Das bundesweite Netz von Fachberatungsstellen gegen sexualisierte Gewalt in Kindheit und Jugend hat Lücken. Noch immer gibt es viele Kommunen, in denen spezialisierte Fachberatung und Prävention nicht oder kaum erreichbar sind. Der Handlungsbedarf ist dringlich, und doch geht noch viel zu wenig voran.
Gemeinsam mit dem Bundesmodellprojekt Wir vor Ort gegen sexuelle Gewalt, dessen Fachbeirat und der AG Versorgung im ländlichen Raum sind wir Unterzeichnerinnen dieses Thesenpapiers. Dabei geht es um folgende Positionen:
1. Die Kompetenz der spezialisierten Fachberatung wertschätzen und finanzieren!
Das Thema Sexualisierte Gewalt gegen Kinder und Jugendliche ist für viele Menschen mit Unsicherheit, Angst und Abwehr verbunden. Ein wichtiger Gelingensfaktor für kompetentes Handeln ist Erfahrung. Gute Prävention und Intervention benötigen eine praxiserprobte spezifische Fachkompetenz in diesem komplexen Feld, z.B. im Umgang mit Täterstrategien, Dynamiken und Folgen der Gewalt. Deshalb sind spezialisierte Fachberatungsstellen als regionale Kompetenzzentren so wichtig – auch und gerade für ländliche Regionen!
Fachberatungsstellen brauchen für ihre Arbeit eine stabile und dauerhafte Finanzierung. Die Arbeit der Mitarbeiter*innen muss der Tätigkeit entsprechend entlohnt werden. Gute Rahmenbedingungen und unbefristete Arbeitsverträge sind eine Voraussetzung, damit auch Fachberatungsstellen in peripheren ländlichen Regionen gut qualifizierte Mitarbeiter*innen finden und langfristig halten können.
2. Prävention und Intervention zusammen denken!
Vermehrte Sensibilisierung, Fortbildung und Prävention muss zwingend einhergehen mit einem Ausbau des Versorgungssystems. Das bedeutet z.B.: Wenn sich in oder nach einer Präventionsveranstaltung in einer Schule ein betroffenes Kind offenbart, braucht es zeitnah ein Unterstützungsangebot. Ebenso Erzieher*innen, die dank einer Fortbildung sich trauen, genauer hinzuschauen und sich Sorgen um ein Kind machen. Oder ein Jugendlicher, der zu einem Videoclip auf Instagram eine Frage hat. Hierfür müssen ausreichend Ressourcen bereitgestellt werden.
3. Vermittlung ermöglichen!
Das Versorgungssystem für Betroffene sexualisierter Gewalt in Kindheit und Jugend sowie für sexuell übergriffige Kinder und Jugendliche ist derzeit nicht bedarfsdeckend. Dies betrifft auch viele städtische Regionen. Aber auf dem Land, wenn die Fachberatungsstelle die einzige spezifische Anlaufstelle ist, sind fehlende Vermittlungsmöglichkeiten besonders belastend. Verbesserungen sind vor allem erforderlich bei Möglichkeiten zur ambulanten (Trauma)Psychotherapie, aber auch bei Möglichkeiten zur langfristigen Begleitung durch traumasensible psychosoziale Fachkräfte.
4. Erreichbarkeit und Digitalisierung voranbringen!
Alle Hilfesuchenden sollen – unabhängig vom Wohnort – die Möglichkeit haben, eigenständig Beratungsangebote wahrzunehmen. Entsprechend sind niedrigschwellige Angebote in ländlichen Regionen auszubauen (aufsuchende Arbeit/ Beratung „vor Ort“, Fahrdienste, um Klient*innen den Weg in die Fachberatungsstelle zu erleichtern, digitale Beratung etc.) und mit den erforderlichen Ressourcen auszustatten. Digitale Angebote in der Prävention, Fortbildung und Beratung bieten gerade für ländliche Regionen große Chancen. Es müssen dafür technische Voraussetzungen (schnelles Internet, Ausstattung von Schulen etc.) geschaffen und Strategien zur Verzahnung analoger und digitaler Formen der Prävention und Hilfe umgesetzt werden. Dies muss sich in der Finanzierung und den Förderbedingungen widerspiegeln.
5. Landeskoordinierungsstellen einrichten!
Fachberatungsstellen gegen sexualisierte Gewalt in Kindheit und Jugend haben in ländlichen Regionen oft wenig Personal und Ressourcen zur Verfügung. Die Mitarbeiter*innen sind „Allrounder*innen“, d.h. sie sind in ihrem Arbeitsalltag mit vielen Facetten des komplexen Themas befasst. Dies schafft einen breiten Wissens- und Erfahrungsschatz – aber auch Grenzen. Niemand kann für alle Bereiche Expert*in sein. Deshalb sind gute Supportstrukturen unerlässlich, vor Ort und auf Landes- und Bundesebene. Eine mit Ressourcen ausgestattete Landeskoordinierungsstelle sollte in jedem Bundesland geschaffen und dauerhaft gesichert werden.
6. Breitflächig sensibilisieren!
„Du bist nicht allein damit!“ – Jedes Kind, jede*r Jugendliche und jeder Erwachsene soll wissen, dass es Hilfe gibt und wie sie erreichbar ist. Dazu braucht es die gezielte Ansprache der Menschen in ihren jeweiligen Lebenswelten – „vor Ort“ und digital. Insbesondere in großen ländlichen Einzugsgebieten und bei begrenzten Ressourcen ist dies eine große Herausforderung. Wünschenswert wäre eine Sensibilisierungskampagne für den ländlichen Raum – in enger Zusammenarbeit mit den Kompetenzzentren vor Ort.
BKSF – Bundeskoordinierung Spezialisierter Fachberatung gegen sexualisierte Gewalt in Kindheit und Jugend
Zossener Str. 41
10961 Berlin
Telefon: 030/88 91 68 66
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