Newsletter von Bundeskoordinierung spezialisierter Fachberatungsstellen

Liebe Kolleg*innen, liebe Interessierte,

Der Frühling ist da, mit endlich wärmeren Tagen! In den Frühjahrsmonaten sind wir mit dem neu gewählten Fachstellenrat dabei, uns um eine verbesserte Struktur, um Qualität bei weiterhin vielfältigen Beteiligungs- und Aussprachemöglichkeiten zu kümmern, damit wir uns gemeinsam in den kommenden zwei Jahren für eine besser gesicherte Fachberatung einsetzen können. Ganz ähnliche Themen behandelt auch diese Ausgabe von BKSF informiert: Schulterschluss bei der Sicherung von Fachberatungsstellen in unserem Statement; Partizipation und qualitativer Ausbau der Beratung.

Wir wünschen eine interessante Lektüre und schicken herzliche Grüße,

das Team der BKSF-Geschäftsstelle

Neues aus der BKSF
BKSF nimmt Stellung zu organisierter sexualisierter und ritueller Gewalt
Stellungnahme der BKSF gemeinsam mit der DGfPI, dem bff und der BAG Forsa

In letzter Zeit kehren Medienberichte wieder, die grundlegende Zweifel an der Glaubhaftigkeit von Aussagen Betroffener sexualisierter Gewalt säen, sobald diese rituelle Gewaltformen umfassen. Das Argumentationsmuster dieser Berichte samt begleitender Stellungnahmen, verortet das Problem weniger in der sexualisierten Gewalt in diesem Tatkontext selbst -- deren Dynamik mitunter als "moral panic" bagatellisiert wird—sondern bei den Unterstützer*innen. Deren Haltung des Zuhörens und des füreinander Einstehens wird skeptisch begegnet oder es wird sogar verurteilt und verantwortlich gemacht. Dies konnten wir nicht unwidersprochen stehen lassen.  Weil es die Arbeit der Fachberatung in einigen wichtigen Punkten berührt, wurde eine Stellungnahme der BKSF mit den Verbänden DGfPI, bff und BAG-Forsa formuliert. Denn die betroffenenzentrierte Haltung in der Beratung hat eine gute Tradition: Wir stehen an der Seite von Betroffenen aller Kontexte und Formen sexualisierter Gewalt, auch in organisierten und / oder rituellen Tatkontexten!

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Anpassung des Strafrahmens beim § 184b StGB in der Diskussion

Die BKSF ist mit rechtlichen Entwicklungen auf dem Gebiet der sexualisierten Gewalt in Kindheit und Jugend befasst. In ihren Gremien werden diese Themen diskutiert.
Seit dem Gesetz zur Bekämpfung sexualisierter Gewalt gegen Kinder aus dem Jahr 2021 ist für den Besitz „kinderpornographischen“ Materials eine Mindeststrafe von einem Jahr vorgesehen. Damit ist die Handlung als Verbrechen eingestuft, was wir begrüßen. Seit dem Inkrafttreten hat diese Rechtsnorm in der Praxis viele Fragen aufgeworfen: Was ist mit erwachsenen Vertrauenspersonen, die auf Frage des Kindes oder der Jugendlichen das Material als Beweismaterial sichern? Wie verhält es sich mit Jugendlichen, die in großen Chatgruppen sind, in denen sie teilweise die Bilder und Videos, die dort hin- und hergeschickt werden, gar nicht ansehen? Die Justizminister*innenkonferenz hat sich im Herbst 2022 dafür ausgesprochen, für die Tatbestände des § 184b Abs. 1 StGB eine Herabstufung zum Vergehen oder eine Regelung für minder schwere Fälle zu schaffen und die Mindeststrafe in § 184b Abs. 3 StGB unter Berücksichtigung der Bandbreite möglichen Handlungsunrechts auf unter ein Jahr Freiheitsstrafe festzulegen. Wir als BKSF haben auf unserer Vollversammlung dazu diskutiert und werden uns dieses Jahr noch intensiv damit befassen.

