwurf eines Gesetzes zur unabhängigen Beauftragten für Kinderschutz und Kinderrechte oder zum unabhängigen Beauftragten für Kinderschutz und Kinderrechte“ in Nordrhein-Westfalen
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Wir begrüßen die Schaffung der Stelle eine*r unabhängigen Beauftragten für Kinderschutz und Kinderrechte in Nordrhein-Westfalen. Damit ist das Bundesland das erste und bisher einzige mit einer solchen resortübergreifenden, unabhängigen Stelle. Diese soll dazu beitragen, das Thema Kinderschutz und Kinderrechte dauerhaft in Politik und Öffentlichkeit zu platzieren. In unserer Stellungnahme vom 20.09.2024 zum "Entwurf eines Gesetzes zur unabhängigen Beauftragten für Kinderschutz und Kinderrechte oder zum unabhängigen Beauftragten für Kinderschutz und Kinderrechte" haben wir uns mit dem Gesetzesentwurf auseinandergesetzt.
Unter diesem Link ist die Stellungnahme als PDF-Dokument einsehbar.
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Presse- und Öffentlichkeitsarbeit im Rahmen der Landtagswahlen in Brandenburg, Sachsen und Thüringen – „BKSF gegen die extreme Rechte“
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Seit Wochen sprechen wir in unseren unterschiedlichen Formaten über Rechtsextremismus und positionieren uns aktiv gegen extrem rechte Akteur*innen. Politische und gesellschaftliche Entwicklungen dieser Art werden uns auch in Zukunft beschäftigen und wir werden keine Ruhe geben. Denn: Auch wir in der spezialisierten Fachberatung sind gefragt unsere Grundwerte gegen extrem rechte, populistische, antifeministische und antidemokratische Kräfte zu verteidigen. Insbesondere, wenn es um den Kampf gegen sexualisierte Gewalt in Kindheit und Jugend geht.
Gestartet sind wir in der Geschäftsstelle mit einer Umfrage unter Fachberater*innen zu Erfahrungen mit Rechtsextremismus. Auch ein „Politik-Brief“ gehörte zu unserem Unterstützungsangebot. Fachberatungsstellen konnten die von uns erarbeitete Vorlage für die Kontaktaufnahme zu lokalen Politiker*innen und Entscheidungsträger*innen nutzen. Im Rahmen unserer Presse- und Öffentlichkeitsarbeit konnten wir einen Kommentar auf Belltower.News veröffentlichen sowie verschiedene Inhalte und Interviews mit Expert*innen über Instagram und Facebook. Ein Unterstützungsangebot für lokale Pressearbeit wurde Fachberatungsstellen in Brandenburg, Sachsen und Thüringen unterbreitet, das äußerst positiv aufgefasst wurde. Bisher resultierte die Presseansprache bereits in einer für Ausgabe 1/2025 geplanten Titelstory für „kreuzer“, dem Stadtmagazin in Leipzig. Insgesamt wurde zudem die Vernetzung mit wichtigen Akteur*innen aus dem Themenfeld wie „Mobile Beratungsteams gegen Rechtsextremismus“, „Radikale Töchter“ u.a. intensiviert.
Sie haben Interesse am Austausch zu unseren Aktionen und/oder möchten sich anschließen? Melden Sie sich gerne bei unserem Referenten Presse- und Öffentlichkeitsarbeit Roland Ludwig unter ludwig@bundeskoordinierung.de
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Inklusive Spezialisierte Fachberatung gegen sexualisierte Gewalt in Kindheit und Jugend
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Unser Fachtag hat am 06.06.2024 in Berlin stattgefunden. Insgesamt haben über 180 Menschen daran teilgenommen (live und via Stream) und gemeinsam die Bedarfe von Menschen mit Behinderungen in der Fachberatung in den Blick genommen. Die Veranstaltung hat den Austausch sowie die Vernetzung von Selbstvertreter*innen und Fachberater*innen ermöglicht, welcher uns besonders wichtig war. Die Veranstaltungsdokumentation zum Nachlesen wird in Kürze auf unserer Website unter www.bundeskoordinierung.de veröffentlicht.
Auch über den Fachtag hinaus haben wir uns mit unserem Themenschwerpunkt intensiv beschäftigt. Die Referent*innen in der Geschäftsstelle haben sich informiert, fortgebildet und verstärkt mit Selbstvertreter*innen und Verbänden in der sogenannten „Behindertenhilfe“ vernetzt. Zusätzlich haben übersichtliche Social Media Aktionen im Rahmen der Paralympics geholfen, das Thema in der (Fach)Öffentlichkeit sichtbarer zu machen. Diese haben wir gemeinsam mit Athleten Deutschland e.V. und Safe Sport e.V. umgesetzt. Auch Mareike Miller, Kaderathletin bei den Paralympics im Basketballteam, hat uns aktiv bei der Öffentlichkeitsarbeit unterstützt. Perspektivisch wollen wir die Vernetzung von Expert*innen, Selbstvertreter*innen und Fachberater*innen weiter intensivieren. Unser Ziel: Gegenseitig kennenlernen, Aufmerksamkeit schaffen, Vertrauen aufbauen und auf eine inklusivere Gesellschaft hinwirken.
