Mit Inkrafttreten der UN-Behindertenrechtskonvention vor zehn Jahren wurden wichtige Weichen gestellt. Das Bundesteilhabegesetzt regelt bereits viele wesentliche Dinge. Doch nach Maßnahmen für die Vereinheitlichung der Hilfe für Kinder und Jugendliche mit Behinderungen sucht man vielerorts vergeblich. Denn dieser war ausdrücklich vom Prozess ausgenommen. Je nach Behinderungsform teilen sich somit die Zuständigkeiten weiterhin zwischen Jugendamt und Eingliederungshilfe auf. Aufgrund der hierdurch entstehenden Zuständigkeitsstreitigkeiten werden viele Kinder, Jugendliche und
Familien nicht nur zwischen den Behörden hin und her geschoben, erhalten keine, verspätet oder nur unzureichend Hilfen. Die rechtlich gezogenen Trennlinien sind zudem mit einer ganzheitlichen Wahrnehmung von Menschen nicht vereinbar. Eine Zuordnung ins jeweilige System hat erhebliche Auswirkungen für alle Beteiligten, wie vier Beispiele im untenstehenden PDF deutlich veranschaulichen.
Mit dem Appell „Exklusion beenden: Kinder- und Jugendhilfe für alle jungen Menschen und ihre Familien!“ wenden sich nun zahlreiche Organisationen an die Bundes- und Landesministerien. Zentrales Anliegen der Unterzeichnenden ist die Gestaltung eines inklusiven Kinder- und Jugendhilferechts für alle Kinder und Jugendlichen. Auch wir haben den Appell mitunterzeichnet und fordern eine inklusive Kinder- und Jugendhilfe!