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Workshops zu Kooperationen mit Fachberatungsstellen für betroffenenzentrierte Verfahren im sozialen Entschädigungsrecht OEG bzw. SGB XIV

Das neue soziale Entschädigungsrecht tritt im Jahr 2024 in Kraft. Die BKSF beteiligt sich unterdessen daran, Positionen für ein besseres Verfahren auszuloten.
Am 17. März 2023 trafen sich Betroffene sexualisierter Gewalt zu einem Austausch über das neue Soziale Entschädigungsrecht (SGB XIV) im Bundesfamilienministerium auf Einladung der Unabhängigen Beauftragten Kerstin Claus. Tamara Luding (BKSF) und Claudia Igney (bff) leiteten den Workshop "Kooperation mit Fachberatungsstellen: Welche Chancen bietet das neue Recht und welche Hürden sind abzubauen?"
Die Workshops dienten dem Austausch von Betroffenen sexualisierter Gewalt in Vorbereitung auf eine interdisziplinäre Fachkonferenz am 11. und 12. Mai unter dem Titel „Das neue Soziale Entschädigungsrecht - Besonderheiten für ein betroffenenzentriertes Verfahren bei sexualisierter Gewalt und Ausbeutung.“ Dort kommen Expert*innen aus Politik, Sozialverwaltung, Sozialgerichtsbarkeit, den Humanwissenschaften und aus Fachberatung zu sexualisierter Gewalt sowie Betroffene sexualisierte Gewalt in Kindheit und Jugend mit ihrem Erfahrungswissen miteinander ins Gespräch.
Im Verlauf der Fachkonferenz, zu der die Veranstalter eingeladen haben -- Anmeldungen können leider nicht mehr berücksichtigt werden --, geben Dr. Franziska Drohsel (BKSF) und Tamara Luding (BKSF) Impulse für das Fachforum "Begleitung und Unterstützung durch Fachberatungsstellen - Chancen und Hürden durch eine Kooperation" und moderieren anschließend das fachliche Gespräch. Die Veranstalter der Tagung sind: Nationaler Rat gegen sexuelle Gewalt an Kindern und Jugendlichen, also das Familienministerium (BMFSFJ) und die UBSKM.

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Fachtag 2024 - Save the Date!

Es ist noch eine Weile hin, aber Termine wie Plätze sind in der schönen Jahreszeit begehrt, darum bitten wir, sich diese Daten vorzumerken: Wie alle zwei Jahre steht im kommenden Jahr neben unserer jährlichen Vollversammlung auch wieder ein BKSF-Fachtag an. Wie in den letzten Jahren werden wir beide Veranstaltungen an zwei aufeinander folgenden Tagen durchführen.
Wir haben eine Neuerung anzukündigen: Statt traditionell im Januar, möchten wir in 2024 auf den Frühsommer ausweichen:

06.06.2024:       BKSF – Fachtag

07.06.2024:       BKSF – Vollversammlung der Fachberatungsstellen

Zum jeweiligen Programm informieren wir voraussichtlich im Herbst 2023.

Wir freuen uns darauf!

Onlineberatung bei sexualisierter Gewalt in Kindheit und Jugend - Belastungen, Schutz und Beratung im Netz

Die Fachberatung zu sexualisierter Gewalt erlebte in den letzen Jahren einen Digitalisierungsschub, insbesondere in der Vernetzung über Videokonferenzen. Der BKSF erschien dieser Punkt ideal, die Möglichkeiten und Fragen rund um Digitalisierung und Onlineberatung weiter aufzufächern und zu vertiefen. In unserer zweiten Publikation zum Thema, die Ende Januar erschienen ist,  finden sich Praxisberichte und Fachbeiträge zur Onlineberatung bei sexualisierter Gewalt in Kindheit und Jugend: multi-perspektivische Beiträge aus Betroffenensicht, aus aktivistischer Sicht und aus Sicht engagierter Stellen des Jugendmedienschutzes. So werden die Herausforderungen und Chancen etwas deutlicher, die in der Digitalisierung liegen.
Mit Beiträgen von Tanja von Bodelschwingh, Nadine Finke, Ingo Fock, den Kolleg*innen von jugendschutz.net, Ulrike Mund, Leon Weyand, Stefan Port, Petra Risau, Lea Römer und Julia von Weiler.

Zum Download folgen Sie bitte dem Link "weiter..."