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Neues aus Gesellschaft und Politik |
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Spezialisierte Fachberatung gegen sexualisierte Gewalt in Kindheit und Jugend in Brandenburg
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Wie sieht eigentlich die Fachberatungslandschaft in Brandenburg aus? Im deutschlandweiten Vergleich bildet das Bundesland das Schlusslicht was die Versorgung von Betroffenen sexualisierter Gewalt in Kindheit und Jugend angeht. Eine in 2022 gegründete Fachberatungsstelle in der Uckermark wurde im Juni 2024 geschlossen. Eine weitere Fachberatungsstelle in Eberswalde/Barnim schließt zum Ende des Jahres. Damit bleibt nur noch ein kommunales Beratungs- und Unterstützungsangebot für Betroffene sexualisierter Gewalt in Kindheit und Jugend sowie ihre Unterstützungspersonen im gesamten Bundesland.
Währenddessen übernehmen die zuständigen Ministerien keinerlei Verantwortung. Wir wollen nicht alles schlechtreden. Vereinzelt werden Landesmittel zur Finanzierung von Beratungsstellen aufgewendet z.B. für den „Opferschutz“ und die psychosoziale Prozessbegleitung. Dies sind allerdings auch teilweise Pflichtleistungen aufgrund von Bundesgesetzen. Darüber hinaus passiert wenig. Insbesondere Brandenburg braucht dringend eine bessere Versorgung und finanzielle Mittel für Fachberatungs- und Unterstützungsangebote sowie eine dezidierte Auseinandersetzung mit dem Thema sexualisierte Gewalt in Kindheit und Jugend auf Landes- und Kommunalebene.
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Entwurf eines Gewalthilfegesetzes des Bundesministeriums für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMFSFJ)
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Seit Jahrzehnten organisieren Frauenhäuser und Fachberatungsstellen unermüdlich und engagiert den Gewaltschutz und die Unterstützung von gewaltbetroffenen Frauen* und ihren Kindern. Sind Plätze in Frauenhäusern verfügbar, sind diese aufgrund von einzelfallbezogener Finanzierung für Betroffene häufig unbezahlbar. Insbesondere dann, wenn kein Anspruch auf Sozialleistungen besteht. Ein Gewalthilfegesetz wäre die Antwort auf bestehende Lücken in der Versorgung von Betroffenen. Mit der Ratifizierung der Istanbul-Konvention hat sich Deutschland genau dazu verpflichtet. Fast überall fehlen immer noch bedarfsgerechte Unterstützungsangebote. Beratungsstellen sind ungleich verteilt, überlastet und von freiwilligen Leistungen der Länder und Kommunen abhängig. Gewaltschutz ist ein grundlegendes Menschenrecht! Die Bundesregierung muss Verantwortung übernehmen und ein Gewalthilfegesetz noch in dieser Legislaturperiode realisieren.
Weitere Informationen zu Forderungen und Bedarfen von Fachberatungsstellen finden Sie u.a. auf der Website des Bundesverband Frauenberatungsstellen und Frauennotrufe – Frauen gegen Gewalt e.V.
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Neuigkeiten zum Fonds Sexueller Missbrauch (FSM)
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Kontinuierlich verfolgen wir die Diskussion um die Zukunft des FSM. Im Haushaltsentwurf für 2025 ist Geld für den Fonds eingestellt und der Entwurf für das Haushaltsgesetz 2025 wurde am 17.07.2024 durch das Bundeskabinett beschlossen und geht damit nun ins parlamentarische Verfahren. Der endgültige Beschluss über den Gesetzesentwurf bleibt dem Deutschen Bundestag vorbehalten. Wir begrüßen sehr, dass der Entwurf auch für die Jahre von 2026 bis 2028 Geld vorsieht. Dennoch ändert es nichts daran, dass die BKSF sich für eine gesetzliche Verstetigung einsetzt! Außerdem gibt es Veränderungen bei den Leistungen. Für bewilligte Leistungen wurde eine dreijährige Abrechnungsfrist eingeführt.
Mehr zum FSM finden Sie auf der entsprechenden Website unter www.fonds-missbrauch.de. Zudem findet sich dort eine aktualisierte Leitlinie, welche die wichtigsten Fragen zur Antragsstellung beantwortet.
