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14.12.2023

BKSF-Stellungnahme zu geplanter Senkung der Mindeststrafen in § 184b StGB

Zum Entwurf eines „Gesetzes zur Anpassung der Mindeststrafen des § 184b Abs. 1 S. 1 und Abs. 3 StGB“ hat die BKSF Stellung genommen. In dem Referentenentwurf des BMJ geht es um die Absenkung der Mindeststrafen bei Besitz, Erwerb und Verbreitung von sog. kinderpornographischen Inhalten.

Wir erkennen grundsätzlich den Reformbedarf in der Ausgestaltung von § 184b StGB, sprechen uns aber gegen eine pauschale Absenkung der Mindeststrafe aus. Stattdessen fordern wir für Absatz 1 (Verbreitung, Erwerb, Herstellung etc. von kinderpornographischen Inhalten) die Einführung eines minder schweren Falles, der eine tat- und schuldangemessene Reaktion auf den Einzelfall ermöglicht, ohne dass gleichzeitig die Möglichkeit der Verfahrenseinstellung nach §§ 153, 155 StPO wiedereingeführt wird. Für Absatz 3 (Besitz von kinderpornographischen Inhalten) unterstützen wir die Herabstufung zu einem Vergehen, fordern jedoch eine Mindeststrafe von sechs anstatt drei Monaten.

Darüber hinaus weisen wir in der Stellungnahme auf weiteren Reformbedarf hin wie die Einführung anonymer Beweissicherung sowie flächendeckende Aufklärung zu digitaler sexualisierter Gewalt. Für besonders wichtig erachten wir zudem die Aufnahme von § 184b StGB in die Liste von Straftaten, bei denen Nebenkläger*innen einen kostenlosen anwaltlichen Beistand erhalten, wenn sie zum Zeitpunkt der Tat minderjährig waren (§ 397a Abs. 1 Nr. 4 StPO).

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