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Fortbildungsnetz sG - Datenbank für Fortbildungsangebote wird ausgebaut

Fachberatungsstellen fordern schon lange, dass Fachkräfte, die mit Kindern und Jugendlichen zu tun haben, ihren Wissensstand zu sexualisierter Gewalt weiterentwickeln. Dazu braucht es qualitativ hochwertige Fortbildungsangebote.
Sehr gerne weisen wir deshalb darauf hin, dass die Chancen, eine gute Fortbildung zu finden, steigen werden, da die online-Datenbank Fortbildungsnetz sG weiterentwickelt wird.
In 2023 wird unser Träger, die Deutsche Gesellschaft für Prävention und Intervention (DGfPI) in Kooperation mit der Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung (BZgA) eine Ausbau-Offensive für das Fortbildungsnetz sG starten, manches an der Website verbessern, den Fachaustausch fördern und viele neue Anbieter*innen gewinnen.

Kontakt: mund@dgfpi.de

Unter "weiter..." kommen Sie zum Fortbildungsnetz sG. Anbieter können sich bitte dort mit ihrem Angebot eintragen.

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Aus Politik und Gesellschaft
Bundespräsident Steinmeier empfängt den Betroffenenrat der UBSKM
Frank-Walter Steinmeier begrüßt stärkere Sichtbarkeit

BKSF-Referentin Tamara Luding war als Mitglied des Betroffenenrats der UBSKM in Schloss Bellevue zu Gast. Bundespräsident Steinmeier begrüße eine stärkere Sichtbarkeit der Expertise von Betroffenen im Themenbereich sexualisierte Gewalt in Kindheit und Jugend, berichtete sie.
Bereits im Jahr 2021 besuchte der Bundespräsident die Fachberatungsstellen Wildwasser Berlin e.V. und HILFE FÜR JUNGS e.V. zusammen mit der BKSF: "Es ist ein wichtiges Signal, wenn sich das Staatsoberhaupt mit den Erfahrungen und Perspektiven von Betroffenen auseinandersetzt und der Arbeit im Themenfeld die Aufmerksamkeit schenkt, die sie verdient hat", sagte Katrin Schwedes zu diesem Anlass. Sie erinnerte daran, dass viele der Fachberatungsstellen chronisch unterfinanziert seien. "Wir hoffen, dass der Besuch des Bundespräsidenten ein Signal in die andere Richtung setzt“, so Katrin Schwedes.

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Aus unserer Sicht - Vernetzung von Betroffenen sexualisierter Gewalt

Die Wege Betroffener sexualisierter Gewalt führen nicht einfach so zueinander, selbst wenn erkennbar ist, wofür man gemeinsam kämpfen könnte. Für all diejenigen, die den Austausch, gemeinsames Handeln und Solidarität schätzen und die politisch und gesellschaftlich etwas bewegen wollen, bietet das neue bundesweite Netzwerk aus unserer Sicht die Chance, konkrete Vorschläge einzubringen und miteinander aktiv zu werden.
Noch bis zum 30. Juni 2023 können interessierte Betroffene sexualisierter Gewalt in Kindheit und Jugend weiter über den online-Fragebogen ihre Ideen, Anregungen und Statements für die Vernetzungsarbeit einbringen und so an der Gestaltung des Netzwerkes mitwirken.
In der jetzigen Phase des Vernetzungsprozesses arbeiten rund 250 Betroffene in vierzehn verschieden thematisch gegliederten Austauschgruppen. Die Gruppen haben sich nach einem Auswahlverfahren im Frühjahr gebildet.
Auf einem virtuellen Fachtag am 17. November werden allen Interessierten die bisherigen Ergebnisse vorgestellt.


Unter "weiter..." werden Sie zur Homepage Aus unserer Sicht geführt.