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Förderlinie „Forschung zu sexualisierter Gewalt gegen Kinder und Jugendliche in pädagogischen Kontexten“ vom Bundesministerium für Bildung und Forschung (BMBF)
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Das BMBF legte 2011 einen wichtigen Grundstein mit der Einrichtung der Förderlinie, die erstmalig die Forschung von sexualisierter Gewalt in Kindheit und Jugend in den Fokus rückte. Der Forschungsschwerpunkt sollte in der Wissenschaft etabliert werden. Das umfangreiche und wissenschaftlich fundierte Wissen soll Gesellschaft, Politik und Praxis zusätzlich befähigen, Kinder und Jugendliche vor sexualisierter Gewalt zu schützen. Das BMBF hat entschieden, die Förderlinie nach der 3. Laufzeit einzustellen und keine weiteren Maßnahmen zur Erforschung des Themas sexualisierte Gewalt in Kindheit und Jugend einzurichten. Die Abschlusstagung fand am 18. und 19.09.2024 stattgefunden. Wissenschaft und Forschung sind allerdings unverzichtbar für den Schutz von Kindern und Jugendlichen vor sexualisierter Gewalt. Die Kultusministerien in Bund und Ländern dürfen nicht wegschauen!
In der Vergangenheit haben wir in einem „Offenen Brief“ schon einmal Stellung bezogen. Dieser ist unter diesem Link abrufbar.
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Studien zur Gewalt gegen Frauen und Männer mit Behinderungen und Beeinträchtigungen vom Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) und Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMFSFJ) veröffentlicht
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Die von BMAS und BMFSFJ beauftragte „Studie zur Gewalt gegen Frauen und Männer in Einrichtungen der Behindertenhilfe“ und „Sexuelle Belästigung, Gewalt und Gewaltschutz in Werkstätten für behinderte Menschen“ wurden im Juli 2024 veröffentlicht. Menschen in Einrichtungen der Behindertenhilfe – Wohnheimen und Werkstätten – sind einem anhaltend hohen Risiko, Gewalt zu erleben, ausgesetzt. Die Studie belegt, dass mehr als die Hälfte der Befragten bereits als Kinder und Jugendliche körperliche Gewalt erleben mussten. Davon sind ca. 25 % der Frauen und 12 % der Männer von sexualisierter Gewalt betroffen. Auch in Werkstätten für Menschen mit Behinderungen haben mehr als 40 % der Frauen und 10 % der Männer bereits sexualisierte Gewalt („sexuelle Belästigung“) erlebt. Die Studie macht deutlich, dass bestehende Maßnahmen nicht ausreichen und der Gewaltschutz auf allen Ebenen verbessert und ausgebaut werden muss.
Die Studien finden Sie auf der Website des BMAS.
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Flucht und Gewalt 2024 – Neuer Psychosozialer Versorgungsbericht von Bundesweite Arbeitsgemeinschaft Psychosozialer Zentren für Flüchtlinge und Folteropfer - BAfF e.V. veröffentlicht
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Die BAfF e.V. hat einen neuen Psychosozialen Versorgungsbericht veröffentlicht. Der Bericht untersucht die Gesundheitsversorgung in Deutschland für geflüchtete Menschen im Kontext von Gewalterfahrungen. Die Arbeitsgruppe stellt in dem Bericht fest, dass es in Deutschland nach wie vor an bedarfsgerechten Zugängen zu Gesundheitsversorgung für Migrant*innen mit Fluchthintergrund mangelt. Die systematische Diskriminierung von geflüchteten Menschen erschwert den Zugang zusätzlich und betrifft nicht nur die medizinische Behandlung bei z.B. Verletzungen, sondern auch die therapeutische Versorgung in Fällen von psychischer, physischer und sexualisierter Gewalt. Auch Kinder und Jugendliche sind häufig von Gewalt betroffen. In einer Studie geben 85,7 % der Befragten Kinder und Jugendlichen an, diverse Formen der Gewalt erleben zu müssen. 5% der Befragten nennen auch sexualisierte Gewalt, obwohl diese Gewaltform für Kinder und Jugendliche besonders schwierig zu benennen sein muss. Vermutlich liegt die Dunkelziffer deutlich höher. Die Gründe für erschwerte Zugänge sind zahlreich. Angefangen bei der unzureichenden Finanzierung von Unterstützungsstrukturen wie psychosoziale Zentren, wird der Zugang durch Sprachbarrieren und rechtliche Rahmenbedingungen zusätzlich erschwert.
Weitere Ergebnisse, Daten und Zahlen finden Sie in dem Bericht unter diesem Link.
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Neues aus Kultur und Literatur |
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„Die schönste Version” von Ruth-Maria Thomas von der Longlist des Deutschen Buchpreises 2024
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Der Roman erzählt die Geschichte einer ersten großen Liebe, dem Aufwachsen in der Lausitz und dem Erwachsenwerden einer jungen Frau. Dabei thematisiert die Autorin auch die „unschönen“ Seiten, die geschlechtsspezifische, partnerschaftliche und häusliche sowie sexualisierte Gewalt umfasst. Wir haben mit Ruth-Maria Thomas über ihren Roman gesprochen.
Das kurze Interview lesen Sie bald. Dafür einfach unserem Account https://www.instagram.com/bksfgegengewalt/ folgen.
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