Der Bundestag hat im November 2019 eine Reform der Strafprozessordnung beschlossen, die im Dezember im Bundesgesetzblatt verkündet wurde (BGBl 2019 I, S. 2121) und damit in Kraft getreten ist. Wir stellen hier ein paar der Neuerungen vor, die für die Fachpraxis besonders interessant sein könnten. Im Vorfeld der Gesetzesnovellierung haben wir eine Stellungnahme eingereicht. In dieser Fachinformation werden wir nicht auf unsere Kritikpunkte an der derzeitigen Ausgestaltung des Strafverfahrens eingehen, sondern nur einige der veränderten Normen erläutern.
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