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22.01.2018

Bündnis für den Schutz von Kindern vor sexualisierter Gewalt fordert von zukünftiger Regierungskoalition ein umfassendes Programm zur Unterstützung Betroffener

PM vom 22.01.2018

Pressemitteilung, 22. Januar 2018

Gemeinsame Erklärung von BAG FORSA, bff, BKSF, DGfPI und Deutscher Kinderschutzbund

Bündnis für den Schutz von Kindern vor sexualisierter Gewalt fordert von zukünftiger Regierungskoalition ein umfassendes Programm zur Unterstützung Betroffener

Diese Woche werden die Verhandlungen zur Bildung einer Großen Koalition geführt. Im Sondierungspapier finden sich bisher nur wenige Ansatzpunkte für einen konsequenten Einsatz gegen sexualisierte Gewalt in Kindheit und Jugend. Deswegen fordern wir, ein Bündnis für den Schutz von Kindern vor sexualisierter Gewalt, endlich ein kohärentes und nachhaltiges Programm für den Schutz und die Unterstützung von Betroffenen auf die politische Agenda zu setzen.

Sexueller Missbrauch wird gerade wieder öffentlich diskutiert: der Fall eines betroffenen Jungen in Staufen bei Freiburg wirft ein grelles Schlaglicht auf das Ausmaß und die Folgen sexualisierter Gewalt in unserer Gesellschaft. Im Rahmen der #metoo-Debatte haben auch Betroffene von sexualisierter Gewalt in Kindheit und Jugend ihre Stimme erhoben. Aber die politischen Antworten lassen auf sich warten.

Wir brauchen eine langfristige, gesamtgesellschaftliche Strategie, um sexualisierter Gewalt in Kindheit und Jugend ein Ende zu setzen. Wir brauchen eine verlässliche Finanzierung des Hilfesystems, wie etwa der Fachberatungsstellen, die eine wichtige Unterstützung und Beratung für die Betroffenen bieten. Sie werden gerne übersehen, wenn es um ihre Finanzierung geht.

Im Sondierungspapier finden sich gute Ansätze wie ein Aktionsprogramm zur Prävention und Unterstützung von Gewalt betroffenen Frauen und Kindern. Aber es braucht mehr als das.

Deswegen fordern wir außerdem:

  • Ein Kindesmissbrauchsbekämpfungsgesetz, wie es der UBSKM bereits im Herbst forderte, zur Stärkung des Schutzes von Kindern und Jugendlichen vor sexualisierter Gewalt, in dem u.a. das Amt einer/eines Unabhängigen Beauftragten für Fragen des sexuellen Kindesmissbrauchs, die Strukturen der Aufarbeitungskommission und des Betroffenenrats verstetigt und mit einem angemessenen Etat ausgestattet werden,
  • Einen flächendeckenden Ausbau und eine verlässliche und dauerhafte Finanzierung der vorhandenen spezialisierten Fachberatungsstellen, in denen sowohl Kinder als auch erwachsene Frauen* und Männer*, die von sexualisierter Gewalt in Kindheit und Jugend betroffen sind, Unterstützung finden,
  • Ein Opferentschädigungsrecht, das den Betroffenen sexualisierter Gewalt den Zugang zu Entschädigungsleistungen gewährleistet,
  • Spezifische Angebote für bisher unterversorgte Betroffenengruppen wie geflüchtete Menschen, Menschen mit Behinderungen oder Beeinträchtigungen, betroffene Männer etc.,
  • Die konsequente Umsetzung der Istanbul-Konvention.

Wir fordern die politische Ebene in der aktuellen Legislaturperiode auf, gemeinsam mit Betroffenen und Expertinnen und Experten, die im Hilfesystem oftmals seit Jahrzehnten tätig sind, dafür zu arbeiten, dass alle Betroffenen von sexualisierter Gewalt in Kindheit und Jugend endlich umfassend geschützt werden und effektive Hilfe erfahren.

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