Menu Menu

Neue Fachinfo zum Gesetz zur Bekämpfung sexualisierter Gewalt gegen Kinder

Am 25. März 2021 wurde im Bundestag das Gesetz zur Bekämpfung sexualisierter Gewalt gegen Kinder verabschiedet. Der Großteil der Änderungen dieses Gesetzes trat bereits zum 01. Juli 2021 in Kraft. Für unseren Arbeitsbereich gibt es einige wichtige Änderungen, insbesondere erhöhte Strafmaße u.a. beim sexuellen Missbrauch an Kindern und beim Besitz kinderpornographischer Inhalte, das Beschleunigungsgebot im Strafprozess, veränderte Eingangsvoraussetzungen bei Familien- und Jugendrichter*innen und in einigen anderen Bereichen.

In unserer Fachinfo arbeiten wir die besonders wichtigen Aspekte der Reform für Fachberater*innen gegen sexualisierte Gewalt in Kindheit und Jugend auf. Sie ist als Arbeitshilfe für die Praxis gedacht. Bitte beachten Sie dieses Mal auch den Anhang, in dem die veränderten Gesetzestexte nachvollzogen werden können.

Datenschutz | Impressum
close