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Workshop mit Betroffenen zum Thema neues Soziales Entschädigungsrecht (SGB XIV)

Graphic Recording: Chrsitine Oymann

Das neue soziale Entschädigungsrecht tritt im Jahr 2024 in Kraft. Die BKSF beteiligt sich unterdessen daran, Positionen für ein besseres Verfahren auszuloten.

Am 17. März 2023 trafen sich Betroffene sexualisierter Gewalt zu einem Austausch über das neue Soziale Entschädigungsrecht (SGB XIV) im Bundesfamilienministerium auf Einladung von Kerstin Claus, der Unabhängigen Beauftragten. Tamara Luding (BKSF) und Claudia Igney (bff) leiteten den Workshop "Kooperation mit Fachberatungsstellen: Welche Chancen bietet das neue Recht und welche Hürden sind abzubauen?"

Die Workshops dienten dem Austausch von Betroffenen sexualisierter Gewalt in Vorbereitung auf eine interdisziplinäre Fachkonferenz am 11. und 12. Mai 2023 unter dem Titel „Das neue Soziale Entschädigungsrecht - Besonderheiten für ein betroffenenzentriertes Verfahren bei sexualisierter Gewalt und Ausbeutung.“ Dort kammen Expert*innen aus Politik, Sozialverwaltung, Sozialgerichtsbarkeit, den Humanwissenschaften und aus Fachberatung zu sexualisierter Gewalt sowie Betroffene sexualisierte Gewalt in Kindheit und Jugend miteinander ins Gespräch.

Im Verlauf der Fachkonferenz im Mai moderierte Tamara Luding (BKSF) das Fachforum "Begleitung und Unterstützung durch Fachberatungsstellen - Chancen und Hürden durch eine Kooperation".  Darin wurde diskuitiert, wodurch auf Bundesebene Brücken gebaut weden könnten für eine gute Umsetzung des neuen sozialen Entschädigungsrechts SER. Die Veranstalter der Tagung waren: Nationaler Rat gegen sexuelle Gewalt an Kindern und Jugendlichen, Familienministerium (BMFSFJ) und  UBSKM.

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