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Kerstin Claus startet ins zweite Jahr als UBSKM

Als klar wurde, dass Kerstin Claus zum April 2022 das Amt der Unabhängigen Beauftragten zu Fragen sexuellen Kindesmissbrauchs antreten würde, war das eine Überraschung. An ihrer fachlichen Qualifikation – Claus, die auch systemische Beraterin ist, arbeitete als Journalistin beim ZDF und kannte sich im Themenfeld bestens aus – lag das sicher nicht. Dass dieses Amt der Bundesregierung nicht von einer Mittlerin ausgefüllt werden muss, zu deren Stellenbeschreibung typischer Weise gehört hätte, sich zu unterscheiden von der Zielgruppe ihres Aufgabenbereiches, sondern von einer Betroffenen sexuellen Kindesmissbrauchs selbst, darin lag die Überraschung. Wer sich fragt, ob sie dafür denn geeignet sei, kann sich vielleicht dabei ertappen, einer fragwürdigen Vorstellung von Fachlichkeit und Neutralität aufzusitzen, die Betroffenen diese abspricht und sie damit aus entscheidenden, sichtbaren Positionen ausgrenzt.
Sexualisierte Gewalt ist alltäglich, wird aber überall dort gerne übergangen, wo es konkret wird. Dagegen anzugehen, könnte dann auch das Motiv des ersten Jahres in Kerstin Claus' fünfjähriger Amtszeit sein: Mit der Stärkung regionaler Netzwerke; mit der Sensibilisierungskampagne "Schieb' den Gedanken nicht weg!"; in der Stoßrichtung, darauf hinzuwirken, dass Politik sich befasst mit sexualisierter Gewalt in unserer Gesellschaft, und zwar auf allen staatlichen Ebenen. Dazu gehört auch, die Aufgaben des UBSKM-Amtes und der Aufarbeitungskommission gesetzlich zu verankern, ihr Wirken zu verstetigen.
Kerstin Claus sprach im Juni 2022 auf dem BKSF-Fachtag "Mehr Beratung!", der sich bisher unterversorgte Gruppen in der Fachberatung zum Thema genommen hatte. Menschen mit Behinderungen, jüngere Kinder – Betroffene in ausnahmslos allen Tatkontexten einzubeziehen und Methoden dafür zu entwickeln, stand auf dem Programm. Mit all ihrer fachlichen und persönlichen Kompetenz stand sie an der Seite der Fachberatungsstellen. Wir wünschen ihr eine weiterhin erfolgreiche Amtszeit!

Partizipation in der Forschung zu sexualisierter Gewalt im kirchlichen Kontext

Ende März 2023 befasste sich die Tagung "Wege. Möglichkeiten. Grenzen." der Forschungsstelle für Zeitgeschichte in Hamburg, des ForuM-Projekts mit seinen Studien zur Aufarbeitung im Bereich der evangelischen Kirche sowie der Hochschule Hannover mit der laufenden Forschung zu sexualisirter Gewalt in Kindheit und Jugend im kirchlichen Kontext und speziell mit Fragen der Partizipation.
Die Tagung berichtete von einer Vielzahl unterschiedlicher Partizipationswege und fragte speziell nach deren disziplinären, methodischen oder erkenntnistheoretischen Begründungen, auch im Vergleich zwichen den Konfessionen.
Die Aufgabe für den Referenten der BKSF auf der Tagung bestand in einer Kommentierung der Tagungsbeiträge von Dr. Helga Dill  und Dr. Peter Caspari (IPP München) sowie von Prof. Dr. Klaus Große-Kracht (Historiker aus Münster und Hamburg), sowie in einer Podiumsteilnahme.
Aufarbeitungsprozesse sind für Fachberatungsstellen wichtig, da sie bisweilen angefragt werden, an Aufabeitungsprojekten als Begleitung von Betroffenen teilzunehmen und gelegentlich ihr Wissen einzubringen.

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Dialogprozess zu Standards der Betroffenenbeteiligung in Institutionen startet im Juni
Bewerbungen zur Teilnahme nimmt das UBSKM-Amt bis 14. Mai 2023 an

