Der offizielle Titel der Istanbul-Konvention lautet „Übereinkommen des Europarats zur Verhütung und zur Bekämpfung von Gewalt gegen Frauen und häusliche Gewalt“. Sie ist ein völkerrechtlicher Menschenrechtsvertrag und wurde am 11. Mai 2011 in Istanbul beschlossen. Die Konvention verpflichtet die Vertragsstaaten, umfassende Maßnahmen zur Prävention, Intervention, Schutz und zu rechtlichen Sanktionen gegen geschlechtsspezifische Gewalt zu ergreifen.
Das Inkrafttreten der Istanbul-Konvention für Deutschland am 1. Februar 2018 wirft für viele Akteure, die in den nächsten Jahren mit der Umsetzung der Konvention befasst sein werden, Fragen auf. Was ergibt sich aus dem Wortlaut der Konvention? Welche staatlichen und nicht staatlichen Stellen sind für ihre Umsetzung zuständig? In welchen Bereichen und für welche Gruppen besteht in Deutschland und in Sachsen-Anhalt Handlungsbedarf? Mit welchen Maßnahmen lassen sich effektive und nachhaltig wirksame Strategien zur Verbesserung erzielen?
Im Rahmen der Fachtagung „Die Istanbul Konvention – Umsetzung und Strategien auf Bundes- und Länderebene“ möchten wir sie einladen, diese und andere Fragen mit uns zu diskutieren.
Anmeldung unter: geschaeftsstelle@landesfrauenrat.de
Tagungsgebühr: 5€
Wenn Sie einen Veranstaltungshinweis auf unserer Webseite veröffentlichen wollen, geht das ganz einfach: Veranstaltung vorschlagen