Fachberatung ist zunehmend auch in Aufarbeitungsprozessen gefragt: Es sind schließlich nicht die einfachsten Themen und Konstellationen, mit denen Betroffene sexualisierter Gewalt darin umzugehen haben. Anfragen zur Begleitung erreichen manche Fachberatungsstellen von institutioneller wie von Betroffenenseite.
UBSKM Kerstin Claus, möchte nun in einem Dialogprozess gemeinsam mit dem Betroffenenrat bei ihrem Amt und der Unabhängigen Kommission zur Aufarbeitung sexuellen Kindesmissbrauchs institutionsübergreifende Standards für die Beteiligung von Betroffenen an Aufarbeitungsprozessen entwickeln. An diesem Prozess sollen neben Institutionen und Personen, die bereits als Fachexpert*innen Aufarbeitungsprozesse begleiten, auch Betroffene gleichberechtigt mitwirken.
Der Dialogprozess startet am 6. Juni 2023 mit einer Auftaktveranstaltung, in der der geplante Prozess wie auch die Ziele vorgestellt und diskutiert werden. In den darauffolgenden Monaten finden Themenworkshops zu einzelnen Elementen der Beteiligung Betroffener statt. Die Ergebnisse der Workshops werden dokumentiert und auf einer Abschlussveranstaltung in 2024 innerhalb des Plenums vorgestellt und abschließend diskutiert. Ziel ist es, die erarbeiteten Standards zu veröffentlichen, damit sie künftig in institutionellen Aufarbeitungsprozessen praktisch erprobt und angewendet werden. Es wird angestrebt, Tatkontexte möglichst ausgewogen abzubilden und zudem nur solche Institutionen zu beteiligen, die bereits eigene Aufarbeitungserfahrung einbringen können. Außerdem werden zu einzelnen Workshops auch externe Aufarbeitungsexpert*innen eingeladen, um die Diskussionen durch ihre Perspektiven zu bereichern.
Im Zentrum des Dialogprozesses stehen Fragen, was eine gelingende und echte Beteiligung Betroffener an Aufarbeitungsprozessen ausmacht, warum die Beteiligung ein Gewinn für die Institutionen ist und welche Kriterien und Standards nötig sind, damit diese Beteiligung erreicht und sichergestellt werden kann.

Unter "weiter..." werden Sie zu der ausführlichen Beschreibung geführt.

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Außerdem
Symposium zur Verbesserung der Datenlage zum Ausmaß sexueller Gewalt gegen Kinder und Jugendliche
15. Juni 2023 in Berlin

Es fehlt in Deustchland ein aktuelles Bild des Ausmaßes sexualisierter Gewalt in Kindheit und Jugend. Das soll mit Hilfe eines Zentrums für Prävalenzforschung geändert werden.
Auch die BKSF ist interessiert an Forschungsergebnissen zu sexualisierter Gewalt in Kindheit und Jugend. Forschungsergebnisse möglichst zielgenau an die Berater*innen zu bringen, passend für eine Reihe von Beratungssituationen, wie sie in der Praxis häufiger auftauchen - das umreisst unsere derzeitigen Überleguingen für die kommende Zeit.
Was die Datenlage über Prävalenzen auf dem Gebiet sexualisierter Gewalt in Kindheit und Jugend angeht, steht zunächst ein wichtiger Vorstoß an: Anstatt Jahr für Jahr zu erklären, man habe keine Zahlen über das Dunkelfeld, wird in diesem Symposium gefragt, wie ein Zentrum für die Prävalenzforschung aussehen könnte.
Das Deutsche Jugendinstitut (DJI) möchte die bisherigen Überlegungen aus dem Nationalen Rat gegen sexuelle Gewalt an Kindern und Jugendlichen vorstellen, diese zur Diskussion stellen und gemeinsam mit den Teilnehmenden weiterentwickeln. Dazu lädt es herzlich zu einem Symposium ein.
Das Symposium findet am 15. Juni 2023 von 10 bis 16 Uhr in Berlin statt.
Es erwarten Sie interessante Vorträge, eine Podiumsdiskussion und Kleingruppen mit
verschiedenen Impulsen.

Bei Interesse geben Sie bitte unter folgendem Link Ihre Kontaktdaten an:
https://anmeldung.dji.de/formcycle/form/provide/2708/
Dann erhalten Sie in Kürze das detaillierte Programm mit Anmeldemöglichkeit.

Rückfragen und Kontakt:
vorbereitung-praevalenz@dji.de
Telefon: +49 89 62306-402

BKSF - Bundeskoordinierung Spezialisierter Fachberatung gegen sexualisierte Gewalt in Kindheit und Jugend Zossener Str. 41
10961 Berlin
Telefon: 030/88 91 68 66

info@bundeskoordinierung.de
www.bundeskoordinierung.de

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